442397-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Auftausalz – Lieferung von Auftausalz 2025/2026 und 2026/2027
OJ S 128/2025 08/07/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungZentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
E-Mailzbl@lbm.rlp.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelLieferung von Auftausalz 2025/2026 und 2026/2027
BeschreibungBeschaffung und Lieferung von Auftausalz für den Winterdienst 2025/2026 und 2026/2027 im Amtsbereich des LBM Rheinland-Pfalz - Gesamtmenge 66.000 Tonnen - unterteilt in 15 Lose
Kennung des Verfahrens31b713dc-c5dc-4c00-87de-e032a49e2c0d
Interne KennungZ.25-0030
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34927100 Auftausalz
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtKoblenz
Land, Gliederung (NUTS)Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche InformationenDie Empfangsstellen der Meisterei sind die jeweiligen Hallen und Siloanlagen in der Meisterei und an den Stützpunkten. Die Adressen der Meistereien sind unter www.LBM.rlp.de ersichtlich Regionale Dienststellen: LBM Bad Kreuznach LBM Cochem Koblenz LBM Diez LBM Gerolstein LBM Trier LBM Kaiserslautern LBM Speyer LBM Worms
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXS2YY5YTCTF8HYJ Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" durchgeführt. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion ("Bekanntmachungen finden") und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht. Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV). Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote. Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV). Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen: - Textform ("einfache" elektronische Signatur) - Fortgeschrittene elektronische Signatur - Qualifizierte elektronische Signatur Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig! Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann15
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können15
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche AusschlussgründeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Für weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Für weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Für weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Für weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Für weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Für weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Für weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Für weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Für weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Für weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Für weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Für weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Für weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Für weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Für weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Für weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Für weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Für weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Für weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Für weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Für weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Für weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLBM Bad Kreuznach
BeschreibungLieferung 11.100 Tonnen und Einlagerung 11.100 Tonnen
Interne Kennung01
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34927100 Auftausalz
Optionen
Beschreibung der OptionenRestmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen. Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftAlzeyer Straße 27  
StadtBad Kreuznach
Postleitzahl55543
Land, Gliederung (NUTS)Bad Kreuznach (DEB14)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenSM Bad Kreuznach SM Bad Sobernheim SM Birkenfeld SM Kastellaun SM Kirchberg MSM Kirn MSM Simmern
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/11/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.04.2027) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.04.2028)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.989 454,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenLieferung und Einlagerung von Auftausalz
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsMit dem Angebot ist die "Eigenerklärung zur Eignung" ausgefüllt vorzulegen und Angaben zu machen über: - das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) - die Eintragung in das Berufsregister - die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung - Insolvenzverfahren und Liquidation Bietergemeinschaften legen die HVA L-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vor. Im Fall der Unterauftragsvergabe sind die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit Mit dem Angebot ist die "Eigenerklärung zur Eignung" ausgefüllt vorzulegen und folgende Angaben zu machen: a) Benennung geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen b) Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden; im Fall der Unterauftragsvergabe sind die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen31/07/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote12/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss80 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenBei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin12/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsMit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen an. Der Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) wird Vertragsbestandteil. Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtZentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
TitelLBM Cochem-Koblenz
BeschreibungLieferung 11.300 Tonnen
Interne Kennung02
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34927100 Auftausalz
Optionen
Beschreibung der OptionenRestmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen. Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftRavenéstraße 50  
StadtCochem
Postleitzahl56812
Land, Gliederung (NUTS)Cochem-Zell (DEB1C)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenSM Adenau SM Alf MSM Cochem SM Dierdorf SM Koblenz SM Kruft SM Linz SM Mayen MSM Neuwied MSM Sinzig
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/11/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.04.2027) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.04.2028)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.926 600,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenFolgende Unterlagen sind zusätzlich mit dem Angebot einzureichen: - Produktbeschreibung für Natriumchlorid-Tausalz (NaCl) - Nachweise (Analyseprotokolle) eines zertifizierten Prüflabors (auf eigener Anlage) - Ergebnis der Bestimmung der Rieselfähigkeit (auf eigener Anlage) Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsMit dem Angebot ist die "Eigenerklärung zur Eignung" ausgefüllt vorzulegen und Angaben zu machen über: - das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) - die Eintragung in das Berufsregister - die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung - Insolvenzverfahren und Liquidation Bietergemeinschaften legen die HVA L-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vor. Im Fall der Unterauftragsvergabe sind die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit Mit dem Angebot ist die "Eigenerklärung zur Eignung" ausgefüllt vorzulegen und folgende Angaben zu machen: a) Benennung geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen b) Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden; im Fall der Unterauftragsvergabe sind die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen31/07/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote12/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss80 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenBei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin12/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsMit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen an. Der Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) wird Vertragsbestandteil. Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtZentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
