VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Nach eingehender Prüfung durch den Auftraggeber hat sich herausgestellt, dass nur das Institut für Medizinische Informationsverarbeitung, Biometrie und Epidemiologie (IBE) die biometrischen Leistungen erbringen kann. Die klinischen Studien des Auftraggebers sind auf ein engmaschiges statistisches Monitoring ausgelegt, welches Erfahrung mit sequentiellen statistischen Testverfahren voraussetzt. Die kontinuierliche statistische Überwachung dieser Studien ist für den erfolgreichen Abschluss der Projekte unerlässlich. Da die Studien in enger Kooperation mit dem IBE der Ludwig-Maximilians-Universität München betrieben wurden besteht keine Möglichkeit die Projekte dieses Vertrages durch einen anderen Dienstleister betreuen zu lassen, ohne dass in den Projekten ein erheblicher Schaden entstünde. Zudem wurden und werden in der Kooperation auch IT-Einrichtungen gemeinsam genutzt. Auch aus diesem technischen Grund kann es keinen alternativen Anbieter für die Dienstleistungen dieses Vertrages geben.
Ferner fallen die zu vergebenden Dienstleistungen unter den Ausnahmetatbestand Forschung nach § 14 Abs. 4 Nr. 4 VGV, § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Aus Sicht des Auftraggebers und nach der mit bestem Wissen getroffenen Entscheidung sind die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) und 4 VgV, § 116 Abs. 2 GWB erfüllt. .Das Klinikum der Universität München erwirbt im Rahmen dieser Projekte keine exklusiven Rechte zum Gebrauch der Forschungsergebnisse , sondern stellt sie der Allgemeinheit zur Verfügung. Bei dem Vertrag handelt es sich um eine Forschungskooperation, bei der das Klinikum der Universität München nur einen Anteil der notwendigen Leistungen erbringt.