436118-2026 - Auftragsänderung
Deutschland – Schweißarbeiten – Auftragsänderung 5: Schlosserarbeiten-Wiederherstellung Johannes-Sturmius-Gymnasium
OJ S 120/2026 25/06/2026
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Schleiden
E-Mailvergabe@schleiden.de
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelAuftragsänderung 5: Schlosserarbeiten-Wiederherstellung Johannes-Sturmius-Gymnasium
BeschreibungDurchführung von Schlosserarbeiten für die Wiederherstellung am Johannes-Sturmius-Gymnasiums Schleiden
Kennung des Verfahrens5339cf92-c005-4943-86eb-04ece600ed0a
Interne Kennung2024_44_B_03.217.01_O
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45262680 Schweißarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45262670 Metallbauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftBlumenthaler Straße 7  
StadtSchleiden
Postleitzahl53937
Land, Gliederung (NUTS)Euskirchen (DEA28)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYCYWU0#
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelAuftragsänderung 5: Schlosserarbeiten-Wiederherstellung Johannes-Sturmius-Gymnasium
BeschreibungBauleistung
Interne Kennung2024_44_B_03.217.01_O
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45262680 Schweißarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45262670 Metallbauarbeiten
Optionen
Beschreibung der OptionenJa, im Rahmen von § 132 GWB.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftBlumenthaler Straße 7  
StadtSchleiden
Postleitzahl53937
Land, Gliederung (NUTS)Euskirchen (DEA28)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit6 Wochen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche Informationen1. Hinweis zur Laufzeit des Vertrags Für die Laufzeit des Vertrags wird ausschließlich verwiesen auf das Formblatt 214. 2. Zusätzliche Hinweise Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 3. Hinweis zu Formvorgaben Sofern ein Formblatt eine Unterschrift oder einen Firmenstempel vorsieht, gilt diese Anforderung als erfüllt, sobald der Bieter das ausgefüllte Formblatt über sein Benutzerkonto auf der E-Vergabeplattform hochlädt. Die elektronische Einreichung des Angebots samt aller Formblätter bringt den Rechtsbindungswillen des Bieters zum Ausdruck und bestätigt, dass sämtliche eingereichten Unterlagen und Erklärungen Bestandteil seines Angebots sind, unabhängig davon, ob einzelne Dokumente eine handschriftliche Unterschrift oder einen Stempel enthalten. Ein Ausschluss des Angebots allein aufgrund fehlender Unterschriften oder Stempel auf einzelnen Formblättern erfolgt daher nicht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Schleiden
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge263 774,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungGriesch GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des Angebots2024_44_B_03.217.01_O
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots263 774,00 EUR
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags2024_44_B_03.217.01_O
TitelSchlosserarbeiten-Wiederherstellung Johannes-Sturmius-Gymnasiums
Datum der Auswahl des Gewinners04/06/2024
Datum des Vertragsabschlusses09/06/2024
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachunga64a67f4-a562-4014-ae25-232da2f4fa1c-01
Identifikator des geänderten Vertrags2024_44_B_03.217.01_O
Grund für die ÄnderungBedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
BeschreibungDie Firma Griesch GmbH & Co. KG hat die europaweite offene Ausschreibung gewonnen und führt die Leistungen zusätzlich zum beauftragten Leistungsverzeichnis durch. Aufgrund der ständigen Marktbeobachtung war außerdem davon auszugehen, dass ein Bieterwechsel nur mit beträchtlichem Mehraufwand hinsichtlich der Bauzeit -und kosten möglich gewesen wäre. Unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wurde entschieden, hier wie vorgeschlagen, vorzugehen und die Treppe weiter nach außen zu verrücken sowie die Bauteile per Hand zu montieren.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der ÄnderungenWährend der Arbeiten an der Freiraumklasse ist aufgefallen, dass die Stahltreppe aus statischen Gründen nicht vom Dach des Schulgebäudes montiert werden kann, sondern teils mit Gerüsten und teils mit Scherenbühnen von unten montiert werden, da die Treppe weiter nach außen gerückt werden muss als in der Ausschreibungsplanung geplant. Dadurch entsteht ein Mehraufwand im Montageablauf von der Sicherung der Mitarbeiter, Fertigung in kleineren Bauteilen und einem Montagemehraufwand. Zudem können die Bauteile nicht mit einem Kran montiert werden, da durch das Verrücken der Position es vom Platz nicht mehr ausreicht. Die Teile müssen aufwändig mit zwei Bühnen nach oben gefahren werden und per Hand montiert werden. Die Teile können mit dem Kran nur auf der Dachfläche zwischengelagert werden. Daher entsteht hier ein wesentlicher Mehraufwand.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadt Schleiden
Registrierungsnummer053660036036-31001-86
PostanschriftBlankenheimer Straße 2
StadtSchleiden
Postleitzahl53937
Land, Gliederung (NUTS)Euskirchen (DEA28)
LandDeutschland
Kontaktpersoninterne Vergabestelle
E-Mailvergabe@schleiden.de
Telefon+49 2445-89411
Fax+49 2445-89111
Internetadressehttp://www.schleiden.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln
Registrierungsnummer05315-03002-81
PostanschriftZeughausstraße 2-10
StadtKöln
Postleitzahl50667
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
E-Mailvkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon+49 0221-147-3045
Fax+49 0221-147-2889
Internetadressehttps://www.bezreg-koeln.nrw.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungGriesch GmbH & Co. KG
RegistrierungsnummerDE298660537
PostanschriftIm Grabensmoor 9
StadtBremerhaven
Postleitzahl27578
Land, Gliederung (NUTS)Bremerhaven, Kreisfreie Stadt (DE502)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung86ee7c90-7a79-4db8-b43f-11c689fa24c2  -  01
FormulartypAuftragsänderung
Art der BekanntmachungBekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung24/06/2026 11:59:56 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung436118-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe120/2026
Datum der Veröffentlichung25/06/2026