Beschreibung der Beschaffung
In Nordrhein-Westfalen nimmt die Polizei ihre Aufgaben in 47 Kreispolizeibehörden und drei Landesoberbehörden (LOB) mit circa 56.000 Beschäftigten, davon mehr als 42.000 Polizeibeamtinnen und -beamten wahr. Die nordrhein-westfälische Polizei ist zweistufig organisiert. Die Basis bilden 47 Kreispolizeibehörden. Das Innenministerium (IM NRW) ist oberste Aufsichtsbehörde. Es führt die Aufsicht über alle Polizeibehörden und wird bei der Aufsicht über die Kreispolizeibehörden von den drei LOB unterstützt. Die LOB nehmen zudem landeszentrale Aufgaben wahr.
Die ca. 5.500 Führungskräfte (FK) in der Polizei NRW führen mit den Mitarbeitenden (MA) neben dem Mitarbeitergespräch als weiteres Führungsinstrument jährlich ein Führungsfeedback (FFB) durch.
Es ist beabsichtigt, ein Online-Tool für die Durchführung eines mFFB zu erwerben. Erwartet wird ein wird ein den Anforderungen des Auftraggebers entsprechendes, webbasiertes Online-Tool, welches in der IT-Landschaft der Polizei NRW gehostet wird und die Möglichkeit der Erstellung und Bereitstellung von zuvor festgelegten Kennzahlen, ggf. über eine Schnittstelle zu anderen Systemen, bietet. Die Belange des Datenschutzes müssen umfassend Berücksichtigung finden, insbesondere dürfen die Rohdaten für keine am mFFB beteiligte Person sichtbar sein. Ein umfassendes Rechte- und Rollenkonzept muss erstellt werden. Die "Anforderungen der Polizei NRW an die IT-Sicherheit" müssen berücksichtigt werden. Es gelten besondere Anforderungen an die Barrierefreiheit, den Datenschutz und die IT-Sicherheit. Es sind die Vorgaben des Dokumentes "Basisleitplanken IT-Infrastruktur" einzuhalten.
Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist gegen Juli 2022 zu rechnen. Die Software soll spätestens im 2. Quartal 2023 in den Wirkbetrieb genommen werden. Im 2. Quartal 2023 soll daher eine Abnahme erfolgen, so dass die Software mit voller Funktionalität genutzt werden kann. Ab dem Zeitpunkt der Abnahme soll auch die Wartung/Pflege der Software für zunächst 60 Monate beginnen. Ein Probebetrieb für ausgesuchte Behörden und mit zwischen AG und AN abgestimmten Funktionalitäten ist spätestens im 1. Quartal 2023 zu ermöglichen.
Die Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Auf die zusätzlichen Angaben unter Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung wird hingewiesen.