TitelLBM Diez
BeschreibungLieferung 11.700 Tonnen
Interne Kennung03
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34927100 Auftausalz
Optionen
Beschreibung der OptionenRestmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen. Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftGoethestraße 9  
StadtDiez
Postleitzahl65582
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Lahn-Kreis (DEB1A)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/11/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.04.2027) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.04.2028)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.959 400,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenLieferung von Auftausalz
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsMit dem Angebot ist die "Eigenerklärung zur Eignung" ausgefüllt vorzulegen und Angaben zu machen über: - das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) - die Eintragung in das Berufsregister - die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung - Insolvenzverfahren und Liquidation Bietergemeinschaften legen die HVA L-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vor. Im Fall der Unterauftragsvergabe sind die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit Mit dem Angebot ist die "Eigenerklärung zur Eignung" ausgefüllt vorzulegen und folgende Angaben zu machen: a) Benennung geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen b) Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden; im Fall der Unterauftragsvergabe sind die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen31/07/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote12/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss80 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenBei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin12/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsMit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen an. Der Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) wird Vertragsbestandteil. Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtZentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0004
TitelLBM Gerolstein
BeschreibungLieferung von 10.900 Tonnen
Interne Kennung04
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34927100 Auftausalz
Optionen
Beschreibung der OptionenRestmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen. Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftBrunnenstraße 1  
StadtGerolstein
Postleitzahl54568
Land, Gliederung (NUTS)Vulkaneifel (DEB24)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenSM Arzfeld MSM Bitburg MSM Daun SM Gerolstein SM Irrel SM Kylburg MSM Prüm SM Kelberg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/11/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.04.2027) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.04.2028)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.893 800,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenLieferung von Auftausalz
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsMit dem Angebot ist die "Eigenerklärung zur Eignung" ausgefüllt vorzulegen und Angaben zu machen über: - das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) - die Eintragung in das Berufsregister - die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung - Insolvenzverfahren und Liquidation Bietergemeinschaften legen die HVA L-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vor. Im Fall der Unterauftragsvergabe sind die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit Mit dem Angebot ist die "Eigenerklärung zur Eignung" ausgefüllt vorzulegen und folgende Angaben zu machen: a) Benennung geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen b) Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden; im Fall der Unterauftragsvergabe sind die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen31/07/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote12/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss80 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenBei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin12/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsMit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen an. Der Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) wird Vertragsbestandteil. Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtZentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0005
TitelLBM Trier
BeschreibungLieferung 7.600 Tonnen und Einlagerung 7.600 Tonnen
Interne Kennung05
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34927100 Auftausalz
Optionen
Beschreibung der OptionenRestmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen. Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftDasbachstraße 15c  
StadtTrier
Postleitzahl54292
Land, Gliederung (NUTS)Trier, Kreisfreie Stadt (DEB21)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenSM Bernkastel MSM Hermeskeil SM Manderscheid SM Saarburg SM Thalfang SM Trier MSM Wittlich
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/11/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.04.2027) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.04.2028)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.677 464,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenLieferung und Einlagerung von Auftausalz
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsMit dem Angebot ist die "Eigenerklärung zur Eignung" ausgefüllt vorzulegen und Angaben zu machen über: - das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) - die Eintragung in das Berufsregister - die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung - Insolvenzverfahren und Liquidation Bietergemeinschaften legen die HVA L-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vor. Im Fall der Unterauftragsvergabe sind die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit Mit dem Angebot ist die "Eigenerklärung zur Eignung" ausgefüllt vorzulegen und folgende Angaben zu machen: a) Benennung geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen b) Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden; im Fall der Unterauftragsvergabe sind die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen31/07/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote12/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss80 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenBei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin12/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsMit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen an. Der Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) wird Vertragsbestandteil. Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtZentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0006
TitelLBM Kaiserslautern
BeschreibungLieferung 5.000 Tonnen und Einlagerung 2.500 Tonnen
Interne Kennung06
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34927100 Auftausalz
Optionen
Beschreibung der OptionenRestmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen. Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftEckelstraße 6  
StadtKaiserslautern
Postleitzahl67655
Land, Gliederung (NUTS)Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenSM Dahn SM Kaiserslautern MSM Kusel SM Landstuhl MSM Waldfischbach SM Wolfstein
