434408-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Busse – Beschaffung von Kraftomnibussen
OJ S 120/2026 25/06/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGairing Omnibusverkehr GmbH & Co. KG
E-Mailinfo@gairing.de
Rechtsform des ErwerbersGruppe öffentlicher Stellen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersWirtschaftliche Angelegenheiten
Tätigkeit des AuftraggebersStädtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBeschaffung von Kraftomnibussen
BeschreibungBeschaffung von Kraftomnibussen
Kennung des Verfahrens019ef4a8-530f-4c5d-94df-8ac6b48e0d05
Interne KennungG-Gairing-2026-Busse
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensDie Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 13, 15 SektVO. Nach Prüfung der Teilnahmeanträge werden geeignete Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Nach Prüfung der Erstangebote ist mindestens eine Verhandlungsrunde vorgesehen. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die Bieter zur Abgabe finaler Angebote aufgefordert. Die Zuschlagserteilung erfolgt je Los auf das wirtschaftlichste finale Angebot. Für jedes Los wird ein eigenständiger Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von vier Jahren geschlossen. Eine Mindestabnahmemenge besteht nicht; die in den Vergabeunterlagen genannten Mengen stellen Höchstmengen dar.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34121000 Busse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34121400 Niederflurbusse, 34121100 Busse für den öffentlichen Verkehr
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtIchenhausen
Postleitzahl89335
Land, Gliederung (NUTS)Günzburg (DE278)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.20 000 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung38 000 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie Vergabe erfolgt im Namen der Einkaufsgemeinschaft Gairing durch die Gairing Omnibusverkehr GmbH & Co. KG als federführendes und bevollmächtigtes Unternehmen. Die Wertung und Zuschlagserteilung erfolgen losweise. Für jedes Los wird ein eigenständiger Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von vier Jahren geschlossen. Die tatsächlichen Abrufmengen sind derzeit nicht verbindlich festgelegt. Eine Mindestabnahmemenge besteht nicht. Die in den Vergabeunterlagen genannten Mengen stellen Höchstmengen im Sinne des § 19 SektVO dar. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung dieser Höchstmengen besteht nicht. Die tatsächlichen Beschaffungsmengen hängen insbesondere von den Ergebnissen zukünftiger Wettbewerbsverfahren, der Gewinnung oder Verlängerung von Verkehrsverträgen, betrieblichen Erfordernissen, wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie den jeweiligen Beschaffungsentscheidungen der abrufberechtigten Unternehmen ab. Darüber hinaus können die tatsächlichen Abrufmengen von der Verfügbarkeit und Bewilligung von Fördermitteln abhängig sein. Dies betrifft insbesondere Förderprogramme von Kommunen, Ländern, dem Bund sowie der Europäischen Union. Änderungen der Förderbedingungen oder ausbleibende Förderzusagen können Einfluss auf Art, Umfang und Zeitpunkt der tatsächlichen Fahrzeugbeschaffungen haben. Einzelabrufe erfolgen durch die jeweils abrufberechtigten Unternehmen der Einkaufsgemeinschaft Gairing im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Sämtliche Änderungen, Klarstellungen und Bieterinformationen werden ausschließlich über die Vergabeplattform bekanntgegeben und sind von den Bewerbern und Bietern eigenverantwortlich zu beachten.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo - Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 13, 15 SektVO unter Anwendung der Richtlinie 2014/25/EU über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste.
Anzuwendende grenzübergreifende RechtsvorschriftEs bestehen keine besonderen grenzübergreifenden Rechtsvorschriften. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland sowie die einschlägigen europäischen vergaberechtlichen Vorschriften.
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann4
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können4
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeAuftragsunterlagenAuftragsunterlagen
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelSololinienbus Diesel
BeschreibungGegenstand dieses Loses ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Sololinienbussen mit Dieselmotor einschließlich der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Nebenleistungen. Die Fahrzeuge sind für den Einsatz im öffentlichen Linienverkehr vorgesehen. Die konkreten technischen Anforderungen ergeben sich aus dem technischen Lastenheft des Loses. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von vier Jahren. Eine Mindestabnahmemenge besteht nicht. Die in den Vergabeunterlagen angegebene Stückzahl stellt die Höchstmenge dar. Einzelabrufe erfolgen durch die abrufberechtigten Unternehmen der Einkaufsgemeinschaft Gairing.
Interne KennungLOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34121000 Busse
Menge15 Stück
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftTurmstraße 47  
StadtNeu-Ulm
Postleitzahl89231
Land, Gliederung (NUTS)Neu-Ulm (DE279)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen0
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.5 000 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung6 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungDie Beschaffung berücksichtigt umweltbezogene Anforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge. Ziel ist die Beschaffung wirtschaftlicher, betrieblich geeigneter und möglichst emissionsarmer bzw. emissionsfreier Kraftomnibusse unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen und förderrechtlichen Vorgaben. Die konkreten technischen und umweltbezogenen Anforderungen ergeben sich aus den jeweiligen Vergabeunterlagen und technischen Lastenheften der einzelnen Lose.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenVermeidung und Verminderung der UmweltverschmutzungKlimaschutzSonstiges
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenKauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber hat seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch geeignete Referenzen über vergleichbare Fahrzeuglieferungen nachzuweisen. Gefordert werden mindestens drei Referenzen über die Lieferung vergleichbarer Kraftomnibusse innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Vergleichbar sind insbesondere Lieferungen von Linienbussen, Überlandlinienbussen, Gelenkbussen oder batterieelektrischen Omnibussen an Verkehrsunternehmen, kommunale Auftraggeber oder sonstige Betreiber des öffentlichen Personenverkehrs. Zu jeder Referenz sind mindestens anzugeben: Auftraggeber, Lieferjahr, Anzahl und Art der gelieferten Fahrzeuge, kurzer Leistungsumfang sowie ein Ansprechpartner oder eine geeignete Bestätigung des Auftraggebers, sofern verfügbar. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Zur zweiten Phase des Verfahrens (Aufforderung zur Angebotsabgabe) werden nur Bewerber zugelassen, die sämtliche nachfolgend genannten Mindestanforderungen vollständig erfüllen. Bewerber, die eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllen oder die geforderten Nachweise nicht nachvollziehbar vorlegen, werden nicht zur zweiten Phase des Verfahrens zugelassen. Die nachfolgende Punktewertung dient ausschließlich der Auswahl und Rangfolge geeigneter Bewerber, sofern mehr geeignete Bewerber vorhanden sind als zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen. Referenzen vergleichbarer Omnibuslieferungen – maximal 30 Punkte Mindestanforderung: Der Bewerber muss mindestens drei Referenzen über die Lieferung vergleichbarer Kraftomnibusse innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nachweisen. Vergleichbar sind insbesondere Lieferungen von Linienbussen, Überlandlinienbussen, Gelenkbussen oder batterieelektrischen Omnibussen an Verkehrsunternehmen, kommunale Auftraggeber oder sonstige Betreiber des öffentlichen Personenverkehrs. Zu jeder Referenz sind mindestens anzugeben: Auftraggeber, Lieferjahr, Anzahl und Art der gelieferten Fahrzeuge sowie eine kurze Beschreibung des Leistungsumfangs. Wertung: 30 Punkte: Mehr als fünf sehr gut vergleichbare Referenzen, insbesondere mit mehreren Fahrzeugen je Lieferung, vergleichbaren Fahrzeugarten und vergleichbarem Einsatz im öffentlichen Personenverkehr. 20 Punkte: Vier bis fünf gut vergleichbare Referenzen mit nachvollziehbarem Bezug zu den ausgeschriebenen Fahrzeugarten und zum Einsatz im öffentlichen Personenverkehr. 10 Punkte: Drei vergleichbare Referenzen, welche die Mindestanforderung erfüllen. 0 Punkte / Ausschluss: Weniger als drei geeignete Referenzen oder Referenzen, die nicht ausreichend vergleichbar oder nicht nachvollziehbar sind.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)10,00

