VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
In der klinischen Routinediagnostik wird innerhalb des Vertragszeitraums die IVDR voll-umfänglich gelten, weshalb eine Applikation von Fremdreagenzien als LDT (laboratory developed test) vollumfänglich gemäß den Vorgaben der IVDR (einschließlich einer kli-nischen Leistungsbewertungsstudie an Patienten!) durch das IKCL validiert werden müsste. Dies würde neben einer Eignungsprüfung der Testkits auch die Validierung der Probenbearbeitung und insbesondere die Validierung der Auswertesoftware für die Fremdreagenzien als in-vitro-Diagnostikum nach sich ziehen.
Bei der HBV- und HCV-PCR handelt es sich um Produkte der Klasse D, d.h. Produkte mit höchstem Risiko, die zwingend auch über eine Benannte Stelle begutachtet und ge-nehmigt werden müssten. Neben den Produkten selbst wäre auch eine Begutachtung des für diesen Zweck noch anzupassenden QM-Systems erforderlich.
Der entsprechende Aufwand und Kosten sind nicht wirtschaftlich darstellbar und als nachvollziehbar unwirtschaftlich zu bewerten.
Im GMP-Umfeld müssen die für das Spenderscreening verwendeten Tests zudem beim Paul-Ehrlich-Institut als zuständiger Bundesoberbehörde gelistet sein. Dies ist für die Roche-Reagenzien der Fall, für die Kombination aus Reagenzien eines Fremdanbie-ters mit dem Roche-System jedoch nicht, womit diese Kombination im GMP-Umfeld nicht einsetzbar ist.
Aus diesem Grund ist eine Leistungserbringung ausschließlich durch die Roche Diagnostics Deutschland GmbH möglich und alternativlos.
Da der Auftrag damit aus technischen Gründen nur von einem Unternehmen erbracht werden kann und ein Wettbewerb nicht möglich ist, wird gemäß §14 Abs. 3 Nr. 1 VgV das Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit dem Anbieter Roche Diagnostics Deutschland GmbH durchgeführt.