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/11/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.04.2027) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.04.2028)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.427 850,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenLieferung und Einlagerung von Auftausalz
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsMit dem Angebot ist die "Eigenerklärung zur Eignung" ausgefüllt vorzulegen und Angaben zu machen über: - das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) - die Eintragung in das Berufsregister - die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung - Insolvenzverfahren und Liquidation Bietergemeinschaften legen die HVA L-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vor. Im Fall der Unterauftragsvergabe sind die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit Mit dem Angebot ist die "Eigenerklärung zur Eignung" ausgefüllt vorzulegen und folgende Angaben zu machen: a) Benennung geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen b) Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden; im Fall der Unterauftragsvergabe sind die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen31/07/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote12/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss80 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenBei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin12/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsMit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen an. Der Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) wird Vertragsbestandteil. Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtZentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0007
TitelLBM Speyer
BeschreibungLieferung 1.600 Tonnen und Einlagerung 1.600 Tonnen
Interne Kennung07
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34927100 Auftausalz
Optionen
Beschreibung der OptionenRestmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen. Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftSt. Guido-Straße 17  
StadtSpeyer
Postleitzahl67346
Land, Gliederung (NUTS)Speyer, Kreisfreie Stadt (DEB38)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenSM Annweiler SM Grünstadt SM Kandel MSM Landau MSM Neustadt SM Speyer
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/11/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.04.2027) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.04.2028)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.142 624,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenLieferung und Einlagerung von Auftausalz
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsMit dem Angebot ist die "Eigenerklärung zur Eignung" ausgefüllt vorzulegen und Angaben zu machen über: - das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) - die Eintragung in das Berufsregister - die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung - Insolvenzverfahren und Liquidation Bietergemeinschaften legen die HVA L-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vor. Im Fall der Unterauftragsvergabe sind die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit Mit dem Angebot ist die "Eigenerklärung zur Eignung" ausgefüllt vorzulegen und folgende Angaben zu machen: a) Benennung geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen b) Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden; im Fall der Unterauftragsvergabe sind die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen31/07/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote12/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss80 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenBei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin12/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsMit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen an. Der Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) wird Vertragsbestandteil. Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtZentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0008
TitelLBM Worms
BeschreibungLieferung 4.800 Tonnen und Einlagerung 3.800 Tonnen
Interne Kennung08
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34927100 Auftausalz
Optionen
Beschreibung der OptionenRestmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen. Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftSchönauer Straße 5  
StadtWorms
Postleitzahl67547
Land, Gliederung (NUTS)Worms, Kreisfreie Stadt (DEB39)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenSM Bingen MSM Erbes-Büdesheim SM Mainz SM Rockenhausen SM Worms
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/11/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.04.2027) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.04.2028)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.350 848,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenLieferung und Einlagerung von Auftausalz
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsMit dem Angebot ist die "Eigenerklärung zur Eignung" ausgefüllt vorzulegen und Angaben zu machen über: - das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) - die Eintragung in das Berufsregister - die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung - Insolvenzverfahren und Liquidation Bietergemeinschaften legen die HVA L-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vor. Im Fall der Unterauftragsvergabe sind die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit Mit dem Angebot ist die "Eigenerklärung zur Eignung" ausgefüllt vorzulegen und folgende Angaben zu machen: a) Benennung geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen b) Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden; im Fall der Unterauftragsvergabe sind die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen31/07/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote12/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss80 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenBei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin12/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsMit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen an. Der Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) wird Vertragsbestandteil. Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtZentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0009
TitelLBM Cochem-Koblenz SILO
BeschreibungLieferung 800 Tonnen für Silo mit Einlagerung
Interne Kennung09
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34927100 Auftausalz
Optionen
Beschreibung der OptionenRestmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen. Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftRavenéstraße 50  
StadtCochem
Postleitzahl56812
Land, Gliederung (NUTS)Cochem-Zell (DEB1C)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenMSM Cochem SM Mayen MSM Neuwied SM Adenau
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/11/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.04.2027) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.04.2028)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.80 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenLieferung von Auftausalz für Silo mit Einlagerung
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsMit dem Angebot ist die "Eigenerklärung zur Eignung" ausgefüllt vorzulegen und Angaben zu machen über: - das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) - die Eintragung in das Berufsregister - die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung - Insolvenzverfahren und Liquidation Bietergemeinschaften legen die HVA L-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vor. Im Fall der Unterauftragsvergabe sind die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit Mit dem Angebot ist die "Eigenerklärung zur Eignung" ausgefüllt vorzulegen und folgende Angaben zu machen: a) Benennung geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen b) Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden; im Fall der Unterauftragsvergabe sind die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen31/07/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote12/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss80 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenBei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin12/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsMit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen an. Der Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) wird Vertragsbestandteil. Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtZentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0010
