443454-2025 - Ergebnis
Deutschland – Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen – Stadt Bad Iburg / Grünflächenpflege
OJ S 128/2025 08/07/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Stadt Bad Iburg
E-Mailvergabe@lkos.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelStadt Bad Iburg / Grünflächenpflege
BeschreibungStadt Iburg / Grünflächenpflege
Kennung des Verfahrens92c17e9c-1256-4b86-9835-b72f1375212d
Interne KennungLKOS 2025 - 078
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77310000 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Osnabrück, Landkreis (DE94E)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationen12 Objekte im Stadtgebiet
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXTBYYDYT0G6RMRC Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- / Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet. Bewerber- / Bieterfragen sind bis spätestens 14.04.2025 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten. Die Abgabe eines Teilnahmeantrages / Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig! Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel). Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelKneipp-Erlebnispark
BeschreibungGegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der Grünflächenpflege im Stadtgebiet von Bad Iburg an insgesamt zwölf Standorten beginnend ab dem 01.06.2025 bis zum 31.05.2027. Das Vertragsverhältnis verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt worden ist. Die in den Leistungsverzeichnissen aufgeführten Mengen beziehen sich jeweils auf ein Jahr, im Falle einer Beauftragung würden die angebotenen Preise jedoch auch für die folgenden Jahre gelten. Es erfolgt eine losweise Vergabe aufgeteilt in zwölf einzelne Lose; Bieter können für ein oder mehrere Lose ein Angebot abgeben.
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77310000 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Osnabrück, Landkreis (DE94E)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationen12 Objekte im Stadtgebiet
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/07/2025
Enddatum der Laufzeit31/05/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDas Vertragsverhältnis verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt worden ist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungDie eingesetzten Dünge- und Spritzmittel dürfen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nicht gegen Umwelt- und Gesundheitsschutzbestimmungen verstoßen. Es dürfen insbesondere keine chemischen Unkrautbekämpfungsmittel zum Einsatz kommen.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Stadt Bad Iburg
5.1.
LosLOT-0002
TitelSchlossberg
BeschreibungGegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der Grünflächenpflege im Stadtgebiet von Bad Iburg an insgesamt zwölf Standorten beginnend ab dem 01.06.2025 bis zum 31.05.2027. Das Vertragsverhältnis verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt worden ist. Die in den Leistungsverzeichnissen aufgeführten Mengen beziehen sich jeweils auf ein Jahr, im Falle einer Beauftragung würden die angebotenen Preise jedoch auch für die folgenden Jahre gelten. Es erfolgt eine losweise Vergabe aufgeteilt in zwölf einzelne Lose; Bieter können für ein oder mehrere Lose ein Angebot abgeben.
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77310000 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Osnabrück, Landkreis (DE94E)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationen12 Objekte im Stadtgebiet
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/07/2025
Enddatum der Laufzeit31/05/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDas Vertragsverhältnis verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt worden ist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungDie eingesetzten Dünge- und Spritzmittel dürfen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nicht gegen Umwelt- und Gesundheitsschutzbestimmungen verstoßen. Es dürfen insbesondere keine chemischen Unkrautbekämpfungsmittel zum Einsatz kommen.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Stadt Bad Iburg
5.1.
LosLOT-0003
TitelKnotengarten
BeschreibungGegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der Grünflächenpflege im Stadtgebiet von Bad Iburg an insgesamt zwölf Standorten beginnend ab dem 01.06.2025 bis zum 31.05.2027. Das Vertragsverhältnis verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt worden ist. Die in den Leistungsverzeichnissen aufgeführten Mengen beziehen sich jeweils auf ein Jahr, im Falle einer Beauftragung würden die angebotenen Preise jedoch auch für die folgenden Jahre gelten. Es erfolgt eine losweise Vergabe aufgeteilt in zwölf einzelne Lose; Bieter können für ein oder mehrere Lose ein Angebot abgeben.
Interne Kennung3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77310000 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Osnabrück, Landkreis (DE94E)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationen12 Objekte im Stadtgebiet
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/07/2025
Enddatum der Laufzeit31/05/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDas Vertragsverhältnis verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt worden ist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungDie eingesetzten Dünge- und Spritzmittel dürfen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nicht gegen Umwelt- und Gesundheitsschutzbestimmungen verstoßen. Es dürfen insbesondere keine chemischen Unkrautbekämpfungsmittel zum Einsatz kommen.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Stadt Bad Iburg
5.1.
LosLOT-0004
TitelB51
BeschreibungGegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der Grünflächenpflege im Stadtgebiet von Bad Iburg an insgesamt zwölf Standorten beginnend ab dem 01.06.2025 bis zum 31.05.2027. Das Vertragsverhältnis verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt worden ist. Die in den Leistungsverzeichnissen aufgeführten Mengen beziehen sich jeweils auf ein Jahr, im Falle einer Beauftragung würden die angebotenen Preise jedoch auch für die folgenden Jahre gelten. Es erfolgt eine losweise Vergabe aufgeteilt in zwölf einzelne Lose; Bieter können für ein oder mehrere Lose ein Angebot abgeben.
