441307-2023 - ErgebnisDeutschland-München: Briefpostdienste
OJ S 139/2023 21/07/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München
Postanschrift: Prielmayerstraße 5
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gräbel, Stefan
E-Mail: vergabestelle@olg-m.bayern.de
Telefon: +49 8955971618
Fax: +49 9621962410981
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Justiz

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Interimsvertrag Briefdienstleistungen für die Justizbehörden im Stadtgebiet München
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000185
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
64112000 Briefpostdienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Für die in der Anlage 1 genannten Postausgangsstellen ist ab 01.07.2023 der Versand von Briefen und Einschreiben durchzuführen. Dieser Vertrag regelt für die in dieser Anlage genannten Gerichte und Justizvollzugsanstalten die Postabholung, die Postvorbereitung sowie den Transport und die Zustellung von Briefsendungen. Ausgenommen sind förmliche Postzustellungsaufträge. Diese sind durch die Auftragnehmerin lediglich zusammen mit der Briefpost bei den Postausgangsstellen abzuholen und bei einer beliebigen Postdienststelle im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einzuliefern.
Die sorgfältige und ordnungsgemäße Ausführung von Briefdienstleistungen ist für viele gerichtliche Verfahren von erheblicher Bedeutung. Nicht ausgeführte oder mangelhaft bzw. verspätet bearbeitete Zustellungen von Briefen können für die Rechtspflege und für rechtsuchende Bürger zu ernsthaften Problemen mit sehr weitreichenden Folgen führen.
Es ist beabsichtigt, die Briefdienstleistungen im Rahmen des derzeit laufenden Vergabeverfahrens “Briefdienstleistungen für die Justizbehörden im Stadtgebiet München – Deutsche eVergabe Verfahrensnummer 2022000464“ zu vergeben, in dem durch einen Nachprüfungsantrag derzeit ein Zuschlagsverbot eingetreten ist.
Zur Sicherstellung einer lückenlosen Leistungserbringung wird dieser Interimsvertrag geschlossen. Der Interimsvertrag ist beendet, sobald ein Zuschlag in dem laufenden Vergabeverfahren “Briefdienstleistungen für die Justizbehörden im Stadtgebiet München – Deutsche eVergabe Verfahrensnummer 2022000464“ erteilt und die Leistungserbringung durch die Auftragnehmerin dieses Vergabeverfahrens übernommen wurde.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Niedrigstes Angebot: 0,01 EUR / höchstes Angebot: 0,02 EUR das berücksichtigt wurde
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
60160000 Postbeförderung auf der Straße, 64121100 Postzustellung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Für die in der Anlage 1 genannten Postausgangsstellen ist ab 01.07.2023 der Versand von Briefen und Einschreiben durchzuführen. Dieser Vertrag regelt für die in dieser Anlage genannten Gerichte und Justizvollzugsanstalten die Postabholung, die Postvorbereitung sowie den Transport und die Zustellung von Briefsendungen. Ausgenommen sind förmliche Postzustellungsaufträge. Diese sind durch die Auftragnehmerin lediglich zusammen mit der Briefpost bei den Postausgangsstellen abzuholen und bei einer beliebigen Postdienststelle im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einzuliefern.
Die sorgfältige und ordnungsgemäße Ausführung von Briefdienstleistungen ist für viele gerichtliche Verfahren von erheblicher Bedeutung. Nicht ausgeführte oder mangelhaft bzw. verspätet bearbeitete Zustellungen von Briefen können für die Rechtspflege und für rechtsuchende Bürger zu ernsthaften Problemen mit sehr weitreichenden Folgen führen.
Es ist beabsichtigt, die Briefdienstleistungen im Rahmen des derzeit laufenden Vergabeverfahrens “Briefdienstleistungen für die Justizbehörden im Stadtgebiet München – Deutsche eVergabe Verfahrensnummer 2022000464“ zu vergeben, in dem durch einen Nachprüfungsantrag derzeit ein Zuschlagsverbot eingetreten ist.
Zur Sicherstellung einer lückenlosen Leistungserbringung wird dieser Interimsvertrag geschlossen. Der Interimsvertrag ist beendet, sobald ein Zuschlag in dem laufenden Vergabeverfahren “Briefdienstleistungen für die Justizbehörden im Stadtgebiet München – Deutsche eVergabe Verfahrensnummer 2022000464“ erteilt und die Leistungserbringung durch die Auftragnehmerin dieses Vergabeverfahrens übernommen wurde.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Abholung der Briefpostsendungen bei den Behörden und Erstellung eines Klischees.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die Höchstmenge umfasst insgesamt 2.674.025 Briefpostsendungen jährlich.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes VerfahrenBeschleunigtes VerfahrenBegründung:
Es muss eine Interimsvergabe erfolgen, da sich eine Entscheidung im Nachprüfungsverfahren des Hauptverfahrens hinauszögert. Um eine Leistungserbringung zum 01.07.23 zu ermöglichen, wird dieser Interimsvertrag wegen Dringlichkeit gemäß § 15 Abs. 3 VgV mit einer verkürzten Frist vergeben.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 086-263426
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Interimsvertrag Briefdienstleistungen für die Justizbehörden im Stadtgebiet München
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
13/06/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Post InHaus Services GmbH
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Niedrigstes Angebot: 0,01 EUR / höchstes Angebot: 0,02 EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
- Der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen zu rügen.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
- Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet
nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
18/07/2023