Die Dienstleistung kann derzeit nur von einem bestimmten Unternehmen durchgeführt werden, da diese als einzige über die erforderlichen Maschinen und Geräte sowie das nötige Fachwissen zur Applizierung verfügt und gleichzeitig in keiner direkten oder indirekten Abhängigkeit von Markierungsmaterialherstellern steht.
Es ist auszuführen, dass die Deutsche Studiengesellschaft für Straßenmarkierungen als anerkannte Prüfstelle für Fahrbahnmarkierungen gemäß den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Markierungen auf Straßen (ZTV M 13) und Sachverständige für Fahrbahnmarkierungen sowie Interessensvertretung aller Hersteller und Applikateure die Anforderungen an die Neutralität und Kompetenz erfüllt.