Interne Kennung4
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77310000 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Osnabrück, Landkreis (DE94E)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationen12 Objekte im Stadtgebiet
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/07/2025
Enddatum der Laufzeit31/05/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDas Vertragsverhältnis verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt worden ist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungDie eingesetzten Dünge- und Spritzmittel dürfen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nicht gegen Umwelt- und Gesundheitsschutzbestimmungen verstoßen. Es dürfen insbesondere keine chemischen Unkrautbekämpfungsmittel zum Einsatz kommen.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Stadt Bad Iburg
5.1.
LosLOT-0005
TitelKonventgarten und Gerichtsplatz
BeschreibungGegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der Grünflächenpflege im Stadtgebiet von Bad Iburg an insgesamt zwölf Standorten beginnend ab dem 01.06.2025 bis zum 31.05.2027. Das Vertragsverhältnis verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt worden ist. Die in den Leistungsverzeichnissen aufgeführten Mengen beziehen sich jeweils auf ein Jahr, im Falle einer Beauftragung würden die angebotenen Preise jedoch auch für die folgenden Jahre gelten. Es erfolgt eine losweise Vergabe aufgeteilt in zwölf einzelne Lose; Bieter können für ein oder mehrere Lose ein Angebot abgeben.
Interne Kennung5
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77310000 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Osnabrück, Landkreis (DE94E)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationen12 Objekte im Stadtgebiet
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/07/2025
Enddatum der Laufzeit31/05/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDas Vertragsverhältnis verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt worden ist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungDie eingesetzten Dünge- und Spritzmittel dürfen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nicht gegen Umwelt- und Gesundheitsschutzbestimmungen verstoßen. Es dürfen insbesondere keine chemischen Unkrautbekämpfungsmittel zum Einsatz kommen.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Stadt Bad Iburg
5.1.
LosLOT-0006
TitelWasserwerk
BeschreibungGegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der Grünflächenpflege im Stadtgebiet von Bad Iburg an insgesamt zwölf Standorten beginnend ab dem 01.06.2025 bis zum 31.05.2027. Das Vertragsverhältnis verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt worden ist. Die in den Leistungsverzeichnissen aufgeführten Mengen beziehen sich jeweils auf ein Jahr, im Falle einer Beauftragung würden die angebotenen Preise jedoch auch für die folgenden Jahre gelten. Es erfolgt eine losweise Vergabe aufgeteilt in zwölf einzelne Lose; Bieter können für ein oder mehrere Lose ein Angebot abgeben.
Interne Kennung6
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77310000 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Osnabrück, Landkreis (DE94E)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationen12 Objekte im Stadtgebiet
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/07/2025
Enddatum der Laufzeit31/05/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDas Vertragsverhältnis verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt worden ist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungDie eingesetzten Dünge- und Spritzmittel dürfen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nicht gegen Umwelt- und Gesundheitsschutzbestimmungen verstoßen. Es dürfen insbesondere keine chemischen Unkrautbekämpfungsmittel zum Einsatz kommen.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Stadt Bad Iburg
5.1.
LosLOT-0007
TitelSpielplätze
BeschreibungGegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der Grünflächenpflege im Stadtgebiet von Bad Iburg an insgesamt zwölf Standorten beginnend ab dem 01.06.2025 bis zum 31.05.2027. Das Vertragsverhältnis verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt worden ist. Die in den Leistungsverzeichnissen aufgeführten Mengen beziehen sich jeweils auf ein Jahr, im Falle einer Beauftragung würden die angebotenen Preise jedoch auch für die folgenden Jahre gelten. Es erfolgt eine losweise Vergabe aufgeteilt in zwölf einzelne Lose; Bieter können für ein oder mehrere Lose ein Angebot abgeben.
Interne Kennung7
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77310000 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Osnabrück, Landkreis (DE94E)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationen12 Objekte im Stadtgebiet
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/07/2025
Enddatum der Laufzeit31/05/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDas Vertragsverhältnis verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt worden ist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungDie eingesetzten Dünge- und Spritzmittel dürfen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nicht gegen Umwelt- und Gesundheitsschutzbestimmungen verstoßen. Es dürfen insbesondere keine chemischen Unkrautbekämpfungsmittel zum Einsatz kommen.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Stadt Bad Iburg
5.1.
