Zusätzliche Angaben
Seit dem 18.10.2018 sind folgende Änderungen für EU-weite Vergaben gesetzlich wirksam:
- elektronische Veröffentlichung der EU-weiten Vergaben
- elektronische Kommunikation mit Bietern und Lieferanten
- Annahme von Angeboten AUSSCHLIEßLICH auf ELEKTRONISCHEM Weg
(Es werden Angebote nur gewertet, wenn diese elektronisch eingereicht wurden)
Wir bitten dies dringend zu beachten!