Beschreibung der Beschaffung
Lieferung und Montage eines PET-CTs und einer Schilddrüsen-Gamma-Kamera.
Die bei behördlich erforderlichen Abnahmen, z.B. TÜV, Berufsgenossenschaft, anfallenden
Gebühren sind vom Auftragnehmer in den Angebotspreis einzurechnen.
Gebühren für die erstmaligen bei Inbetriebnahme notwendigen Messtechnischen Kontrollen nach §
14 MPBetreibv oder Kalibrierungen sind ebenfalls vom Auftragnehmer in den Angebotspreis
einzurechnen.
Für Röntgensysteme gehören Abnahmeprüfung nach Strahlenschutz-VO, Sachverständigenprüfung sowie die
Festlegung der Bezugswerte für die Konstanzprüfung
zum Auftragsumfang. Die dabei erstellten Protokolle sind dem Auftraggeber auszuhändigen.
Die angebotenen Produkte müssen in allen Komponenten den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN-Vorschriften bzw. den entsprechenden EN-Vorschriften, den letztgültigen VDE-Bestimmungen bzw. den entsprechenden EN-Vorschriften, den Bestimmungen der Berufsgenossenschaften, den Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, den Vorgaben des Medizinproduktgesetzes (MPG), den Vorschriften des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) entsprechen.