436287-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten – 02.21u Neubau Helmholtz Quantum Center+ (HQC+)
OJ S 126/2025 04/07/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungForschungszentrum Jülich GmbH -Team Bau-
E-Mailvergabe-bau@fz-juelich.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer zentralen Regierungsbehörde kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersBildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel02.21u Neubau Helmholtz Quantum Center+ (HQC+)
BeschreibungGründung, Bodenplatten und Erdarbeiten: - Baugrubenverfüllung ca. 1.950 m³ - Arbeitsraumverfüllungen ca. 340 m³ - Abdichtungsarbeiten Frischbetonverbund-System ca. 3.900 m² - Dämmarbeiten gegen Erdreich ca. 1.440 m² - WU-Bodenplatten ca. 3.050 m³ - WU-Fundamente ca. 483 m³ - Sauberkeitsschichten unbewehrter Beton ca. 5.450 m² - Sanitär-Grundleitungen - Erdungsanlage, Ringerder mit 5m Maschenweite
Kennung des Verfahrensc3821903-c2be-4988-9a7c-ba0fc95949e0
Interne KennungB20/42380637
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45231113 Neuverlegung von Rohrleitungen, 45247110 Kanalbauarbeiten, 45231000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, 45223220 Rohbauarbeiten, 45210000 Bauleistungen im Hochbau, 45262210 Fundamentierungsarbeiten, 45262300 Betonarbeiten, 45214000 Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftWilhelm-Johne-Straße  
StadtJülich
Postleitzahl52425
Land, Gliederung (NUTS)Düren (DEA26)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu - Offenes Verfahren gem. § 3 EU Nr. 1 VOB/A – EU
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenEs gelten Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel02.21u Neubau Helmholtz Quantum Center+ (HQC+) Rohbauarbeiten 1 - Herstellung von Gründung und Bodenplatten
BeschreibungGründung, Bodenplatten und Erdarbeiten: - Baugrubenverfüllung ca. 1.950 m³ - Arbeitsraumverfüllungen ca. 340 m³ - Abdichtungsarbeiten Frischbetonverbund-System ca. 3.900 m² - Dämmarbeiten gegen Erdreich ca. 1.440 m² - WU-Bodenplatten ca. 3.050 m³ - WU-Fundamente ca. 483 m³ - Sauberkeitsschichten unbewehrter Beton ca. 5.450 m² - Sanitär-Grundleitungen - Erdungsanlage, Ringerder mit 5m Maschenweite
Interne KennungB20/42380637
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45231100 Bauarbeiten für Rohrleitungen, 45231113 Neuverlegung von Rohrleitungen, 45247110 Kanalbauarbeiten, 45231000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, 45223220 Rohbauarbeiten, 45210000 Bauleistungen im Hochbau, 45262210 Fundamentierungsarbeiten, 45262300 Betonarbeiten, 45214000 Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftWilhelm-Johnen-Straße  
StadtJülich
Postleitzahl52428
Land, Gliederung (NUTS)Düren (DEA26)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/10/2025
Enddatum der Laufzeit27/02/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsBeurteilung der Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich und liegt den Vergabeunterlagen bei. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: - Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsBeurteilung der Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich und liegt den Vergabeunterlagen bei. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: - Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsBeurteilung der Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich und liegt den Vergabeunterlagen bei. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: - Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsBeurteilung der Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich und liegt den Vergabeunterlagen bei. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: - Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft

KriteriumEintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsBeurteilung der Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich und liegt den Vergabeunterlagen bei. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: - Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsBeurteilung der Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich und liegt den Vergabeunterlagen bei. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: - Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E72188385
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E72188385
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Beschreibung der finanziellen SicherheitSoweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer) zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Frist für den Eingang der Angebote25/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Siehe ergänzend Vergabeunterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin25/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungZahlungen: Zahlungen gemäß VOB/B. Informationen zur Rechnungsstellung Rechnungen sind nach der geltenden E-Rechnungsverordnung zu stellen. Als Rechnungszugang wird nur noch die Einreichung über das Bundesportal des OZG_RE (https://xrechnung-bdr.de/) unter Angabe der Leitweg ID 992-03005FZJ-26 akzeptiert. Einreichungen als PDF per E-Mail oder auf dem Postweg werden demnach nicht mehr akzeptiert und begründen bei Nichtzahlung keinen Verzug des Forschungszentrum Jülich GmbH nach § 286 Abs. (3) BGB. Bei der Rechnungsstellung ist zwingend unsere Bestellnummer anzugeben. Des Weiteren ist eindeutig zu deklarieren, um welche Art von Rechnung (Vorauszahlungs-, Abschlags- und Schlussrechnung) es sich handelt. Ohne diese Angaben ist eine reibungslose Zahlungsabwicklung nicht gewährleistet.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wir verweisen diesbezüglich auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtForschungszentrum Jülich GmbH -Team Bau-
Organisation, die Angebote bearbeitetForschungszentrum Jülich GmbH -Team Bau-
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungForschungszentrum Jülich GmbH -Team Bau-
RegistrierungsnummerLeitweg ID 992-03005FZJ-26
AbteilungGeschäftsbereich Einkauf und Materialwirtschaft (M) Fachbereich Einkauf (M-E) Team Bau (M-EB)
PostanschriftWilhelm-Johnen-Str.
StadtJülich
Postleitzahl52425
Land, Gliederung (NUTS)Düren (DEA26)
LandDeutschland
KontaktpersonChristoph Heßing
E-Mailvergabe-bau@fz-juelich.de
Telefon+492461616446
Fax+492461612212
Internetadressehttp://www.fz-juelich.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Bundes
Registrierungsnummert:0228-9499-0
AbteilungVergabekammer des Bundes
PostanschriftKaiser-Friedrich-Straße 16
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+4922894990
Fax+492289499163
Internetadressehttps://www.bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung502cc4e4-bc3a-402d-8b2e-579ed26699a4-01
Hauptgrund für die ÄnderungKorrektur – Veröffentlichung
BeschreibungAlt: Angebotsabgabetermin: 14.08.2025, 10:00 Uhr Neu: Angebotsabgabetermin: 25.08.2025, 10:00 Uhr Alt: Bindefrist: 13.10.2025 Neu: Bindefrist: 24.10.2025
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung191cac74-b22e-45c7-95c4-2833ec314979  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung02/07/2025 14:35:30 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung436287-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe126/2025
Datum der Veröffentlichung04/07/2025