KriteriumVersorgungssicherheit
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber hat darzustellen, wie die technische Betreuung, Wartung, Instandsetzung und Ersatzteilversorgung der angebotenen Fahrzeuge während der Vertragslaufzeit und der Garantiezeit sichergestellt wird. Hierzu sind insbesondere Angaben zum zuständigen Service- und Werkstattnetz, zu erreichbaren Servicepartnern, zur technischen Unterstützung, zur Ersatzteilversorgung sowie zu Reaktions- und Bearbeitungszeiten im Servicefall zu machen. Der Bewerber hat mindestens eine für die angebotenen Fahrzeuge autorisierte Service- oder Vertragswerkstatt zu benennen, die sich innerhalb eines Umkreises von maximal 50 km Straßenentfernung zu den Standorten der abrufberechtigten Unternehmen befindet. Maßgeblich ist die Entfernung auf öffentlichen Straßen. Die benannte Werkstatt muss zur Durchführung von Wartungs-, Diagnose-, Garantie- und Instandsetzungsarbeiten an den angebotenen Fahrzeugen berechtigt und fachlich geeignet sein. Die Autorisierung ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Der Bewerber hat die relevanten Servicepartner mit Anschrift, Entfernung zu den Standorten der abrufberechtigten Unternehmen, Leistungsumfang und Nachweis der Autorisierung anzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungsfähigkeit und Autorisierung des angegebenen Service- und Werkstattnetzes im Rahmen der Eignungsprüfung zu überprüfen. Zur zweiten Phase des Verfahrens (Aufforderung zur Angebotsabgabe) werden nur Bewerber zugelassen, die sämtliche nachfolgend genannten Mindestanforderungen vollständig erfüllen. Bewerber, die eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllen oder die geforderten Nachweise nicht nachvollziehbar vorlegen, werden nicht zur zweiten Phase des Verfahrens zugelassen. Die nachfolgende Punktewertung dient ausschließlich der Auswahl und Rangfolge geeigneter Bewerber, sofern mehr geeignete Bewerber vorhanden sind als zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen. Wertung: 45 Punkte: Autorisierte Service- oder Vertragswerkstatt innerhalb von 25 km Straßenentfernung sowie umfassende Darstellung von Wartung, Diagnose, Garantieabwicklung, Instandsetzung, technischer Unterstützung und Ersatzteilversorgung. 30 Punkte: Autorisierte Service- oder Vertragswerkstatt innerhalb von 50 km Straßenentfernung sowie nachvollziehbare Darstellung von Wartung, Diagnose, Garantieabwicklung, Instandsetzung und Ersatzteilversorgung. 15 Punkte: Mindestanforderung erfüllt, jedoch nur eingeschränkte oder knapp dargestellte Angaben zum Serviceumfang, zur technischen Unterstützung oder zur Ersatzteilversorgung. 0 Punkte / Ausschluss: Keine autorisierte Service- oder Vertragswerkstatt innerhalb von maximal 50 km Straßenentfernung oder fehlender bzw. nicht nachvollziehbarer Nachweis der Autorisierung.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)15,00

KriteriumVersorgungssicherheit
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber hat nachzuweisen, dass er zur Lieferung der angebotenen Fahrzeuge fachlich, organisatorisch und rechtlich in der Lage ist. Mindestanforderung: Der Bewerber muss Hersteller der angebotenen Fahrzeuge, offizieller Importeur, autorisierter Vertriebspartner oder anderweitig nachweislich zur Lieferung der angebotenen Fahrzeuge berechtigt sein. Der Bewerber hat darzustellen, wie die Lieferfähigkeit während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung sichergestellt wird. Hierzu sind insbesondere Angaben zur Herstellerbindung, Vertriebsberechtigung, Lieferkette, Produktions- oder Beschaffungsmöglichkeit, Ersatzteilversorgung sowie zur Abwicklung von Garantie- und Gewährleistungsfällen zu machen. Geeignete Nachweise können insbesondere Herstellerbestätigungen, Vertriebs- oder Importeursnachweise, Autorisierungsschreiben, Händlerverträge oder vergleichbare Unterlagen sein. Zur zweiten Phase des Verfahrens (Aufforderung zur Angebotsabgabe) werden nur Bewerber zugelassen, die sämtliche nachfolgend genannten Mindestanforderungen vollständig erfüllen. Bewerber, die eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllen oder die geforderten Nachweise nicht nachvollziehbar vorlegen, werden nicht zur zweiten Phase des Verfahrens zugelassen. Die nachfolgende Punktewertung dient ausschließlich der Auswahl und Rangfolge geeigneter Bewerber, sofern mehr geeignete Bewerber vorhanden sind als zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen. Wertung: 25 Punkte: Sehr gut nachvollziehbarer Nachweis als Hersteller, offizieller Importeur oder autorisierter Vertriebspartner mit belastbarer Darstellung der Lieferfähigkeit, Lieferkette, Ersatzteilversorgung sowie Garantie- und Gewährleistungsabwicklung. 15 Punkte: Nachweis der Liefer- oder Vertriebsberechtigung liegt vor; die Lieferfähigkeit und Abwicklung sind nachvollziehbar dargestellt. 5 Punkte: Mindestanforderung erfüllt, jedoch nur knapp oder eingeschränkt nachvollziehbar dargestellt. 0 Punkte / Ausschluss: Keine ausreichende Lieferberechtigung, keine nachvollziehbare Hersteller- oder Vertriebsbindung oder keine plausible Darstellung der Lieferfähigkeit. Gesamtwertung: Referenzen: maximal 30 Punkte Service- und Werkstattnetz: maximal 45 Punkte Lieferfähigkeit / Hersteller- oder Vertriebsberechtigung: maximal 25 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)5,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber1
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungBewertet wird der angebotene Gesamtpreis je Los nach Maßgabe des Preisblatts.
BeschreibungBewertet wird der angebotene Gesamtpreis je Los nach Maßgabe des Preisblatts.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungBewertet werden die Qualität und Wirtschaftlichkeit des angebotenen Fahrzeugs sowie die Erfüllung der technischen Anforderungen, Liefer- und Servicekonzept, Garantiebedingungen und sonstige in der Bewertungsmatrix dargestellte qualitative Kriterien.
BeschreibungBewertet werden die Qualität und Wirtschaftlichkeit des angebotenen Fahrzeugs sowie die Erfüllung der technischen Anforderungen, Liefer- und Servicekonzept, Garantiebedingungen und sonstige in der Bewertungsmatrix dargestellte qualitative Kriterien.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten AuftragsunterlagenSchutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unterhttps://www.evergabe.de/unterlagen/019ef4a8-530f-4c5d-94df-8ac6b48e0d05/zustellweg-auswaehlen
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung27/07/2026
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de/unterlagen/019ef4a8-530f-4c5d-94df-8ac6b48e0d05/zustellweg-auswaehlen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenZulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, Erklärungen oder Nachweise gemäß § 51 SektVO nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDer Auftragnehmer hat die Leistung nach Maßgabe der Vergabeunterlagen, des jeweiligen technischen Lastenheftes, des kommerziellen Lastenheftes, des Rahmenvertrages sowie der jeweiligen Einzelabrufe auszuführen. Die gelieferten Fahrzeuge müssen bei Übergabe zulassungsfähig, betriebssicher und für den vorgesehenen Einsatz im öffentlichen Personenverkehr geeignet sein. Sämtliche gesetzlichen, technischen, arbeits-, sozial-, umwelt- und datenschutzrechtlichen Anforderungen sind einzuhalten. Der Auftragnehmer hat während der Vertragslaufzeit eine ordnungsgemäße Lieferung, Dokumentation, Gewährleistung, Garantieabwicklung, Ersatzteilversorgung sowie technische Unterstützung sicherzustellen.