LosLOT-0008
TitelStraßen
BeschreibungGegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der Grünflächenpflege im Stadtgebiet von Bad Iburg an insgesamt zwölf Standorten beginnend ab dem 01.06.2025 bis zum 31.05.2027. Das Vertragsverhältnis verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt worden ist. Die in den Leistungsverzeichnissen aufgeführten Mengen beziehen sich jeweils auf ein Jahr, im Falle einer Beauftragung würden die angebotenen Preise jedoch auch für die folgenden Jahre gelten. Es erfolgt eine losweise Vergabe aufgeteilt in zwölf einzelne Lose; Bieter können für ein oder mehrere Lose ein Angebot abgeben.
Interne Kennung8
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77310000 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Osnabrück, Landkreis (DE94E)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationen12 Objekte im Stadtgebiet
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/07/2025
Enddatum der Laufzeit31/05/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDas Vertragsverhältnis verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt worden ist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungDie eingesetzten Dünge- und Spritzmittel dürfen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nicht gegen Umwelt- und Gesundheitsschutzbestimmungen verstoßen. Es dürfen insbesondere keine chemischen Unkrautbekämpfungsmittel zum Einsatz kommen.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Stadt Bad Iburg
5.1.
LosLOT-0009
TitelSchulen und Kita
BeschreibungGegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der Grünflächenpflege im Stadtgebiet von Bad Iburg an insgesamt zwölf Standorten beginnend ab dem 01.06.2025 bis zum 31.05.2027. Das Vertragsverhältnis verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt worden ist. Die in den Leistungsverzeichnissen aufgeführten Mengen beziehen sich jeweils auf ein Jahr, im Falle einer Beauftragung würden die angebotenen Preise jedoch auch für die folgenden Jahre gelten. Es erfolgt eine losweise Vergabe aufgeteilt in zwölf einzelne Lose; Bieter können für ein oder mehrere Lose ein Angebot abgeben.
Interne Kennung9
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77310000 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Osnabrück, Landkreis (DE94E)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationen12 Objekte im Stadtgebiet
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/07/2025
Enddatum der Laufzeit31/05/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDas Vertragsverhältnis verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt worden ist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungDie eingesetzten Dünge- und Spritzmittel dürfen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nicht gegen Umwelt- und Gesundheitsschutzbestimmungen verstoßen. Es dürfen insbesondere keine chemischen Unkrautbekämpfungsmittel zum Einsatz kommen.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Stadt Bad Iburg
5.1.
LosLOT-0010
TitelGroße Rasenflächen
BeschreibungGegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der Grünflächenpflege im Stadtgebiet von Bad Iburg an insgesamt zwölf Standorten beginnend ab dem 01.06.2025 bis zum 31.05.2027. Das Vertragsverhältnis verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt worden ist. Die in den Leistungsverzeichnissen aufgeführten Mengen beziehen sich jeweils auf ein Jahr, im Falle einer Beauftragung würden die angebotenen Preise jedoch auch für die folgenden Jahre gelten. Es erfolgt eine losweise Vergabe aufgeteilt in zwölf einzelne Lose; Bieter können für ein oder mehrere Lose ein Angebot abgeben.
Interne Kennung10
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77310000 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Osnabrück, Landkreis (DE94E)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationen12 Objekte im Stadtgebiet
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/07/2025
Enddatum der Laufzeit31/05/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDas Vertragsverhältnis verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt worden ist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungDie eingesetzten Dünge- und Spritzmittel dürfen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nicht gegen Umwelt- und Gesundheitsschutzbestimmungen verstoßen. Es dürfen insbesondere keine chemischen Unkrautbekämpfungsmittel zum Einsatz kommen.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Stadt Bad Iburg
5.1.
LosLOT-0011
TitelMülleimer
BeschreibungGegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der Grünflächenpflege im Stadtgebiet von Bad Iburg an insgesamt zwölf Standorten beginnend ab dem 01.06.2025 bis zum 31.05.2027. Das Vertragsverhältnis verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt worden ist. Die in den Leistungsverzeichnissen aufgeführten Mengen beziehen sich jeweils auf ein Jahr, im Falle einer Beauftragung würden die angebotenen Preise jedoch auch für die folgenden Jahre gelten. Es erfolgt eine losweise Vergabe aufgeteilt in zwölf einzelne Lose; Bieter können für ein oder mehrere Lose ein Angebot abgeben.
Interne Kennung11
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77310000 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Osnabrück, Landkreis (DE94E)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationen12 Objekte im Stadtgebiet
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/07/2025
Enddatum der Laufzeit31/05/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDas Vertragsverhältnis verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt worden ist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungDie eingesetzten Dünge- und Spritzmittel dürfen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nicht gegen Umwelt- und Gesundheitsschutzbestimmungen verstoßen. Es dürfen insbesondere keine chemischen Unkrautbekämpfungsmittel zum Einsatz kommen.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Stadt Bad Iburg
5.1.
