Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Durch Anforderungen aus den Projekten wurden teilweise neue Kombinationen der Einzelkomponenten des Rahmenvertrages notwendig, beziehungsweise muss die Möglichkeit geschaffen werden diese Positionen einzeln bestellen zu können.
Dies betrifft Nr 1, 1.1, 2.1, 2.2, 5, 7 und 8 des Mengengerüstes (Anhang 1, 19FEI39749 Mengengerüst_Nachtrag_1_zu_Comlab_200522_220607).
Bei Nr 3 handelt es sich um die Einbindung eines seitens DB-Netz beigestellten Modems in den Systemtechnikschrank zur Herstellung der Überwachbarkeit der Anlage im NOC.
Nr 4 des Mengengerüstes wird aus einer Anforderung der Behörden zur Anbindung der Funkanlage an das Freifeldnetz nötig.
Die Positionen 6.x stellen eine Kombination von dem bereits im RV vorhandenen Koppelfeld und der Spleissbox dar.
Technische Gründe: Es handelt sich bei den BOS Funkanlagen um ein in sich geschlossenes System von jeweils einem Systemtechniklieferanten, das wegen fehlender Kompatibilität und Interoperabilität nur sehr bedingt durch Komponent