Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Gundelsheim beabsichtigt die Ertüchtigung der örtlichen Kläranlage auf ca. 4.000 EW.
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Die Kläranlage der Gemeinde Gundelsheim wurde 1976 für eine Ausbaugröße von 3.000 EW (Einwohnerwerten) errichtet und reinigt seither das Abwasser aus dem gesamten Gemeindegebiet. Die Belastung der Anlage ist inzwischen durch den Einwohnerzuwachs in der Gemeinde angestiegen. Zudem haben sich die Bemessungsanforderungen zwischenzeitlich geändert. Die Kläranlage kann die aktuellen Anforderungen an die Abwasserreinigung nicht mehr erfüllen. Die zur Verfügung stehenden Becken für die Belebung und die Nachklärung sind deutlich zu klein. Die technische Ausrüstung der Anlage ist insgesamt überaltert. Zudem läuft die wasserrechtliche Genehmigung für die Anlage in absehbarer Zeit aus.
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Für die Neuregelung der Abwasserbeseitigung wurden insgesamt vier Alternativen untersucht. Der beigefügte Erläuterungsbericht zeigt alle vier Alternativen auf. Allerdings wurde bereits seitens der Gemeinde Gundelsheim entschieden, dass der Anschluss an die KA Bamberg nicht verwirklicht werden soll und demnach nur noch die Alternativen Nr. 1 und Nr. 2 in Betracht kommen. Der Bestand der derzeitigen Kläranlage ist soweit wie möglich zu nutzen, weshalb eine Kombination aus der Sanierung der Kläranlage mit einem Erweiterungsbau (Neubau) bevorzugt wird.
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Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 5,0 Mio. EUR netto, wovon ca. 2,5 Mio. EUR netto auf die KG 300 und ca. 1,5 Mio. EUR netto auf die KG 400 entfallen. Im Vergleich zur beiliegenden Kostenschätzung wurde aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage ein Faktor von ca. 30% aufgeschlagen. Fördermittel sind nicht vorgesehen.
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Die Planungen für die Ertüchtigung der Kläranlage Gundelsheim sollen alsbald nach Beauftragung beginnen. Eine Fertigstellung der Kläranlage ist für Mitte 2025 vorgesehen.
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Vergeben werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 3 sowie die Besondere Leistung der Örtlichen Bauüberwachung sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
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Zudem werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 für die Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1 vergeben sowie die Besondere Leistung der ingenieurtechnischen Kontrolle.
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Darüber hinaus werden noch die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 der Anlagengruppen 1, 2, 3, 4 und 7 sowie Besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.
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Hinweis: Die Leistungsphase 4 wird nur beauftragt, insoweit diese anfällt.