434673-2026 - Ergebnis
Deutschland – Reparatur von Bekleidungsartikeln und Textilien – Vereinbarung über die Ausstattung des niedersächsischen Straßenwartungspersonals mit Warnkleidung im Leasingverfahren sowie die Reinigung und Instandhaltung
OJ S 120/2026 25/06/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungNiedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
E-Maildaniel.maniak@lzn.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVereinbarung über die Ausstattung des niedersächsischen Straßenwartungspersonals mit Warnkleidung im Leasingverfahren sowie die Reinigung und Instandhaltung
BeschreibungFür die NLStBV soll eine Vereinbarung zur Lieferung von Warnschutzkleidung (Warnschutzanzüge, Multifunktionsanzug sowie Kurzarm-Poloshirts und Langarm-Shirts) für die rund 1.550 Beschäftigten im Straßenbetriebs- und Straßenunterhaltungsdienst sowie ca. 100 Beschäftigten im Innendienst auf Leasingbasis vergeben werden. Im Auftrag sind die Waschungen (einschließlich Abholen und Bringen der Bekleidung zu den jeweiligen Standorten), das Reparieren, die Überprüfung der Warnschutzwirkung nach EN ISO 20471 sowie gegebenenfalls der Austausch des jeweiligen Kleidungsstückes enthalten. Die Warnschutzbekleidung nach EN ISO 20471 muss soweit vom Bieter angeboten und von der Vergabestelle bezuschlagt auch in weiblicher Passform zur Verfügung gestellt werden. Für die derzeit ca. 50 weiblichen Beschäftigten kann auch eine separate Ausstattungslinie angeboten werden. Weiterhin umfasst der Auftrag die Reinigung und Reparatur der sich im Eigentum der NLStBV befindlichen Schutzbekleidung (verschiedenste Schutzbekleidungsteile unterschiedlicher Hersteller aus unterschiedlichen Materialien). Hierfür gibt es keine regelmäßigen Waschzyklen. Eine Bewertung des Zustands soll aber auch hier erfolgen. Diese Bekleidungsteile verbleiben aber auch zukünftig im Eigentum der NLStBV. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens8b711361-e54e-469c-aad1-5adfd1062007
Vorherige Bekanntmachung830648-2025
Interne Kennung0113-DLG/2025-03.234-1
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50830000 Reparatur von Bekleidungsartikeln und Textilien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 18113000 Arbeitsbekleidung, 18110000 Berufskleidung, 90910000 Reinigungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenErfüllungsort ist die jeweilige Straßenmeisterei bzw. der Stützpunkt der NLStBV und die regionalen und zentralen Geschäftsbereiche (s. Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B)).
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.3 600 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung3 600 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRN5S#
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelVereinbarung über die Ausstattung des niedersächsischen Straßenwartungspersonals mit Warnkleidung im Leasingverfahren sowie die Reinigung und Instandhaltung
BeschreibungFür die NLStBV soll eine Vereinbarung zur Lieferung von Warnschutzkleidung (Warnschutzanzüge, Multifunktionsanzug sowie Kurzarm-Poloshirts und Langarm-Shirts) für die rund 1.550 Beschäftigten im Straßenbetriebs- und Straßenunterhaltungsdienst sowie ca. 100 Beschäftigten im Innendienst auf Leasingbasis vergeben werden. Im Auftrag sind die Waschungen (einschließlich Abholen und Bringen der Bekleidung zu den jeweiligen Standorten), das Reparieren, die Überprüfung der Warnschutzwirkung nach EN ISO 20471 sowie gegebenenfalls der Austausch des jeweiligen Kleidungsstückes enthalten. Die Warnschutzbekleidung nach EN ISO 20471 muss soweit vom Bieter angeboten und von der Vergabestelle bezuschlagt auch in weiblicher Passform zur Verfügung gestellt werden. Für die derzeit ca. 50 weiblichen Beschäftigten kann auch eine separate Ausstattungslinie angeboten werden. Weiterhin umfasst der Auftrag die Reinigung und Reparatur der sich im Eigentum der NLStBV befindlichen Schutzbekleidung (verschiedenste Schutzbekleidungsteile unterschiedlicher Hersteller aus unterschiedlichen Materialien). Hierfür gibt es keine regelmäßigen Waschzyklen. Eine Bewertung des Zustands soll aber auch hier erfolgen. Diese Bekleidungsteile verbleiben aber auch zukünftig im Eigentum der NLStBV. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen
Interne Kennung0113-DLG/2025-03.234-1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50830000 Reparatur von Bekleidungsartikeln und Textilien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 18113000 Arbeitsbekleidung, 18110000 Berufskleidung, 90910000 Reinigungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenErfüllungsort ist die jeweilige Straßenmeisterei bzw. der Stützpunkt der NLStBV und die regionalen und zentralen Geschäftsbereiche (s. Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B)).
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungVertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Juli 2026. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens am 30. Juni 2030, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung830648-2025
Zusätzliche InformationenGemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Preises (Gesamtsumme aus Pos 1 bis 4c des Angebotsvordruckes). Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme erhält 350 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherer Gesamtsumme. Nähere Einzelheiten sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl35
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualität der Bekleidung (Qualität Bemusterung)
BeschreibungUnterkriterium 1: Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der eingereichten Musterbekleidung. Fehlen die Muster oder werden die Bekleidungsteile mit mangelhaft oder schlechter bewertet, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Bewertung erfolgt für jedes Kleidungsstück einzeln durch eine Jury aus drei Mitgliedern, bei denen jedes Jurymitglied unabhängig voneinander die Bewertungen vornimmt. Als Ergebnis wird ein Durchschnittswert (DW) für alle Bekleidungsteile ermittelt, welcher für die Bewertung maßgeblich ist. Die erreichte Gesamtpunktzahl wird kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. Beispiel: Jurymitglied 1 vergibt für das Kurzarm-Poloshirt im Unterkriterium "Erster Eindruck+Optik" die Schulnote Gut/10 Punkte. Diese Punkte werden mit dem Faktor 9,9 multipliziert. Die Summe der Ergebnisse aller Einzelbewertungen der Jurymitglieder wird durch die Anzahl der Jurymitglieder und Anzahl der Bekleidungsteile dividiert und dieses Ergebnis ist maßgeblich für die Bewertung. Die Bewertung sämtlicher Bekleidungsteile erfolgt analog wie vor beschrieben. Unterkriterium 2: Die Punktevergabe zu diesem Unterkriterium erfolgt auf Grundlage der eingereichten Musterbekleidung (Poloshirts und Langarm-Shirts). Fehlen die Muster oder werden diese im Durchschnitt mit 0 Punkten bewertet, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Bewertung erfolgt anhand des Bauwollanteils für das jeweilige Kleidungsstück. Die erreichte Gesamtpunktzahl wird kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. Beispiel: Es werden im Unterkriterium "Baumwollanteil" für das Kurzarm-Poloshirt 90,75 Punkte und für das Langarm-Shirt 36,3 Punkte vergeben. Diese Punkte werden addiert und anschließend durch 2 dividiert. Der ermittelte Wert 63,525 wird kaufmännisch auf 63,53 gerundet. Der gerundete Wert stellt das Ergebnis dieser Bewertung für das genannte Unterkriterium dar. Nähere Einzelheiten sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl33
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnungweibliche Passform (OPTION)
BeschreibungDie Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der Angaben zur weiblichen Passform im Angebotsvordruck zu den jeweiligen Bekleidungsteilen. Hinweis: Der Preis für die weibliche Passform darf den Preis für die männliche Passform / Unisex um maximal 30 % übersteigen. Bekleidungsteile in weiblicher Passform, welche diese Grenze überschreiten, erhalten im Rahmen der Angebotswertung 0 Punkte. Ein Ausschluss erfolgt nicht. Nähere Einzelheiten sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl22
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungNachhaltigkeit/Recycling
BeschreibungDie Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der eingereichten Eigenerklärung zur Nachhaltigkeit/zum Recycling. Fehlt die Eigenerklärung, erfolgt eine Bewertung mit 0 Punkten in diesem Zuschlagskriterium. Ein Ausschluss erfolgt bei 0 Punkten nicht.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung4 000 000,00 EUR
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen3 600 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung4 000 000,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung3 600 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungElis Textilmanagement GmbH
Angebot
Kennung des Angebots1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelVereinbarung über die Ausstattung des niedersächsischen Straßenwartungspersonals mit Warnkleidung im Leasingverfahren sowie Reinigung und Instandhaltung
Datum der Auswahl des Gewinners27/05/2026
Datum des Vertragsabschlusses08/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungNiedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
RegistrierungsnummerLeitweg-ID: 03-0025000000-57
StadtHannover
Postleitzahl30453
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
E-Maildaniel.maniak@lzn.de
Telefon+49 51189848102
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Registrierungsnummer03-7075700000-96
PostanschriftPodbielskistraße 166
StadtHannover
Postleitzahl30177
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
E-Maildaniel.maniak@lzn.de
Telefon+49 51189848102
Fax+49 51189848199
Internetadressehttp://www.lzn.niedersachsen.de/
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummert:04131153308
PostanschriftAuf der Hude 2
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon+49 4131153308
Fax+49 4131152943
Internetadressehttps://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungElis Textilmanagement GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerHRB 137565
PostanschriftSachsenkamp 5
StadtHamburg
Postleitzahl20097
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
Internetadressehttp://elis.com
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungcfb96114-a721-48e4-ae9d-23a78cb71d49  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung23/06/2026 10:31:12 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung434673-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe120/2026
Datum der Veröffentlichung25/06/2026