Beschreibung der Beschaffung
Die Stadtwerke Neumarkt planen die Sanierung des Schwimmerbeckens sowie des Erlebnisbeckens im Freibad Neumarkt. Die Sanierungsmaßnahmen für das Schwimmerbecken und das Erlebnisbecken gliedern sich in folgende Teile:
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- Baukonstruktion: Betonbecken, Edelstahlauskleidung, Beckenausstattung, erdverlegte Betriebsleitungen, Erdarbeiten, Abbrucharbeiten
- technische Anlage: Badewasseraufbereitung, Förderanlagen, Elektrotechnik
- Außenanlagen: Beckenumgang, Freiflächenbereich, Bepflanzung
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Die Sanierung der beiden Becken soll mit einer Edelstahlauskleidung erfolgen. Die Funktion als Wettkampfbecken mit einer 50m-Bahn im Schwimmerbecken soll erhalten bleiben, ebenso die Sprunganlage. Die Sprunganlage soll durch eine Konstruktion mit Säulen und Turmbrücken aus Edelstahl erneuert werden. Maßnahmen zur Energieeinsparung sollen getroffen werden. Ebenso ist im Bereich des Erlebnisbeckens die Wasserrutsche zu beplanen.
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Eine grobe Vorplanung für die beiden Becken wurde bereits durchgeführt und liegt den Vergabeunterlagen bei. Diese ist fortzuführen.
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Die Sanierung des Schwimmerbeckens soll in einem Bauabschnitt durchgeführt werden, die sanierungsbedürftigen Teile der Altanlage werden vollständig demontiert und durch neue ersetzt.
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Für die Sanierung des Erlebnisbeckens mit Badewasseraufbereitungstechnik sind 2 Varianten möglich: Die Sanierung der gesamten Anlage in einem Bauabschnitt oder die Sanierung der gesamten Anlage in zwei Bauabschnitten.
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Eine Förderung über das Sonderprogramm "Schwimmbadförderung" soll erreicht werden.
Die Kosten für die Sanierung des Schwimmerbeckens liegen bei etwa 2.237.200 EUR brutto. Die Kosten für das Erlebnisbecken liegen bei etwa 4.426.800 EUR brutto.
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Einige Teilbereiche (z.B. der Sprungturm) sind keine förderfähigen Maßnahmen. Diese sollen jedoch in der Planung bereits mit berücksichtigt werden, ggf. erfolgt die Umsetzung jedoch erst in einem weiteren, späteren Bauabschnitt. Dies hängt auch von der konkreten Höhe der Förderung ab. Die Umsetzung wird als Option mit in den Vertrag aufgenommen.
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Ebenso ist für das Schwimmerbecken eine energetische Abdeckung zu prüfen. Es ist zu prüfen und insbesondere mit Berechnung zu hinterlegen, ob eine energetische Abdeckung wirtschaftlich sinnvoll ist. Hierfür sind die Investitionskosten zu ermitteln und eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung über mehrere Jahre vorzunehmen. Verschiedene Varianten sollen hier geprüft werden. Diese Leistungen werden als Besondere Leistung eines detaillierten Wirtschaftlichkeitsnachweises beauftragt.
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Auch soll insgesamt eine energetisch sinnvolle Lösung gefunden werden. Maßnahmen zur Energieeinsparung und -reduzierung sind vorzunehmen. Die Energieeffizienz von den verwendeten Systemen ist dem Auftraggeber sehr wichtig, diese Leistung wird jedoch als in den Grundleistungen beinhaltet angesehen.
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Der weitere zeitliche Ablauf ist wie folgt geplant:
Für das Schwimmerbecken sowie das Erlebnisbecken bei Umsetzung in einem Bauabschnitt ist geplant: Die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung soll bis Ende November 2021 erstellt sein, damit hier noch im Jahr 2021 der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden kann. Die Ausführungsplanung soll von Januar bis Mitte Februar 2022 erfolgen, im Anschluss erfolgt die Ausschreibung. Baubeginn soll im September 2022 sein, die Fertigstellung ist für Ende Juni 2023 geplant.
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Bei Umsetzung des Erlebnisbeckens in zwei Bauabschnitten ist folgender zeitlicher Ablauf geplant: Die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung soll bis Ende September 2021 erstellt sein, um bis Anfang November 2021 den Zuwendungsantrag einzureichen Die Ausführungsplanung soll von Anfang November bis Anfang Dezember 2021 durchgeführt werden, Anfang Dezember 2021 ist mit der Ausschreibung zu beginnen. Baubeginn für das Erlebnisbecken soll Anfang März 2022 sein, die Fertigstellung soll bis Ende April 2023 erfolgen.
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Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden folgende Leistungen vergeben:
Die Leistungsphasen 2-9 (Lph. 2 nur noch mit 10 Prozentpunkten) des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 HOAI 2021 i.V.m. Anl. 12 Nr. 12.1, die Leistungsphasen. 2-3 u. 5-9 (Lph. 2 nur noch mit 5 Prozentpunkten) des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gem. § 55 Abs. 1 HOAI 2021 i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1 in den Anlagengruppen 7 und 8 sowie die Leistungsphasen 2-9 (Lph. 2 nur noch mit 4 Prozentpunkten) des Leistungsbildes Gebäude u. Innenräume gem. § 34 HOAI 2021 i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 für das Technikgebäude. Als Besondere Leistung wird die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln, die Erstellung eines detaillierten Wirtschaftlichkeitsnachweises für eine energetische Abdeckung des Schwimmerbeckens, die Überwachung der Mängelbeseitigung sowie die örtliche Bauüberwachung im Leistungsbild Ingenieurbauwerke beauftragt.