Beschreibung der Beschaffung
Die Prüfung der Gebührenkalkulation in SAP-CO erfolgt durch den Bieter eigenständig. Gutachten, Berichte und Dokumentationen, die sowohl vor der Preisprüfungsbehörde als auch vor Gericht die Rechtssicherheit der BSR-Gebührenkalkulation belegen, sollen den Anforderungen des Informationsfreiheitsgesetzes gerecht werden und den schutzwürdigen betrieblichen Belangen Rechnung tragen. Darüber hinaus ist die Überleitungsrechnung zwischen Entgeltbereich und handelsrechtlicher Darstellung zu prüfen.
Die BSR erstellen die jeweiligen Vor- und Nachkalkulationen in SAP. Der Auftragnehmer prüft die Kalkulationen unter den im Weiteren genannten Gesichtspunkten und erstellt zu dieser Prüfungsleistung ein entsprechendes Gutachten. Die Gutachten werden der Preisprüfungsbehörde zwecks Genehmigung der Gebühren ausgehändigt, bei Gerichtsverfahren vorgelegt und unter Umständen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Die BSR gehen davon aus, dass im Rahmen der Erstellung der o.g. Leistungen weitere Fragestellungen im Zusammenhang mit der Gebührenkalkulation auftreten, die zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht näher spezifiziert und definiert werden können (beispielhaft seien Fragestellungen zur Gebührenstetigkeit oder zur Ansatzfähigkeit von Kosten dem Grunde und der Höhe nach genannt). Die zum jeweiligen Zeitpunkt auftretenden gebührenkalkulatorischen Fragestellungen sind vom Auftragnehmer nach Maßgabe der jeweils geltenden Rechtsgrundlagen sehr zeitnah zu bearbeiten und in Form von Kurzgutachten oder Stellungnahmen zu beantworten.
Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.