LosLOT-0012
TitelAbwasserwerk
BeschreibungGegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der Grünflächenpflege im Stadtgebiet von Bad Iburg an insgesamt zwölf Standorten beginnend ab dem 01.06.2025 bis zum 31.05.2027. Das Vertragsverhältnis verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt worden ist. Die in den Leistungsverzeichnissen aufgeführten Mengen beziehen sich jeweils auf ein Jahr, im Falle einer Beauftragung würden die angebotenen Preise jedoch auch für die folgenden Jahre gelten. Es erfolgt eine losweise Vergabe aufgeteilt in zwölf einzelne Lose; Bieter können für ein oder mehrere Lose ein Angebot abgeben.
Interne Kennung12
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77310000 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Osnabrück, Landkreis (DE94E)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationen12 Objekte im Stadtgebiet
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/07/2025
Enddatum der Laufzeit31/05/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDas Vertragsverhältnis verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt worden ist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungDie eingesetzten Dünge- und Spritzmittel dürfen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nicht gegen Umwelt- und Gesundheitsschutzbestimmungen verstoßen. Es dürfen insbesondere keine chemischen Unkrautbekämpfungsmittel zum Einsatz kommen.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Stadt Bad Iburg
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge1 155 012,45 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBoymann GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des Angebots3 - 26946
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelBoymann GmbH & Co. KG, 49219 Glandorf
Datum des Vertragsabschlusses27/06/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots165 066,06 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots196 310,46 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBoymann GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des Angebots3 - 26946
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelBoymann GmbH & Co. KG, 49219 Glandorf
Datum des Vertragsabschlusses27/06/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots70 192,02 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots101 609,52 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBoymann GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des Angebots3 - 26946
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelBoymann GmbH & Co. KG, 49219 Glandorf
Datum des Vertragsabschlusses27/06/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots33 064,59 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots36 007,41 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBoymann GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des Angebots3 - 26946
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelBoymann GmbH & Co. KG, 49219 Glandorf
Datum des Vertragsabschlusses27/06/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots38 115,96 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots123 119,91 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0005
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeSonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0006
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeSonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0007
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBoymann GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des Angebots3 - 26946
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0007
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelBoymann GmbH & Co. KG, 49219 Glandorf
Datum des Vertragsabschlusses27/06/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots110 369,85 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots181 389,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0008
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBoymann GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des Angebots3 - 26946
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0008
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelBoymann GmbH & Co. KG, 49219 Glandorf
Datum des Vertragsabschlusses27/06/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots413 577,42 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots490 509,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0009
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBoymann GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des Angebots3 - 26946
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0009
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelBoymann GmbH & Co. KG, 49219 Glandorf
Datum des Vertragsabschlusses27/06/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots164 748,27 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots326 041,80 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0010
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeSonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0011
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungWiemann Garten und Landschaftsbau GmbH & CO KG
Angebot
Kennung des Angebots6 - 26965
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0011
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags2
TitelWiemann Garten und Landschaftsbau GmbH & CO KG, 49186 Bad Iburg
Datum des Vertragsabschlusses27/06/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots108 690,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots261 970,26 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0012
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBoymann GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des Angebots3 - 26946
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0012
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelBoymann GmbH & Co. KG, 49219 Glandorf
Datum des Vertragsabschlusses27/06/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots51 188,28 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots87 660,90 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Stadt Bad Iburg
Registrierungsnummert:05415011100
PostanschriftAm Schölerberg 1
StadtOsnabrück
Postleitzahl49082
Land, Gliederung (NUTS)Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@lkos.de
Telefon+49 541501-1100
Fax+49 541501-61100
Internetadressehttps://www.landkreis-osnabrueck.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Registrierungsnummert:04131153308
PostanschriftAuf der Hude 2
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon+49 4131153308
Internetadressehttps://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungBoymann GmbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerOsnabrück HRA 110424
PostanschriftIburger Str. 11
StadtGlandorf
Postleitzahl49219
Land, Gliederung (NUTS)Osnabrück, Landkreis (DE94E)
LandDeutschland
E-Mailkalkulation@boymann.de
Telefon05426 94 49-0
Fax05426 94 49-44
Internetadressehttp://www.boymann.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0007, LOT-0008, LOT-0003, LOT-0004, LOT-0002, LOT-0009, LOT-0012, LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungWiemann Garten und Landschaftsbau GmbH & CO KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
Registrierungsnummer208552 Bad Iburg
PostanschriftZum Klinker 13
StadtBad Iburg
Postleitzahl49186
Land, Gliederung (NUTS)Osnabrück, Landkreis (DE94E)
LandDeutschland
E-Mailthomasw.01@gmx.de
Telefon05403-542520
Fax05403-542521
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0011
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung62d2d0a1-4ef6-46c7-bb10-a18f6135fdd4  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung07/07/2025 09:59:19 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung443454-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe128/2025
Datum der Veröffentlichung08/07/2025