Beschreibung der Beschaffung
Der Kreisausschuss des Main-Kinzig Kreises sowie das Kommunale Center für Arbeit (Anstalt des öffentlichen Rechts des Main-Kinzig-Kreises) (nachstehend: "der Auftraggeber") beabsichtigen, eine Rahmenvereinbarung für ein Dienstfahrradleasing abzuschließen. Grundlage ist der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst ("TV-Fahrradleasing") vom 25. Oktober 2020.
Die Auftraggeber möchten die positiven Auswirkungen von gesundheitsförderndem Radfahren unterstützen, einen stress- und staufreien Arbeitsweg ermöglichen und einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dazu wollen die Auftraggeber den ca. 1380 Beschäftigten der Kreisverwaltung, den 328 Beschäftigte des Kommunalen Centers für Arbeit (Anstalt des öffentlichen Rechts des Main-Kinzig-Kreises), den 52 Beschäftigten des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft sowie den 22 Beschäftigten des Eigenbetriebs Ju-gend- und Freizeiteinrichtungen des Main-Kinzig-Kreis künftig die Möglichkeit bieten, monatliche Entgeltbestandteile zum Zwecke des Leasings von straßenverkehrstauglichen Fahrrädern gemäß § 63a Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sowie zusätzlichen Versicherungsleistungen und leasingfähigem Fahrradzubehör umzuwandeln. Allen Mitarbeitenden der genannten Einrichtungen, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages / der Betriebsvereinbarung fallen, soll Gelegenheit gegeben werden, pro Mitarbeitendem jeweils ein neues Fahrrad mit einem Gesamtpreis zwischen EUR 500,00 bis max. EUR 7.000,00 inklusive Umsatzsteuer zu leasen.
Die Auftragnehmer übernehmen im Rahmen des Dienstfahrradleasings die administrative Abwicklung des Leasings und die Bereitstellung von Versicherungs-, sowie auf Wunsch auch Service- und Wartungspakete in digitaler Abwicklung für die gesamte Vertragslaufzeit.
In der abzuschließenden Rahmenvereinbarung zum Dienstfahrradleasing werden die Rahmenbedingungen für alle künftigen Einzelleasingverträge festgelegt. Im Falle des Abrufs schließt der jeweilige Auftraggeber für jedes von einem Beschäftigten bestellte Fahrrad einen Einzelleasingvertrag mit dem Auftragnehmer ab. Gleichzeitig schließt der jeweilige Auftraggeber für diese Fahrräder einen Überlassungsvertrag mit dem jeweiligen Beschäftigten, in welchem dessen Rechte und Pflichten in Bezug auf das Fahrrad und das Leasing geregelt werden.
Die Höchstmenge der geleasten Fahrräder beträgt für den
o Main-Kinzig-Kreis 950 Stück und für das
o Kommunales Center für Arbeit 210 Stück.
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.