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlichja
Zusätzliche Angaben zur GeheimhaltungsvereinbarungVor Zugang zu vertraulichen oder technisch detaillierten Vergabeunterlagen kann die Abgabe einer Geheimhaltungsvereinbarung verlangt werden. Die Bewerber und Bieter sind verpflichtet, sämtliche im Rahmen des Vergabeverfahrens erhaltenen vertraulichen Informationen ausschließlich zur Bearbeitung des Verfahrens zu verwenden und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Finanzierung erfolgt durch das jeweils abrufende Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt je Einzelabruf gegenüber dem jeweils abrufenden Unternehmen. Zahlungen erfolgen nach ordnungsgemäßer Lieferung, Übergabe, Abnahme und prüffähiger Rechnungstellung nach Maßgabe der Vergabeunterlagen, des Rahmenvertrages und des jeweiligen Einzelabrufs. Die tatsächlichen Abrufe können von Verkehrsvergaben, Förderentscheidungen sowie Fördermitteln von Kommunen, Land, Bund oder Europäischer Union abhängig sein.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Zusätzlich erfasste ErwerberAbrufberechtigt sind neben der Gairing Omnibusverkehr GmbH & Co. KG die Omnibus Weidachstein GmbH & Co. KG, Weidachstraße 9, 89233 Neu-Ulm, sowie die Probst Bus GmbH & Co. KG, Alois-Probst-Straße 2, 89335 Ichenhausen.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der jeweiligen Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt werden. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist ein Nachprüfungsantrag nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, zulässig.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltGairing Omnibusverkehr GmbH & Co. KG
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltGairing Omnibusverkehr GmbH & Co. KG
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern.
5.1.
LosLOT-0002
TitelGelenklinienbus Diesel
BeschreibungGegenstand dieses Loses ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Gelenklinienbussen mit Dieselmotor einschließlich der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Nebenleistungen. Die Fahrzeuge sind für den Einsatz im öffentlichen Linienverkehr vorgesehen. Die konkreten technischen Anforderungen ergeben sich aus dem technischen Lastenheft des Loses. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von vier Jahren. Eine Mindestabnahmemenge besteht nicht. Die angegebene Stückzahl stellt die Höchstmenge dar. Einzelabrufe erfolgen durch die abrufberechtigten Unternehmen der Einkaufsgemeinschaft Gairing.
Interne KennungLOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34121000 Busse
Menge15 Stück
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftTurmstraße 47  
StadtNeu-Ulm
Postleitzahl89231
Land, Gliederung (NUTS)Neu-Ulm (DE279)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen0
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.5 000 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung8 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungDie Beschaffung berücksichtigt umweltbezogene Anforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge. Ziel ist die Beschaffung wirtschaftlicher, betrieblich geeigneter und möglichst emissionsarmer bzw. emissionsfreier Kraftomnibusse unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen und förderrechtlichen Vorgaben. Die konkreten technischen und umweltbezogenen Anforderungen ergeben sich aus den jeweiligen Vergabeunterlagen und technischen Lastenheften der einzelnen Lose.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenVermeidung und Verminderung der UmweltverschmutzungKlimaschutzSonstiges
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenKauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber hat seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch geeignete Referenzen über vergleichbare Fahrzeuglieferungen nachzuweisen. Gefordert werden mindestens drei Referenzen über die Lieferung vergleichbarer Kraftomnibusse innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Vergleichbar sind insbesondere Lieferungen von Linienbussen, Überlandlinienbussen, Gelenkbussen oder batterieelektrischen Omnibussen an Verkehrsunternehmen, kommunale Auftraggeber oder sonstige Betreiber des öffentlichen Personenverkehrs. Zu jeder Referenz sind mindestens anzugeben: Auftraggeber, Lieferjahr, Anzahl und Art der gelieferten Fahrzeuge, kurzer Leistungsumfang sowie ein Ansprechpartner oder eine geeignete Bestätigung des Auftraggebers, sofern verfügbar. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Zur zweiten Phase des Verfahrens (Aufforderung zur Angebotsabgabe) werden nur Bewerber zugelassen, die sämtliche nachfolgend genannten Mindestanforderungen vollständig erfüllen. Bewerber, die eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllen oder die geforderten Nachweise nicht nachvollziehbar vorlegen, werden nicht zur zweiten Phase des Verfahrens zugelassen. Die nachfolgende Punktewertung dient ausschließlich der Auswahl und Rangfolge geeigneter Bewerber, sofern mehr geeignete Bewerber vorhanden sind als zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen. Referenzen vergleichbarer Omnibuslieferungen – maximal 30 Punkte Mindestanforderung: Der Bewerber muss mindestens drei Referenzen über die Lieferung vergleichbarer Kraftomnibusse innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nachweisen. Vergleichbar sind insbesondere Lieferungen von Linienbussen, Überlandlinienbussen, Gelenkbussen oder batterieelektrischen Omnibussen an Verkehrsunternehmen, kommunale Auftraggeber oder sonstige Betreiber des öffentlichen Personenverkehrs. Zu jeder Referenz sind mindestens anzugeben: Auftraggeber, Lieferjahr, Anzahl und Art der gelieferten Fahrzeuge sowie eine kurze Beschreibung des Leistungsumfangs. Wertung: 30 Punkte: Mehr als fünf sehr gut vergleichbare Referenzen, insbesondere mit mehreren Fahrzeugen je Lieferung, vergleichbaren Fahrzeugarten und vergleichbarem Einsatz im öffentlichen Personenverkehr. 20 Punkte: Vier bis fünf gut vergleichbare Referenzen mit nachvollziehbarem Bezug zu den ausgeschriebenen Fahrzeugarten und zum Einsatz im öffentlichen Personenverkehr. 10 Punkte: Drei vergleichbare Referenzen, welche die Mindestanforderung erfüllen. 0 Punkte / Ausschluss: Weniger als drei geeignete Referenzen oder Referenzen, die nicht ausreichend vergleichbar oder nicht nachvollziehbar sind.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)10,00

KriteriumVersorgungssicherheit
