Die große zeitliche Dringlichkeit begründete die Wahl eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen
Teilnahmewettbewerb mit verkürzter Angebotsfrist.
Die Corona-Pandemie war entgegen der Hoffnungen im Mai zum Ende des Schuljahres nicht abgeschwächt.
Die Infektionszahlen begannen aufgrund der Delta-Variante ab Mitte Juli wieder zu steigen.
Auch eine Impfung der Schulkinder war zu diesem Zeitpunkt nicht abzusehen. Aus diesem Grund
wurde auch das Förderprogramm des Landes Hessens für Corona-Hygienemaßnahmen Anfang Juli
auch für die Lieferleistungen bis Ende August 2021 verlängert.
Da eine regelmäßige Fensterlüftung eine anerkannte Maßnahme zur Minderung der Virenkonzentration und damit des Ansteckungsrisikos darstellt, ist die Beschaffung von Geräten zur Anzeige der C02-Konzentration eine sinnvolle Maßnahme zur Minderung des Ansteckungsrisikos, und wird explizit durch das hessische Förderprogramm gefördert.
Alle Unterrichts- und Aufenthaltsräume sollen mit C02-Loggern ausgestattet werden. Da die Voraussetzung für den Erhalt der Fördermittel eine Umsetzung bis 31 .08.2021 ist, besteht hier eine große zeitliche Dringlichkeit, was die Art der Ausschreibung begründet.