442537-2021 - ErgebnisDeutschland-Berlin: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
OJ S 169/2021 01/09/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege
Postanschrift: Friedrichstr. 133
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Luise Geithner
E-Mail: geithner@gs-qsa-pflege.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gs-qsa-pflege.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Begleitforschung ExMo
Referenznummer der Bekanntmachung: GQA-ExMo Aufhebung
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Auftragsgegenstand ist die wissenschaftliche Begleitforschung zum fachlich konsentierten Expertenstandard-Entwurf auf der Grundlage der 2020 vom DNQP erarbeiteten Aktualisierung mit dem Schwerpunkt der Wirkungsanalyse.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) hat der Gesetzgeber geregelt, dass die Vertragsparteien nach § 113 SGB XI Vereinbarungen und Beschlüsse zur Qualitätssicherung in der Pflege, u.a. auch die Entscheidungen bei der Entwicklung und Aktualisierung der Expertenstandards nach § 113a SGB XI, durch den Qualitätsausschuss Pflege treffen und dabei durch die qualifizierte Geschäftsstelle nach § 113b SGB XI Absatz 6 unterstützt werden. Das zweite Pflegestärkungsgesetz ersetzte damit ab 2017 in Teilen die bisherigen Regelungen nach dem Mitte 2008 in Kraft getretenen Pflege-Weiterentwicklungsgesetz.
Auftragsgegenstand ist die wissenschaftliche Begleitforschung zum fachlich konsentierten Expertenstandard-Entwurf auf der Grundlage der 2020 vom DNQP erarbeiteten Aktualisierung mit dem Schwerpunkt der Wirkungsanalyse.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Angebotskonzept / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 040-099130
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die Vergabe des gegenständlichen Auftrags wird voraussichtlich erneut ausgeschrieben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9MRBC5
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der bekannt gegebenen Kontaktstelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB.
Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
27/08/2021