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber hat darzustellen, wie die technische Betreuung, Wartung, Instandsetzung und Ersatzteilversorgung der angebotenen Fahrzeuge während der Vertragslaufzeit und der Garantiezeit sichergestellt wird. Hierzu sind insbesondere Angaben zum zuständigen Service- und Werkstattnetz, zu erreichbaren Servicepartnern, zur technischen Unterstützung, zur Ersatzteilversorgung sowie zu Reaktions- und Bearbeitungszeiten im Servicefall zu machen. Der Bewerber hat mindestens eine für die angebotenen Fahrzeuge autorisierte Service- oder Vertragswerkstatt zu benennen, die sich innerhalb eines Umkreises von maximal 50 km Straßenentfernung zu den Standorten der abrufberechtigten Unternehmen befindet. Maßgeblich ist die Entfernung auf öffentlichen Straßen. Die benannte Werkstatt muss zur Durchführung von Wartungs-, Diagnose-, Garantie- und Instandsetzungsarbeiten an den angebotenen Fahrzeugen berechtigt und fachlich geeignet sein. Die Autorisierung ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Der Bewerber hat die relevanten Servicepartner mit Anschrift, Entfernung zu den Standorten der abrufberechtigten Unternehmen, Leistungsumfang und Nachweis der Autorisierung anzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungsfähigkeit und Autorisierung des angegebenen Service- und Werkstattnetzes im Rahmen der Eignungsprüfung zu überprüfen. Zur zweiten Phase des Verfahrens (Aufforderung zur Angebotsabgabe) werden nur Bewerber zugelassen, die sämtliche nachfolgend genannten Mindestanforderungen vollständig erfüllen. Bewerber, die eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllen oder die geforderten Nachweise nicht nachvollziehbar vorlegen, werden nicht zur zweiten Phase des Verfahrens zugelassen. Die nachfolgende Punktewertung dient ausschließlich der Auswahl und Rangfolge geeigneter Bewerber, sofern mehr geeignete Bewerber vorhanden sind als zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen. Wertung: 45 Punkte: Autorisierte Service- oder Vertragswerkstatt innerhalb von 25 km Straßenentfernung sowie umfassende Darstellung von Wartung, Diagnose, Garantieabwicklung, Instandsetzung, technischer Unterstützung und Ersatzteilversorgung. 30 Punkte: Autorisierte Service- oder Vertragswerkstatt innerhalb von 50 km Straßenentfernung sowie nachvollziehbare Darstellung von Wartung, Diagnose, Garantieabwicklung, Instandsetzung und Ersatzteilversorgung. 15 Punkte: Mindestanforderung erfüllt, jedoch nur eingeschränkte oder knapp dargestellte Angaben zum Serviceumfang, zur technischen Unterstützung oder zur Ersatzteilversorgung. 0 Punkte / Ausschluss: Keine autorisierte Service- oder Vertragswerkstatt innerhalb von maximal 50 km Straßenentfernung oder fehlender bzw. nicht nachvollziehbarer Nachweis der Autorisierung.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)15,00

KriteriumVersorgungssicherheit
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber hat nachzuweisen, dass er zur Lieferung der angebotenen Fahrzeuge fachlich, organisatorisch und rechtlich in der Lage ist. Mindestanforderung: Der Bewerber muss Hersteller der angebotenen Fahrzeuge, offizieller Importeur, autorisierter Vertriebspartner oder anderweitig nachweislich zur Lieferung der angebotenen Fahrzeuge berechtigt sein. Der Bewerber hat darzustellen, wie die Lieferfähigkeit während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung sichergestellt wird. Hierzu sind insbesondere Angaben zur Herstellerbindung, Vertriebsberechtigung, Lieferkette, Produktions- oder Beschaffungsmöglichkeit, Ersatzteilversorgung sowie zur Abwicklung von Garantie- und Gewährleistungsfällen zu machen. Geeignete Nachweise können insbesondere Herstellerbestätigungen, Vertriebs- oder Importeursnachweise, Autorisierungsschreiben, Händlerverträge oder vergleichbare Unterlagen sein. Zur zweiten Phase des Verfahrens (Aufforderung zur Angebotsabgabe) werden nur Bewerber zugelassen, die sämtliche nachfolgend genannten Mindestanforderungen vollständig erfüllen. Bewerber, die eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllen oder die geforderten Nachweise nicht nachvollziehbar vorlegen, werden nicht zur zweiten Phase des Verfahrens zugelassen. Die nachfolgende Punktewertung dient ausschließlich der Auswahl und Rangfolge geeigneter Bewerber, sofern mehr geeignete Bewerber vorhanden sind als zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen. Wertung: 25 Punkte: Sehr gut nachvollziehbarer Nachweis als Hersteller, offizieller Importeur oder autorisierter Vertriebspartner mit belastbarer Darstellung der Lieferfähigkeit, Lieferkette, Ersatzteilversorgung sowie Garantie- und Gewährleistungsabwicklung. 15 Punkte: Nachweis der Liefer- oder Vertriebsberechtigung liegt vor; die Lieferfähigkeit und Abwicklung sind nachvollziehbar dargestellt. 5 Punkte: Mindestanforderung erfüllt, jedoch nur knapp oder eingeschränkt nachvollziehbar dargestellt. 0 Punkte / Ausschluss: Keine ausreichende Lieferberechtigung, keine nachvollziehbare Hersteller- oder Vertriebsbindung oder keine plausible Darstellung der Lieferfähigkeit. Gesamtwertung: Referenzen: maximal 30 Punkte Service- und Werkstattnetz: maximal 45 Punkte Lieferfähigkeit / Hersteller- oder Vertriebsberechtigung: maximal 25 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)5,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber1
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungBewertet wird der angebotene Gesamtpreis je Los nach Maßgabe des Preisblatts.
BeschreibungBewertet wird der angebotene Gesamtpreis je Los nach Maßgabe des Preisblatts.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungBewertet werden die Qualität und Wirtschaftlichkeit des angebotenen Fahrzeugs sowie die Erfüllung der technischen Anforderungen, Liefer- und Servicekonzept, Garantiebedingungen und sonstige in der Bewertungsmatrix dargestellte qualitative Kriterien.
BeschreibungBewertet werden die Qualität und Wirtschaftlichkeit des angebotenen Fahrzeugs sowie die Erfüllung der technischen Anforderungen, Liefer- und Servicekonzept, Garantiebedingungen und sonstige in der Bewertungsmatrix dargestellte qualitative Kriterien.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten AuftragsunterlagenSchutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unterhttps://www.evergabe.de/unterlagen/019ef4a8-530f-4c5d-94df-8ac6b48e0d05/zustellweg-auswaehlen
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung27/07/2026
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de/unterlagen/019ef4a8-530f-4c5d-94df-8ac6b48e0d05/zustellweg-auswaehlen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenZulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, Erklärungen oder Nachweise gemäß § 51 SektVO nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDer Auftragnehmer hat die Leistung nach Maßgabe der Vergabeunterlagen, des jeweiligen technischen Lastenheftes, des kommerziellen Lastenheftes, des Rahmenvertrages sowie der jeweiligen Einzelabrufe auszuführen. Die gelieferten Fahrzeuge müssen bei Übergabe zulassungsfähig, betriebssicher und für den vorgesehenen Einsatz im öffentlichen Personenverkehr geeignet sein. Sämtliche gesetzlichen, technischen, arbeits-, sozial-, umwelt- und datenschutzrechtlichen Anforderungen sind einzuhalten. Der Auftragnehmer hat während der Vertragslaufzeit eine ordnungsgemäße Lieferung, Dokumentation, Gewährleistung, Garantieabwicklung, Ersatzteilversorgung sowie technische Unterstützung sicherzustellen.
