Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Mittagsverpflegung an die Albschule und den Schulkindergarten an der Alb:
Los 8 a) Albschule (Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) mit durchschnittlich 95 Essen pro Tag.
Anlieferungsort/Rechnungsanschrift: Scheibenhardter Weg 23, 76199 Karlsruhe
Anlieferung über Haupteingang, EG, barrierefrei.
Alter der Schülerschaft: circa 6 bis 18 Jahre (Primar- und Sekundarstufe).
Ausgabe der Speisen durch den Auftraggeber von 12.15 bis 13.00 Uhr in zwei Schichten:
Verpflegungstage: Montag, Dienstag und Donnerstag (an Unterrichtstagen):
1. Schicht: 12.15 Uhr, 2. Schicht: 12.45 Uhr.
Anlieferung: zwischen 11.30 und 11.45 Uhr.
Los 8b) Schulkindergarten an der Alb (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) mit durchschnittlich 20 Essen pro Tag.
Anlieferungsort/Rechnungsanschrift: Gottlob-Schreber-Weg 31, 76199 Karlsruhe.
Anlieferung über Scheibenhardter Weg, EG, barrierefrei, Anfahrt zum Kindergarten direkt nicht möglich.
Alter der Schülerschaft: circa 3 bis 6 Jahre (Kindergarten).
Verpflegungstage: Montag, Dienstag und Donnerstag (an Öffnungstagen).
Ausgabe der Speisen durch den Auftraggeber von 12.15 bis 12.30 Uhr.
Anlieferung: zwischen 11.30 und 11.45 Uhr.
Verpflegungssystem:
Es ist nur Cook & Hold anzubieten, da es sich um eine einfache Einbauküche handelt und die Aufstellung eines Konvektomaten räumlich und anschlusstechnisch (Strom, Wasser und Abluft) nicht möglich ist (siehe Anlagen 30.1-30.5 und 31.1-31.4 der beigefügten Küchenpläne in den Vergabeunterlagen).
Bestellung und Abrechnung:
Der Speiseplan für die Menüauswahl muss der Schule/dem Schulkindergarten spätestens montags für die darauffolgende Woche per E-Mail oder in Papierform vorliegen.
Bis spätestens Donnerstag um 10 Uhr bestellt die Schule/der Schulkindergarten für die Kinder und Jugendlichen die jeweilige Anzahl der benötigten Essen aus den Menülinien für jeden Verpflegungstag der Folgewoche. Die Abrechnung der Essensgelder mit den Eltern übernimmt der Auftraggeber. Bei kurzfristiger Erkrankung von Essensteilnehmenden muss eine Stornierung der Essen durch das Sekretariat der Schule/Einrichtung für den Folgetag möglich sein.