TitelLBM Diez SILO
BeschreibungLieferung 200 Tonen für Silo mit Einlagerung
Interne Kennung10
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34927100 Auftausalz
Optionen
Beschreibung der OptionenRestmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen. Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftGoethestraße 9  
StadtDiez
Postleitzahl65582
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Lahn-Kreis (DEB1A)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenMSM Betzdorf
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/11/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.04.2027) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.04.2028)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.20 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenLieferung von Auftausalz für Silo mit Einlagerung
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsMit dem Angebot ist die "Eigenerklärung zur Eignung" ausgefüllt vorzulegen und Angaben zu machen über: - das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) - die Eintragung in das Berufsregister - die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung - Insolvenzverfahren und Liquidation Bietergemeinschaften legen die HVA L-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vor. Im Fall der Unterauftragsvergabe sind die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit Mit dem Angebot ist die "Eigenerklärung zur Eignung" ausgefüllt vorzulegen und folgende Angaben zu machen: a) Benennung geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen b) Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden; im Fall der Unterauftragsvergabe sind die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen31/07/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote12/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss80 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenBei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin12/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsMit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen an. Der Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) wird Vertragsbestandteil. Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtZentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0011
TitelLBM Gerolstein SILO
BeschreibungLieferung 650 Tonnen für Silo mit Einlagerung
Interne Kennung11
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34927100 Auftausalz
Optionen
Beschreibung der OptionenRestmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen. Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftBrunnenstraße 1  
StadtGerolstein
Postleitzahl54568
Land, Gliederung (NUTS)Vulkaneifel (DEB24)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenSM Irrel SM Prüm SM Kyllburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/11/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.04.2027) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.04.2028)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.65 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenLieferung von Auftausalz für Silo mit Einlagerung
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsMit dem Angebot ist die "Eigenerklärung zur Eignung" ausgefüllt vorzulegen und Angaben zu machen über: - das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) - die Eintragung in das Berufsregister - die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung - Insolvenzverfahren und Liquidation Bietergemeinschaften legen die HVA L-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vor. Im Fall der Unterauftragsvergabe sind die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit Mit dem Angebot ist die "Eigenerklärung zur Eignung" ausgefüllt vorzulegen und folgende Angaben zu machen: a) Benennung geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen b) Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden; im Fall der Unterauftragsvergabe sind die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen31/07/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote12/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss80 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenBei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin12/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsMit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen an. Der Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) wird Vertragsbestandteil. Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtZentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0012
TitelLBM Trier SILO
BeschreibungLieferung 600 Tonnen für Silo mit Einlagerung
Interne Kennung12
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34927100 Auftausalz
Optionen
Beschreibung der OptionenRestmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen. Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftDasbachstraße 15c  
StadtTrier
Postleitzahl54292
Land, Gliederung (NUTS)Trier, Kreisfreie Stadt (DEB21)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenMSM Hermeskeil SM Wittlich
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/11/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.04.2027) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.04.2028)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.60 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenLieferung von Auftausalz für Silo mit Einlagerung
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsMit dem Angebot ist die "Eigenerklärung zur Eignung" ausgefüllt vorzulegen und Angaben zu machen über: - das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) - die Eintragung in das Berufsregister - die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung - Insolvenzverfahren und Liquidation Bietergemeinschaften legen die HVA L-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vor. Im Fall der Unterauftragsvergabe sind die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit Mit dem Angebot ist die "Eigenerklärung zur Eignung" ausgefüllt vorzulegen und folgende Angaben zu machen: a) Benennung geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen b) Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden; im Fall der Unterauftragsvergabe sind die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen31/07/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote12/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss80 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenBei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin12/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsMit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen an. Der Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) wird Vertragsbestandteil. Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtZentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0013
TitelLBM Kaiserslautern SILO
BeschreibungLieferung 300 Tonnen für Silo mit Einlagerung
Interne Kennung13
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34927100 Auftausalz
Optionen
Beschreibung der OptionenRestmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen. Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftMorlauterer Straße 20  
StadtKaiserslautern
Postleitzahl67657
