Zusätzliche Angaben
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass zu keinem Zeitpunkt im Vergabeverfahren von den Bewerbern oder Bietern die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen verlangt wird. Unaufgefordert eingereichte Lösungsvorschläge werden nicht berücksichtigt.
(2) Fragen sind nur schriftlich an die angegebene Kontaktstelle über den Link zu richten.
Fragen zur Ausschreibung können bis spätestens Dienstag, 28.03.2023 per Mail an
einkauf-bau@swr.de gerichtet werden. Sofern für alle Bewerberinnen und Bewerber interessant, werden die Antworten als Bewerberrundschreiben zum Download unter
www.swr.de/ausschreibungen zur Verfügung gestellt. Jede Bewerberin und jeder Bewerber ist verpflichtet, sich während des Vergabeverfahrens selbständig auf der Homepage zu informieren. Die Beantwortung der Fragen erfolgt fortlaufend, spätestens bis Dienstag, 04.04.2023.
Es sind nur digitale Angebote zugelassen. Diese sind unter Verwendung des unter I.3) genannten Links elektronisch einzureichen. Bitte beachten Sie die Anlage "Hinweise elektronischer Submissionsbriefkasten" in den Vergabeunterlagen. Die Abgabe eines Angebotes in Papier oder per E-Mail wird nicht akzeptiert.
(3) Die Bewerbungen sind über die zur Verfügung gestellte Plattform einzureichen. (Link siehe I.3 der Bekanntmachung) Teilnahmeanträge per Fax, Telefon oder E-Mail sind unzulässig.
(4) Nachweise und Referenzen sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
(5) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
(6) Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Die EEE ist unter Verwendung des Standardformulars gemäß Anhang 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7/2016 zu übermitteln.
(7) FEHLENDE UNTERLAGEN: Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden.
(8) BEWERBUNGSFORMULAR, KOMMUNIKATION, ANGEBOTSABGABE und BIETERPLATTFORM: Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular/
Teilnahmeformular zu verwenden, das auf der zur Verfügung gestellten Plattform heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3 der Bekanntmachung).
(9) FORMALE AUSSCHLUSSKRITERIEN:
- Fristgerechter Eingang der Bewerbung (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs.1 Nr.1 und Abs.3 VgV
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages
(10) RECHTLICHE AUSSCHLUSSKRITERIEN:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben)
- Eigenerklärung,dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz)
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt § 73 Abs. 3 VgV