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlichja
Zusätzliche Angaben zur GeheimhaltungsvereinbarungVor Zugang zu vertraulichen oder technisch detaillierten Vergabeunterlagen kann die Abgabe einer Geheimhaltungsvereinbarung verlangt werden. Die Bewerber und Bieter sind verpflichtet, sämtliche im Rahmen des Vergabeverfahrens erhaltenen vertraulichen Informationen ausschließlich zur Bearbeitung des Verfahrens zu verwenden und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Finanzierung erfolgt durch das jeweils abrufende Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt je Einzelabruf gegenüber dem jeweils abrufenden Unternehmen. Zahlungen erfolgen nach ordnungsgemäßer Lieferung, Übergabe, Abnahme und prüffähiger Rechnungstellung nach Maßgabe der Vergabeunterlagen, des Rahmenvertrages und des jeweiligen Einzelabrufs. Die tatsächlichen Abrufe können von Verkehrsvergaben, Förderentscheidungen sowie Fördermitteln von Kommunen, Land, Bund oder Europäischer Union abhängig sein.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Zusätzlich erfasste ErwerberAbrufberechtigt sind neben der Gairing Omnibusverkehr GmbH & Co. KG die Omnibus Weidachstein GmbH & Co. KG, Weidachstraße 9, 89233 Neu-Ulm, sowie die Probst Bus GmbH & Co. KG, Alois-Probst-Straße 2, 89335 Ichenhausen.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der jeweiligen Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt werden. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist ein Nachprüfungsantrag nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, zulässig.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltGairing Omnibusverkehr GmbH & Co. KG
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltGairing Omnibusverkehr GmbH & Co. KG
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern.
5.1.
LosLOT-0003
TitelSololinienbus batterieelektrisch
BeschreibungGegenstand dieses Loses ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von batterieelektrischen Sololinienbussen einschließlich der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Nebenleistungen. Die Fahrzeuge sind für den Einsatz im öffentlichen Linienverkehr vorgesehen. Die konkreten technischen Anforderungen ergeben sich aus dem technischen Lastenheft des Loses. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von vier Jahren. Eine Mindestabnahmemenge besteht nicht. Die angegebene Stückzahl stellt die Höchstmenge dar. Einzelabrufe erfolgen durch die abrufberechtigten Unternehmen der Einkaufsgemeinschaft Gairing.
Interne KennungLOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34121000 Busse
Menge15 Stück
Optionen
Beschreibung der OptionenEs bestehen keine Verlängerungsoptionen über die vorgesehene Laufzeit der Rahmenvereinbarung hinaus. Einzelabrufe können innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung bis zur jeweils festgelegten Höchstmenge erfolgen. Eine Mindestabnahmemenge besteht nicht. Die Lieferung von innerhalb der Laufzeit wirksam abgerufenen Fahrzeugen kann auch nach Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erfolgen.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftTurmstraße 47  
StadtNeu-Ulm
Postleitzahl89231
Land, Gliederung (NUTS)Neu-Ulm (DE279)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen0
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.5 000 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung10 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungDie Beschaffung berücksichtigt umweltbezogene Anforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge. Ziel ist die Beschaffung wirtschaftlicher, betrieblich geeigneter und möglichst emissionsarmer bzw. emissionsfreier Kraftomnibusse unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen und förderrechtlichen Vorgaben. Die konkreten technischen und umweltbezogenen Anforderungen ergeben sich aus den jeweiligen Vergabeunterlagen und technischen Lastenheften der einzelnen Lose.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenVermeidung und Verminderung der UmweltverschmutzungKlimaschutzSonstiges
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenKauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber hat seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch geeignete Referenzen über vergleichbare Fahrzeuglieferungen nachzuweisen. Gefordert werden mindestens drei Referenzen über die Lieferung vergleichbarer Kraftomnibusse innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Vergleichbar sind insbesondere Lieferungen von Linienbussen, Überlandlinienbussen, Gelenkbussen oder batterieelektrischen Omnibussen an Verkehrsunternehmen, kommunale Auftraggeber oder sonstige Betreiber des öffentlichen Personenverkehrs. Zu jeder Referenz sind mindestens anzugeben: Auftraggeber, Lieferjahr, Anzahl und Art der gelieferten Fahrzeuge, kurzer Leistungsumfang sowie ein Ansprechpartner oder eine geeignete Bestätigung des Auftraggebers, sofern verfügbar. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Zur zweiten Phase des Verfahrens (Aufforderung zur Angebotsabgabe) werden nur Bewerber zugelassen, die sämtliche nachfolgend genannten Mindestanforderungen vollständig erfüllen. Bewerber, die eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllen oder die geforderten Nachweise nicht nachvollziehbar vorlegen, werden nicht zur zweiten Phase des Verfahrens zugelassen. Die nachfolgende Punktewertung dient ausschließlich der Auswahl und Rangfolge geeigneter Bewerber, sofern mehr geeignete Bewerber vorhanden sind als zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen. Referenzen vergleichbarer Omnibuslieferungen – maximal 30 Punkte Mindestanforderung: Der Bewerber muss mindestens drei Referenzen über die Lieferung vergleichbarer Kraftomnibusse innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nachweisen. Vergleichbar sind insbesondere Lieferungen von Linienbussen, Überlandlinienbussen, Gelenkbussen oder batterieelektrischen Omnibussen an Verkehrsunternehmen, kommunale Auftraggeber oder sonstige Betreiber des öffentlichen Personenverkehrs. Zu jeder Referenz sind mindestens anzugeben: Auftraggeber, Lieferjahr, Anzahl und Art der gelieferten Fahrzeuge sowie eine kurze Beschreibung des Leistungsumfangs. Wertung: 30 Punkte: Mehr als fünf sehr gut vergleichbare Referenzen, insbesondere mit mehreren Fahrzeugen je Lieferung, vergleichbaren Fahrzeugarten und vergleichbarem Einsatz im öffentlichen Personenverkehr. 20 Punkte: Vier bis fünf gut vergleichbare Referenzen mit nachvollziehbarem Bezug zu den ausgeschriebenen Fahrzeugarten und zum Einsatz im öffentlichen Personenverkehr. 10 Punkte: Drei vergleichbare Referenzen, welche die Mindestanforderung erfüllen. 0 Punkte / Ausschluss: Weniger als drei geeignete Referenzen oder Referenzen, die nicht ausreichend vergleichbar oder nicht nachvollziehbar sind.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)10,00

KriteriumVersorgungssicherheit
