Die vertragsgegenständlichen Arzneimittel Kesimpta® mit dem Wirkstoff Ofatumumab, das zwingend im Rahmen der Auftragsdurchführung zu liefern ist, ist durch Patente des vorgesehenen Auftragnehmers geschützt. Die Auftraggeberin ist daher der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist.