Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Stiftung bürgerlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en) Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Firewall - Eichhof-Stiftung Lauterbach
Referenznummer der Bekanntmachung: INVP-049-2022
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 32424000 Netzwerkinfrastruktur
II.1.3.
Art des Auftrags Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das Krankenhaus Eichhof plant die Beschaffung einer hochperformanten Next Generation Firewall, die im Hochverfügbarkeitsbetrieb eingesetzt werden soll.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 100,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE725 Vogelsbergkreis
Hauptort der Ausführung:
Eichhof-Stiftung Lauterbach Eichhofstraße 1 36341 Lauterbach
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Krankenhaus Eichhof plant die Beschaffung einer hochperformanten Next Generation Firewall, die im Hochverfügbarkeitsbetrieb eingesetzt werden soll. Das zu beschaffende System muss das Krankenhaus vor allen gängigen Angriffsverfahren schützen. Am Standort in Lauterbach in der Eichhofstr. 1 soll in zwei unterschiedlichen Brandabschnitten in vorhandenen Räumlichkeiten und in vorhandenen Serverschränken die notwendige Hardware untergebracht werden. Eine Anbindung der Räumlichkeiten per Glasfaser ist gegeben. Drei vorhandene Internetleitungen müssen in ein automatisches Ausfallkonzept einbezogen und durch die Firewall gemanaged werden. Für die Anbindung von zwei weiteren kleineren Betriebsteilen ist eine zum Gesamtsystem passende kleinere Firewall zu berücksichtigen. Diese muss mit zwei Internetverbindung ein automatisches Ausfallkonzept realisieren können. Das Ganze muss erweiterbar sein. Weiter müssen der Mailverkehr und die angeschlossenen Clients abgesichert werden.
Bei den folgenden optionalen Leistungen entscheidet der Auftraggeber im Laufe des Projekts ob eine Beauftragung erfolgen wird. Diese Leistungen werden maximal ein Jahr lang in Anspruch genommen:
-Kosten für einen 2nd und 3rd Level Support.
-Kosten für die Durchführung der regelmäßigen Updates aller beteiligten Systeme
- Wartungsvertrag Software Jahre 6 und 7
- Wartungsvertrag Hardware Jahre 6 und 7
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 108-304320
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe netgo Gießen GmbH
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 29/07/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: netgo Gießen GmbH
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt