Zusätzliche Angaben
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) des Landes Rheinland-Pfalz an.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.1) benannte Kontaktstelle darauf hinzuweisen.
Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen über subreport an die dort benannte Kontaktstelle zu übermitteln.
Fragen sind bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) zu stellen.
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen.
Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) benannten Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen.
Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.