Beschreibung der Beschaffung
Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) hat der Gesetzgeber geregelt, dass die Vertragsparteien nach § 113 SGB XI Vereinbarungen und Beschlüsse zur Qualitätssicherung in der Pflege, u.a. auch die Entscheidungen bei der Entwicklung und Aktualisierung der Expertenstandards nach § 113a SGB XI, durch den Qualitätsausschuss Pflege treffen und dabei durch die qualifizierte Geschäftsstelle nach § 113b SGB XI Absatz 6 unterstützt werden. Das zweite Pflegestärkungsgesetz ersetzte damit ab 2017 in Teilen die bisherigen Regelungen nach dem Mitte 2008 in Kraft getretenen Pflege-Weiterentwicklungsgesetz.
Auftragsgegenstand ist die wissenschaftliche Begleitforschung zum fachlich konsentierten Expertenstandard-Entwurf auf der Grundlage der 2020 vom DNQP erarbeiteten Aktualisierung mit dem Schwerpunkt der Wirkungsanalyse.