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber hat darzustellen, wie die technische Betreuung, Wartung, Instandsetzung und Ersatzteilversorgung der angebotenen Fahrzeuge während der Vertragslaufzeit und der Garantiezeit sichergestellt wird. Hierzu sind insbesondere Angaben zum zuständigen Service- und Werkstattnetz, zu erreichbaren Servicepartnern, zur technischen Unterstützung, zur Ersatzteilversorgung sowie zu Reaktions- und Bearbeitungszeiten im Servicefall zu machen. Der Bewerber hat mindestens eine für die angebotenen Fahrzeuge autorisierte Service- oder Vertragswerkstatt zu benennen, die sich innerhalb eines Umkreises von maximal 50 km Straßenentfernung zu den Standorten der abrufberechtigten Unternehmen befindet. Maßgeblich ist die Entfernung auf öffentlichen Straßen. Die benannte Werkstatt muss zur Durchführung von Wartungs-, Diagnose-, Garantie- und Instandsetzungsarbeiten an den angebotenen Fahrzeugen berechtigt und fachlich geeignet sein. Die Autorisierung ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Der Bewerber hat die relevanten Servicepartner mit Anschrift, Entfernung zu den Standorten der abrufberechtigten Unternehmen, Leistungsumfang und Nachweis der Autorisierung anzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungsfähigkeit und Autorisierung des angegebenen Service- und Werkstattnetzes im Rahmen der Eignungsprüfung zu überprüfen. Zur zweiten Phase des Verfahrens (Aufforderung zur Angebotsabgabe) werden nur Bewerber zugelassen, die sämtliche nachfolgend genannten Mindestanforderungen vollständig erfüllen. Bewerber, die eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllen oder die geforderten Nachweise nicht nachvollziehbar vorlegen, werden nicht zur zweiten Phase des Verfahrens zugelassen. Die nachfolgende Punktewertung dient ausschließlich der Auswahl und Rangfolge geeigneter Bewerber, sofern mehr geeignete Bewerber vorhanden sind als zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen. Wertung: 45 Punkte: Autorisierte Service- oder Vertragswerkstatt innerhalb von 25 km Straßenentfernung sowie umfassende Darstellung von Wartung, Diagnose, Garantieabwicklung, Instandsetzung, technischer Unterstützung und Ersatzteilversorgung. 30 Punkte: Autorisierte Service- oder Vertragswerkstatt innerhalb von 50 km Straßenentfernung sowie nachvollziehbare Darstellung von Wartung, Diagnose, Garantieabwicklung, Instandsetzung und Ersatzteilversorgung. 15 Punkte: Mindestanforderung erfüllt, jedoch nur eingeschränkte oder knapp dargestellte Angaben zum Serviceumfang, zur technischen Unterstützung oder zur Ersatzteilversorgung. 0 Punkte / Ausschluss: Keine autorisierte Service- oder Vertragswerkstatt innerhalb von maximal 50 km Straßenentfernung oder fehlender bzw. nicht nachvollziehbarer Nachweis der Autorisierung.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)15,00

KriteriumVersorgungssicherheit
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber hat nachzuweisen, dass er zur Lieferung der angebotenen Fahrzeuge fachlich, organisatorisch und rechtlich in der Lage ist. Mindestanforderung: Der Bewerber muss Hersteller der angebotenen Fahrzeuge, offizieller Importeur, autorisierter Vertriebspartner oder anderweitig nachweislich zur Lieferung der angebotenen Fahrzeuge berechtigt sein. Der Bewerber hat darzustellen, wie die Lieferfähigkeit während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung sichergestellt wird. Hierzu sind insbesondere Angaben zur Herstellerbindung, Vertriebsberechtigung, Lieferkette, Produktions- oder Beschaffungsmöglichkeit, Ersatzteilversorgung sowie zur Abwicklung von Garantie- und Gewährleistungsfällen zu machen. Geeignete Nachweise können insbesondere Herstellerbestätigungen, Vertriebs- oder Importeursnachweise, Autorisierungsschreiben, Händlerverträge oder vergleichbare Unterlagen sein. Zur zweiten Phase des Verfahrens (Aufforderung zur Angebotsabgabe) werden nur Bewerber zugelassen, die sämtliche nachfolgend genannten Mindestanforderungen vollständig erfüllen. Bewerber, die eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllen oder die geforderten Nachweise nicht nachvollziehbar vorlegen, werden nicht zur zweiten Phase des Verfahrens zugelassen. Die nachfolgende Punktewertung dient ausschließlich der Auswahl und Rangfolge geeigneter Bewerber, sofern mehr geeignete Bewerber vorhanden sind als zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen. Wertung: 25 Punkte: Sehr gut nachvollziehbarer Nachweis als Hersteller, offizieller Importeur oder autorisierter Vertriebspartner mit belastbarer Darstellung der Lieferfähigkeit, Lieferkette, Ersatzteilversorgung sowie Garantie- und Gewährleistungsabwicklung. 15 Punkte: Nachweis der Liefer- oder Vertriebsberechtigung liegt vor; die Lieferfähigkeit und Abwicklung sind nachvollziehbar dargestellt. 5 Punkte: Mindestanforderung erfüllt, jedoch nur knapp oder eingeschränkt nachvollziehbar dargestellt. 0 Punkte / Ausschluss: Keine ausreichende Lieferberechtigung, keine nachvollziehbare Hersteller- oder Vertriebsbindung oder keine plausible Darstellung der Lieferfähigkeit. Gesamtwertung: Referenzen: maximal 30 Punkte Service- und Werkstattnetz: maximal 45 Punkte Lieferfähigkeit / Hersteller- oder Vertriebsberechtigung: maximal 25 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)5,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber1
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungBewertet wird der angebotene Gesamtpreis je Los nach Maßgabe des Preisblatts.
BeschreibungBewertet wird der angebotene Gesamtpreis je Los nach Maßgabe des Preisblatts.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungBewertet werden die Qualität und Wirtschaftlichkeit des angebotenen Fahrzeugs sowie die Erfüllung der technischen Anforderungen, Liefer- und Servicekonzept, Garantiebedingungen und sonstige in der Bewertungsmatrix dargestellte qualitative Kriterien.
BeschreibungBewertet werden die Qualität und Wirtschaftlichkeit des angebotenen Fahrzeugs sowie die Erfüllung der technischen Anforderungen, Liefer- und Servicekonzept, Garantiebedingungen und sonstige in der Bewertungsmatrix dargestellte qualitative Kriterien.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten AuftragsunterlagenSchutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unterhttps://www.evergabe.de/unterlagen/019ef4a8-530f-4c5d-94df-8ac6b48e0d05/zustellweg-auswaehlen
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung27/07/2026
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de/unterlagen/019ef4a8-530f-4c5d-94df-8ac6b48e0d05/zustellweg-auswaehlen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenZulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, Erklärungen oder Nachweise gemäß § 51 SektVO nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDer Auftragnehmer hat die Leistung nach Maßgabe der Vergabeunterlagen, des jeweiligen technischen Lastenheftes, des kommerziellen Lastenheftes, des Rahmenvertrages sowie der jeweiligen Einzelabrufe auszuführen. Die gelieferten Fahrzeuge müssen bei Übergabe zulassungsfähig, betriebssicher und für den vorgesehenen Einsatz im öffentlichen Personenverkehr geeignet sein. Sämtliche gesetzlichen, technischen, arbeits-, sozial-, umwelt- und datenschutzrechtlichen Anforderungen sind einzuhalten. Der Auftragnehmer hat während der Vertragslaufzeit eine ordnungsgemäße Lieferung, Dokumentation, Gewährleistung, Garantieabwicklung, Ersatzteilversorgung sowie technische Unterstützung sicherzustellen.
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlichja
Zusätzliche Angaben zur GeheimhaltungsvereinbarungVor Zugang zu vertraulichen oder technisch detaillierten Vergabeunterlagen kann die Abgabe einer Geheimhaltungsvereinbarung verlangt werden. Die Bewerber und Bieter sind verpflichtet, sämtliche im Rahmen des Vergabeverfahrens erhaltenen vertraulichen Informationen ausschließlich zur Bearbeitung des Verfahrens zu verwenden und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Finanzierung erfolgt durch das jeweils abrufende Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt je Einzelabruf gegenüber dem jeweils abrufenden Unternehmen. Zahlungen erfolgen nach ordnungsgemäßer Lieferung, Übergabe, Abnahme und prüffähiger Rechnungstellung nach Maßgabe der Vergabeunterlagen, des Rahmenvertrages und des jeweiligen Einzelabrufs. Die tatsächlichen Abrufe können von Verkehrsvergaben, Förderentscheidungen sowie Fördermitteln von Kommunen, Land, Bund oder Europäischer Union abhängig sein.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Zusätzlich erfasste ErwerberAbrufberechtigt sind neben der Gairing Omnibusverkehr GmbH & Co. KG die Omnibus Weidachstein GmbH & Co. KG, Weidachstraße 9, 89233 Neu-Ulm, sowie die Probst Bus GmbH & Co. KG, Alois-Probst-Straße 2, 89335 Ichenhausen.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der jeweiligen Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt werden. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist ein Nachprüfungsantrag nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, zulässig.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltGairing Omnibusverkehr GmbH & Co. KG
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltGairing Omnibusverkehr GmbH & Co. KG
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern.
