Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Schlüsselfertige Infrastrukturleistung in Tempelhof Berlin, Hangar 2 und 3. Einbau von Unterkunftscontainer und Sanitärcontainer. Miete für 6 Monate (bis 30.06.2023).
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 22/12/2022Ende: 30/06/2023
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 248-715595
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: N16020-10286000-002-399-01
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 16/12/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: BSS electrics smart solutions GmbH
Ort: Beselich-Obertiefenbach
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert der Beschaffung: 5 383 500,00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090138313
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften in Bezug auf § 134 GWB sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich, jedoch bis spätestens 30 Kalendertage, nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union anzuzeigen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin; siehe Punkt VI.4.1
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090138313
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 17/07/2023
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die vorliegenden Nachtragsleistungen stehen in engem Zusammenhang mit dem Hauptauftrag bzw. mit dem Ziel der Unterbringung der Flüchtlinge und waren für den sofortigen Betrieb der Flüchtlingsunterbringung zwingend notwendig. Die Begründung des Hauptauftrages muss daher auch auf diese Nachtragsleistungen angewendet werden.Dieser Nachtrag verlängert die Leistungen des Hauptauftrages und bereits erteilter Nachträge zunächst um nur acht Tage. Es wurde entschieden, zur besseren Übersicht der Leistungserbringung und deren Abrechnung, die Leistungszeiträume auf ganze Monate umzustellen. Diese Umstellung verändert nicht den Charakter des Hauptauftrages.Ungeachtet der oben genannten Gründe ist eine Vergabe an Dritte für nur acht Tage wegen der kurzen Laufzeit unwirtschaftlich.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)