Kurze Beschreibung
Für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV) in Hannover sollten Mehrzweckgeräteträger beschafft werden.
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasste der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Mehrzweckgeräteträgern.
Abrufberechtigt waren alle Straßenmeistereien des Landes Niedersachsen.
Sämtliche Optionen waren zwingend anzubieten. Diese konnten dann bei Bedarf von den Dienststellen hinzugebucht werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlage zu entnehmen.