5.1.
LosLOT-0004
TitelGelenklinienbus batterieelektrisch
BeschreibungGegenstand dieses Loses ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von batterieelektrischen Gelenklinienbussen einschließlich der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Nebenleistungen. Die Fahrzeuge sind für den Einsatz im öffentlichen Linienverkehr vorgesehen. Die konkreten technischen Anforderungen ergeben sich aus dem technischen Lastenheft des Loses. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von vier Jahren. Eine Mindestabnahmemenge besteht nicht. Die angegebene Stückzahl stellt die Höchstmenge dar. Einzelabrufe erfolgen durch die abrufberechtigten Unternehmen der Einkaufsgemeinschaft Gairing.
Interne KennungLOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34121000 Busse
Menge15 Stück
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftTurmstraße 47  
StadtNeu-Ulm
Postleitzahl89231
Land, Gliederung (NUTS)Neu-Ulm (DE279)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen0
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.14 000 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung14 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungDie Beschaffung berücksichtigt umweltbezogene Anforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge. Ziel ist die Beschaffung wirtschaftlicher, betrieblich geeigneter und möglichst emissionsarmer bzw. emissionsfreier Kraftomnibusse unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen und förderrechtlichen Vorgaben. Die konkreten technischen und umweltbezogenen Anforderungen ergeben sich aus den jeweiligen Vergabeunterlagen und technischen Lastenheften der einzelnen Lose.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenVermeidung und Verminderung der UmweltverschmutzungKlimaschutzSonstiges
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenKauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber hat seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch geeignete Referenzen über vergleichbare Fahrzeuglieferungen nachzuweisen. Gefordert werden mindestens drei Referenzen über die Lieferung vergleichbarer Kraftomnibusse innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Vergleichbar sind insbesondere Lieferungen von Linienbussen, Überlandlinienbussen, Gelenkbussen oder batterieelektrischen Omnibussen an Verkehrsunternehmen, kommunale Auftraggeber oder sonstige Betreiber des öffentlichen Personenverkehrs. Zu jeder Referenz sind mindestens anzugeben: Auftraggeber, Lieferjahr, Anzahl und Art der gelieferten Fahrzeuge, kurzer Leistungsumfang sowie ein Ansprechpartner oder eine geeignete Bestätigung des Auftraggebers, sofern verfügbar. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Zur zweiten Phase des Verfahrens (Aufforderung zur Angebotsabgabe) werden nur Bewerber zugelassen, die sämtliche nachfolgend genannten Mindestanforderungen vollständig erfüllen. Bewerber, die eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllen oder die geforderten Nachweise nicht nachvollziehbar vorlegen, werden nicht zur zweiten Phase des Verfahrens zugelassen. Die nachfolgende Punktewertung dient ausschließlich der Auswahl und Rangfolge geeigneter Bewerber, sofern mehr geeignete Bewerber vorhanden sind als zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen. Referenzen vergleichbarer Omnibuslieferungen – maximal 30 Punkte Mindestanforderung: Der Bewerber muss mindestens drei Referenzen über die Lieferung vergleichbarer Kraftomnibusse innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nachweisen. Vergleichbar sind insbesondere Lieferungen von Linienbussen, Überlandlinienbussen, Gelenkbussen oder batterieelektrischen Omnibussen an Verkehrsunternehmen, kommunale Auftraggeber oder sonstige Betreiber des öffentlichen Personenverkehrs. Zu jeder Referenz sind mindestens anzugeben: Auftraggeber, Lieferjahr, Anzahl und Art der gelieferten Fahrzeuge sowie eine kurze Beschreibung des Leistungsumfangs. Wertung: 30 Punkte: Mehr als fünf sehr gut vergleichbare Referenzen, insbesondere mit mehreren Fahrzeugen je Lieferung, vergleichbaren Fahrzeugarten und vergleichbarem Einsatz im öffentlichen Personenverkehr. 20 Punkte: Vier bis fünf gut vergleichbare Referenzen mit nachvollziehbarem Bezug zu den ausgeschriebenen Fahrzeugarten und zum Einsatz im öffentlichen Personenverkehr. 10 Punkte: Drei vergleichbare Referenzen, welche die Mindestanforderung erfüllen. 0 Punkte / Ausschluss: Weniger als drei geeignete Referenzen oder Referenzen, die nicht ausreichend vergleichbar oder nicht nachvollziehbar sind.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)10,00

KriteriumVersorgungssicherheit
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber hat darzustellen, wie die technische Betreuung, Wartung, Instandsetzung und Ersatzteilversorgung der angebotenen Fahrzeuge während der Vertragslaufzeit und der Garantiezeit sichergestellt wird. Hierzu sind insbesondere Angaben zum zuständigen Service- und Werkstattnetz, zu erreichbaren Servicepartnern, zur technischen Unterstützung, zur Ersatzteilversorgung sowie zu Reaktions- und Bearbeitungszeiten im Servicefall zu machen. Der Bewerber hat mindestens eine für die angebotenen Fahrzeuge autorisierte Service- oder Vertragswerkstatt zu benennen, die sich innerhalb eines Umkreises von maximal 50 km Straßenentfernung zu den Standorten der abrufberechtigten Unternehmen befindet. Maßgeblich ist die Entfernung auf öffentlichen Straßen. Die benannte Werkstatt muss zur Durchführung von Wartungs-, Diagnose-, Garantie- und Instandsetzungsarbeiten an den angebotenen Fahrzeugen berechtigt und fachlich geeignet sein. Die Autorisierung ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Der Bewerber hat die relevanten Servicepartner mit Anschrift, Entfernung zu den Standorten der abrufberechtigten Unternehmen, Leistungsumfang und Nachweis der Autorisierung anzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungsfähigkeit und Autorisierung des angegebenen Service- und Werkstattnetzes im Rahmen der Eignungsprüfung zu überprüfen. Zur zweiten Phase des Verfahrens (Aufforderung zur Angebotsabgabe) werden nur Bewerber zugelassen, die sämtliche nachfolgend genannten Mindestanforderungen vollständig erfüllen. Bewerber, die eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllen oder die geforderten Nachweise nicht nachvollziehbar vorlegen, werden nicht zur zweiten Phase des Verfahrens zugelassen. Die nachfolgende Punktewertung dient ausschließlich der Auswahl und Rangfolge geeigneter Bewerber, sofern mehr geeignete Bewerber vorhanden sind als zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen. Wertung: 45 Punkte: Autorisierte Service- oder Vertragswerkstatt innerhalb von 25 km Straßenentfernung sowie umfassende Darstellung von Wartung, Diagnose, Garantieabwicklung, Instandsetzung, technischer Unterstützung und Ersatzteilversorgung. 30 Punkte: Autorisierte Service- oder Vertragswerkstatt innerhalb von 50 km Straßenentfernung sowie nachvollziehbare Darstellung von Wartung, Diagnose, Garantieabwicklung, Instandsetzung und Ersatzteilversorgung. 15 Punkte: Mindestanforderung erfüllt, jedoch nur eingeschränkte oder knapp dargestellte Angaben zum Serviceumfang, zur technischen Unterstützung oder zur Ersatzteilversorgung. 0 Punkte / Ausschluss: Keine autorisierte Service- oder Vertragswerkstatt innerhalb von maximal 50 km Straßenentfernung oder fehlender bzw. nicht nachvollziehbarer Nachweis der Autorisierung.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)15,00

