442276-2023 - ErgebnisDeutschland-Magstadt: Fertigmahlzeiten
OJ S 139/2023 21/07/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Magstadt
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Magstadt
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Burckhardt, Hans-Peter
E-Mail: Burckhardt@magstadt.de
Telefon: +49 7159945821
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.magstadt.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Bewirtschaftung Schulmensa Gemeinde Magstadt
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023002690
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
15894200 Fertigmahlzeiten
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Bewirtschaftung einer Schulmensa (Johannes-Kepler-Gemeinschaftsschule ab dem 11.09.2023) inklusive Anlieferung von zwei weiteren Kindertageseinrichtungen (Kita Brunnenstraße und Kita Liebenzeller Weg ab dem 01.09.2023)
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
55321000 Zubereitung von Mahlzeiten, 55521200 Auslieferung von Mahlzeiten
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Hauptort der Ausführung: Magstadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Bewirtschaftung einer Schulmensa (Johannes-Kepler-Gemeinschaftsschule ab dem 11.09.2023) inklusive Anlieferung von zwei weiteren Kindertageseinrichtungen (Kita Brunnenstraße und Kita Liebenzeller Weg ab dem 01.09.2023)
Die Gemeinde Magstadt schreibt die Bewirtschaftung der Mensa in der Johannes-Kepler-Gemeinschaftsschule (Bedarfsstelle 1) und die Belieferung mit gekühlten und/oder tiefgekühlten Speisen für die Kita Brunnenstraße (Bedarfsstelle 2) und die Kita Liebenzeller Weg (Bedarfsstelle 3) durch einen Dienstleister in Fremdregie raus. Die Bewirtschaftung der beiden Kitas erfolgt in sogenannter Eigenregie mit Personal des Trägers.
Die Mittagessen sollen in der neu gebauten Mensa und in den Kitas mit einem sogenannten temperaturentkoppelten Produktionssystem (Cook&Chill-System oder das Cook&Freeze- System) bereitgestellt werden.
Die Bereitstellung einer Pausenverpflegung in der Mensa durch den Auftragnehmer ist nicht vorgesehen. Die Pausenverpflegung wird in der ersten großen Pause auf dem Schulhof durch einen Bäcker abgewickelt.
Ziel des Trägers ist es, den Kindern ein qualitativ gutes, schmackhaftes Mittagessen anzubieten, das eine gesundheitsförderliche Ernährung gewährleistet.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Verpächter/Auftraggeber hat die Option den Vertrag schriftlich spätestens 6 Monate vor Vertrags- ende um jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.08.2027 zu verlängern.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 095-294157
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Bewirtschaftung Schulmensa Gemeinde Magstadt
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
14/07/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: S-Bar Catering GmbH & Co KG
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die Angabe des Auftragswerts unterbleibt gem. § 39 (6) VgV; die Wertangabe 0,01 € erfolgt aus systemtechnischen Gründen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219260
Fax: +49 7219263985
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Magstadt
Ort: Magstadt
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
18/07/2023