Beschreibung der Beschaffung
Personenbeförderungsleistungen nach Freistellungsverordnung.
Für die Beförderung von beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern der Wendlandschule Dannenberg
sind folgende Vorgaben zu beachten:
- Die Beförderung ist in Fahrzeugen mit max. 8 Fahrgastplätzen durchzuführen bzw. es dürfen nur
Fahrgruppen mit max. 8 Schüler/innen gebildet werden.
- Die gesetzlich vorgeschriebenen Beförderungszeiten sind einzuhalten.
- Es ist kontinuierlich dasselbe Personal einzusetzen.
- Es ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug immer in einem verkehrssicheren und für die Schülerbeförderung
geeigneten Zustand ist.
- Es ist darauf zu achten, dass alle Kinder während der Fahrt richtig gesichert sind (Kraftknoten für
Rollstühle, Gurte für jeden Sitz, Sitzerhöhungen).
- Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind zu beachten.
- Vor oder während der Fahrt darf nicht geraucht werden, auch nicht auf dem Schulgelände.
In den in der Leistungsbeschreibung gekennzeichneten Fällen müssen klappbare Rollstühle mitgeführt
werden. Bei Beförderung im eigenen Rollstuhl muss dieser in Fahrtrichtung fixiert werden. Bei
unterjährigen Zugängen von beförderungsberechtigten Schülern mit klappbaren Rollstühlen ist entsprechend
zu verfahren.