KriteriumVersorgungssicherheit
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber hat nachzuweisen, dass er zur Lieferung der angebotenen Fahrzeuge fachlich, organisatorisch und rechtlich in der Lage ist. Mindestanforderung: Der Bewerber muss Hersteller der angebotenen Fahrzeuge, offizieller Importeur, autorisierter Vertriebspartner oder anderweitig nachweislich zur Lieferung der angebotenen Fahrzeuge berechtigt sein. Der Bewerber hat darzustellen, wie die Lieferfähigkeit während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung sichergestellt wird. Hierzu sind insbesondere Angaben zur Herstellerbindung, Vertriebsberechtigung, Lieferkette, Produktions- oder Beschaffungsmöglichkeit, Ersatzteilversorgung sowie zur Abwicklung von Garantie- und Gewährleistungsfällen zu machen. Geeignete Nachweise können insbesondere Herstellerbestätigungen, Vertriebs- oder Importeursnachweise, Autorisierungsschreiben, Händlerverträge oder vergleichbare Unterlagen sein. Zur zweiten Phase des Verfahrens (Aufforderung zur Angebotsabgabe) werden nur Bewerber zugelassen, die sämtliche nachfolgend genannten Mindestanforderungen vollständig erfüllen. Bewerber, die eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllen oder die geforderten Nachweise nicht nachvollziehbar vorlegen, werden nicht zur zweiten Phase des Verfahrens zugelassen. Die nachfolgende Punktewertung dient ausschließlich der Auswahl und Rangfolge geeigneter Bewerber, sofern mehr geeignete Bewerber vorhanden sind als zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen. Wertung: 25 Punkte: Sehr gut nachvollziehbarer Nachweis als Hersteller, offizieller Importeur oder autorisierter Vertriebspartner mit belastbarer Darstellung der Lieferfähigkeit, Lieferkette, Ersatzteilversorgung sowie Garantie- und Gewährleistungsabwicklung. 15 Punkte: Nachweis der Liefer- oder Vertriebsberechtigung liegt vor; die Lieferfähigkeit und Abwicklung sind nachvollziehbar dargestellt. 5 Punkte: Mindestanforderung erfüllt, jedoch nur knapp oder eingeschränkt nachvollziehbar dargestellt. 0 Punkte / Ausschluss: Keine ausreichende Lieferberechtigung, keine nachvollziehbare Hersteller- oder Vertriebsbindung oder keine plausible Darstellung der Lieferfähigkeit. Gesamtwertung: Referenzen: maximal 30 Punkte Service- und Werkstattnetz: maximal 45 Punkte Lieferfähigkeit / Hersteller- oder Vertriebsberechtigung: maximal 25 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)5,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber1
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungBewertet wird der angebotene Gesamtpreis je Los nach Maßgabe des Preisblatts.
BeschreibungBewertet wird der angebotene Gesamtpreis je Los nach Maßgabe des Preisblatts.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungBewertet werden die Qualität und Wirtschaftlichkeit des angebotenen Fahrzeugs sowie die Erfüllung der technischen Anforderungen, Liefer- und Servicekonzept, Garantiebedingungen und sonstige in der Bewertungsmatrix dargestellte qualitative Kriterien.
BeschreibungBewertet werden die Qualität und Wirtschaftlichkeit des angebotenen Fahrzeugs sowie die Erfüllung der technischen Anforderungen, Liefer- und Servicekonzept, Garantiebedingungen und sonstige in der Bewertungsmatrix dargestellte qualitative Kriterien.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten AuftragsunterlagenSchutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unterhttps://www.evergabe.de/unterlagen/019ef4a8-530f-4c5d-94df-8ac6b48e0d05/zustellweg-auswaehlen
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung27/07/2026
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de/unterlagen/019ef4a8-530f-4c5d-94df-8ac6b48e0d05/zustellweg-auswaehlen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenZulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, Erklärungen oder Nachweise gemäß § 51 SektVO nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDer Auftragnehmer hat die Leistung nach Maßgabe der Vergabeunterlagen, des jeweiligen technischen Lastenheftes, des kommerziellen Lastenheftes, des Rahmenvertrages sowie der jeweiligen Einzelabrufe auszuführen. Die gelieferten Fahrzeuge müssen bei Übergabe zulassungsfähig, betriebssicher und für den vorgesehenen Einsatz im öffentlichen Personenverkehr geeignet sein. Sämtliche gesetzlichen, technischen, arbeits-, sozial-, umwelt- und datenschutzrechtlichen Anforderungen sind einzuhalten. Der Auftragnehmer hat während der Vertragslaufzeit eine ordnungsgemäße Lieferung, Dokumentation, Gewährleistung, Garantieabwicklung, Ersatzteilversorgung sowie technische Unterstützung sicherzustellen.
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlichja
Zusätzliche Angaben zur GeheimhaltungsvereinbarungVor Zugang zu vertraulichen oder technisch detaillierten Vergabeunterlagen kann die Abgabe einer Geheimhaltungsvereinbarung verlangt werden. Die Bewerber und Bieter sind verpflichtet, sämtliche im Rahmen des Vergabeverfahrens erhaltenen vertraulichen Informationen ausschließlich zur Bearbeitung des Verfahrens zu verwenden und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Finanzierung erfolgt durch das jeweils abrufende Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt je Einzelabruf gegenüber dem jeweils abrufenden Unternehmen. Zahlungen erfolgen nach ordnungsgemäßer Lieferung, Übergabe, Abnahme und prüffähiger Rechnungstellung nach Maßgabe der Vergabeunterlagen, des Rahmenvertrages und des jeweiligen Einzelabrufs. Die tatsächlichen Abrufe können von Verkehrsvergaben, Förderentscheidungen sowie Fördermitteln von Kommunen, Land, Bund oder Europäischer Union abhängig sein.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Zusätzlich erfasste ErwerberAbrufberechtigt sind neben der Gairing Omnibusverkehr GmbH & Co. KG die Omnibus Weidachstein GmbH & Co. KG, Weidachstraße 9, 89233 Neu-Ulm, sowie die Probst Bus GmbH & Co. KG, Alois-Probst-Straße 2, 89335 Ichenhausen.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der jeweiligen Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt werden. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist ein Nachprüfungsantrag nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, zulässig.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltGairing Omnibusverkehr GmbH & Co. KG
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltGairing Omnibusverkehr GmbH & Co. KG
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungGairing Omnibusverkehr GmbH & Co. KG
RegistrierungsnummerHRA 10131 / Amtsgericht Memmingen
PostanschriftTurmstraße 47
StadtNeu-Ulm
Postleitzahl89231
Land, Gliederung (NUTS)Neu-Ulm (DE279)
LandDeutschland
KontaktpersonGairing Omnibusverkehr GmbH & Co. KG - Vergabestelle
E-Mailinfo@gairing.de
Telefon0731 83804
Fax0731 87211
Internetadressehttps://www.gairing.de
Profil des Erwerbershttps://www.gairing.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern.
Registrierungsnummer09-0318006-60
PostanschriftVergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern Maximilianstraße 39
StadtMünchen
Postleitzahl80538
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon+49 89 2176-2411
Internetadressewww.reg-ob.bayern.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung019ef4ac-7485-4935-be6d-31e775a7e341  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung24/06/2026 09:40:27 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung434408-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe120/2026
Datum der Veröffentlichung25/06/2026