Land, Gliederung (NUTS)Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenMSM Waldfischbach SM Wolfstein
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/11/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.04.2027) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.04.2028)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.30 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenLieferung von Auftausalz für Silo mit Einlagerung
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsMit dem Angebot ist die "Eigenerklärung zur Eignung" ausgefüllt vorzulegen und Angaben zu machen über: - das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) - die Eintragung in das Berufsregister - die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung - Insolvenzverfahren und Liquidation Bietergemeinschaften legen die HVA L-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vor. Im Fall der Unterauftragsvergabe sind die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit Mit dem Angebot ist die "Eigenerklärung zur Eignung" ausgefüllt vorzulegen und folgende Angaben zu machen: a) Benennung geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen b) Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden; im Fall der Unterauftragsvergabe sind die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen31/07/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote12/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss80 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenBei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin12/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsMit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen an. Der Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) wird Vertragsbestandteil. Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtZentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0014
TitelLBM Worms SILO
BeschreibungLieferung 50 Tonnen für Silo mit Einlagerung
Interne Kennung14
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34927100 Auftausalz
Optionen
Beschreibung der OptionenRestmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen. Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftAlzeyer Straße 27  
StadtWorms
Postleitzahl67547
Land, Gliederung (NUTS)Worms, Kreisfreie Stadt (DEB39)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenSM Mainz
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/11/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.04.2027) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.04.2028)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.5 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenLieferung von Auftausalz für Silo mit Einlagerung
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsMit dem Angebot ist die "Eigenerklärung zur Eignung" ausgefüllt vorzulegen und Angaben zu machen über: - das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) - die Eintragung in das Berufsregister - die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung - Insolvenzverfahren und Liquidation Bietergemeinschaften legen die HVA L-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vor. Im Fall der Unterauftragsvergabe sind die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit Mit dem Angebot ist die "Eigenerklärung zur Eignung" ausgefüllt vorzulegen und folgende Angaben zu machen: a) Benennung geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen b) Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden; im Fall der Unterauftragsvergabe sind die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen31/07/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote12/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss80 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenBei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin12/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsMit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen an. Der Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) wird Vertragsbestandteil. Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtZentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0015
TitelLBM Bad Kreuznach SILO
BeschreibungLieferung 200 Tonnen für Silo mit Einlagerung
Interne Kennung15
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34927100 Auftausalz
Optionen
Beschreibung der OptionenRestmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen. Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftAlzeyer Straße 27  
StadtBad Kreuznach
Postleitzahl55543
Land, Gliederung (NUTS)Bad Kreuznach (DEB14)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenSM Bad Kreuznach SM Bad Sobernheim SM Simmern
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/11/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.04.2027) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.04.2028)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.20 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenLieferung von Auftausalz für Silo mit Einlagerung
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsMit dem Angebot ist die "Eigenerklärung zur Eignung" ausgefüllt vorzulegen und Angaben zu machen über: - das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) - die Eintragung in das Berufsregister - die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung - Insolvenzverfahren und Liquidation Bietergemeinschaften legen die HVA L-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vor. Im Fall der Unterauftragsvergabe sind die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit Mit dem Angebot ist die "Eigenerklärung zur Eignung" ausgefüllt vorzulegen und folgende Angaben zu machen: a) Benennung geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen b) Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden; im Fall der Unterauftragsvergabe sind die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen31/07/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YTCTF8HYJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote12/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss80 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenBei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin12/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsMit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen an. Der Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) wird Vertragsbestandteil. Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtZentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungZentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Registrierungsnummert:026130291777
PostanschriftFriedrich-Ebert-Ring 14 - 20
StadtKoblenz
Postleitzahl56068
Land, Gliederung (NUTS)Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
LandDeutschland
E-Mailzbl@lbm.rlp.de
Telefon+49 26130291777
Fax+49 261291411500
Internetadressehttps://zbl.rlp.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Registrierungsnummert:026130290
PostanschriftFriedrich-Ebert-Ring 14 - 20
StadtKoblenz
Postleitzahl56068
Land, Gliederung (NUTS)Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabeprüfstelle
E-Maillbm@lbm.rlp.de
Telefon+49 2613029-0
Fax+49 26129141-1107
Internetadressehttps://www.lbm.rlp.de
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummert:06131162234
PostanschriftStiftsstraße 9
StadtMainz
Postleitzahl55116
Land, Gliederung (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
LandDeutschland
Kontaktperson-
E-Mailvergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon+49 6131162234
Fax+49 6131162113
Internetadressehttps://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung52e6706a-b960-4430-9949-5e791c0ddfbb  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung07/07/2025 10:39:56 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung442397-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe128/2025
Datum der Veröffentlichung08/07/2025