Die Auftragsvergabe erfolgt ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. S).
Begründung
Die Bau-/Liefer-/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
Nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen