Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Huglfing (Landkreis Weilheim-Schongau) plant, auf dem ehemaligen Gelände des „Alten Sportplatz“ zwei neue Mehrfamilienhäuser mit insgesamt ca. 21 Wohnungen und gemeinsamer Tiefgarage zu errichten. Für das betreffende Gelände am „Alten Sportplatz“ wurde ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB aufgestellt.
Die zu errichtenden Gebäude sollen barrierefrei mit dem Energiestandard KfW 55-40 errichtet werden.
Die Energieversorgung (Wärme) soll CO2-neutral erfolgen.
Für die Umsetzung der Maßnahme ist vorgesehen, öffentliche Fördermittel Komm WFP in Anspruch zu nehmen.
Die Planung soll direkt im Anschluss an die Vergabe der Architekten- und Fachplanungsleistungen im Jahre 2023 erfolgen. Geplanter Baubeginn ist für Anfang 2024 vorgesehen.
Geplante Fertigstellung der Baumaßnahme ist für Sommer 2025 vorgesehen.
Gegenstand der Beschaffungsmaßnahme sind Architektenleistungen der Objektplanung Gebäude für dieses Vorhaben. Der Architekt (m/w/d) hat hierbei voraussichtlich die Leistungsphasen 1 bis 9 (inkl.) gem. § 34 Abs. 3 HOAI zu erbringen. Die Erbringung der Leistungsphasen wird vom Auftraggeber stufenweise beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung können kein Anspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen und keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Projektverlauf nach freiem Ermessen.
Die Objektplanung für das geplante Vorhaben ist der Honorarzone III zugeordnet (vgl. Anlage 10.2 zur HOAI).
Die anrechenbaren Kosten betragen ca. EUR 4.182.960,- € netto. Auftraggeber und Auftragnehmer werden die Kostenermittlung in Leistungsphase 3 zum Zeitpunkt der Kostenberechnung vornehmen.
Die vom Architekten zu erbringenden Leistungen in der Objektplanung basieren auf den Grundleistungen der HOAI.
Für die vertraglichen Vereinbarungen wird das Vertragsmuster der CertiFORM HAV-KOM für den Architektenvertrag Gebäude und Innenräume verwendet.