436474-2023 - ErgebnisDeutschland-Hannover: Aufladegeräte
OJ S 137/2023 19/07/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, OE 67.11
Postanschrift: Arndtstraße 1
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Submission
E-Mail: submission@hannover-stadt.de
Telefon: +49 511-168-42870
Fax: +49 511-168-42087
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de/public/publications
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ex-Post H-stromert/stadtmobil 2.0 hier: Lieferung von 10 Ladesäulen
Referenznummer der Bekanntmachung: 67-0317-23
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
31681500 Aufladegeräte
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme von 10 Ladesäulen für den öffentlichen Bereich.
Die technischen Anforderungen an die Ladesäulen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die Ladesäulen müssen die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Merkmale der Gleichwertigkeit zum Leitfabrikat “Compleo DUO ims“ erfüllen.
Die Lieferungen sollen im Stadtgebiet von Hannover in Rücksprache mit dem Auftraggeber erfolgen. Die Abrufe erfolgen spätestens 8 Wochen vor dem gewünschten Liefertermin.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 101 150,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
31681500 Aufladegeräte
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Hauptort der Ausführung: Hannover
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen des Förderprojektes H-stromert soll zur Steigerung der Nutzung von Elektrofahrzeugen und zur Erhöhung der Akzeptanz von Elektromobilität bei Carsharing-Nutzer*innen Ladeinfrastruktur auf Stellflächen der Stadtmobil GmbH an 10 Standorten errichtet werden. Der Auftragnehmer liefert 10 anschlussfertig vorverdrahtete und eichrechtskonforme Ladesäulen mit je 2 Ladepunkten (2x22 kW) für den öffentlichen Bereich. Die Ladesäulen müssen den jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben, den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den technischen Voraussetzungen der aktuell gültigen Ladesäulenverordnung (LSV) entsprechen. Des Weiteren ist die Errichtung (inkl. Eingrabesockel oder Setzen eines Fundamentes) und Inbetriebnahme Teil der Ausschreibung. Alle Ladesäulen müssen vor der Auslieferung eine großflächige Beklebung erhalten. Diese wird vor dem gewünschten Liefertermin mit dem Auftragnehmer abgestimmt. Die Dateien für die Beklebung werden in einem skalierbaren Format an den Auftragnehmer weitergegeben. Die Beklebung muss outdoor-geeignet und wasserfest sein. Im Auftragsfall hat die gesamte Abwicklung in Wort und Schrift in deutscher Sprache zu erfolgen.
Die technischen Anforderungen an die Ladesäulen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die Ladesäulen müssen die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Merkmale der Gleichwertigkeit zum Leitfabrikat “Compleo DUO ims“ erfüllen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 060-178500
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 67-0317-23
Bezeichnung des Auftrags:
H-stromert/stadtmobil 2.0 hier: Lieferung von 10 Ladesäulen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
28/06/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: enercity AG
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 101 150,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 99 903,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: siehe Auftraggeber*innendaten
Ort: Hannover
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
14/07/2023