Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Steinbergkirche einen treuhänderischen Sanierungsträger zu beauftragen, der die Interessen der Gemeinde Steinbergkirche vertritt und die notwendigerweise zu erledigenden Aufgaben wahrnimmt. Dies beinhaltet die Vorbereitung, die Durchführung, die Abrechnung, die Dokumentation insbesondere der erforderlichen Einzelmaßnahmen sowie die damit verbundene und darin enthaltene Öffentlichkeitsarbeit, auf die die Gemeinde Steinbergkirche hinsichtlich der Akzeptanz der städtebaulichen Maßnahme innerhalb der Öffentlichkeit sehr viel Wert legt.
Bezüglich der Beauftragung des Sanierungsträgers führt die Gemeinde Steinbergkirche mittels Beauftragung der GMSH (Gebäudemanagement Schleswig-Holstein [AöR]) ein wettbewerbliches Vergabeverfahren auf der Grundlage des GWB und der VgV durch. Dieses Dokument ist Bestandteil der Vergabeunterlagen dieses Verfahrens. Es wird im Zuschlagsfall Vertragsbestandteil (nachrangig zum Vertragstext). Ebenfalls Bestandteil dieses Verfahrens bzw. der dazugehörigen Vergabeunterlagen sind die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (IEK) sowie der Maßnahmenplan- bzw. Übersicht. Das Gesamtvolumen ist der darin enthaltenen Kosten- und Finanzierungsübersicht zu entnehmen.
Die Gemeinde Steinbergkirche wird ehrenamtlich verwaltet. Die Verwaltung der Gemeinde Steinbergkirche wird durch das in der Gemeinde Steinbergkirche ansässigen Amtes Geltinger Bucht wahrgenommen. Auftraggeber des Sanierungsträgers ist die Gemeinde Steinbergkirche. Es wird jedoch vorausgesetzt, dass der Sanierungsträger eine kooperative, regelmäßige und verpflichtende Zusammenarbeit mit dem Ehrenamt der Gemeinde Steinbergkirche sowie den Mitarbeiter*innen des Amtes Geltinger Bucht pflegt. Dies ist Grundvoraussetzung der Aufgabenerledigung im Rahmen der Gesamtmaßnahme.
Zu beachten ist ferner, dass sich die Gemeinde Steinbergkirche in Bezug auf ihre Einnahmen- und Ausgabenstrukturen sowie ihrem gesetzlichen und freiwillig zu erbringenden Leistungsspektrum in einer Haushaltslage befindet, die sich durch größere Bauvorhaben und Sanierungsstau bzw. Sanierungsbedarf maßvoll austariert werden muss. Dies erfordert von einem zukünftigen Sanierungsträger einen realistischen Umgang mit Projekten bzw. Maßnahmen, die im Rahmen des Städtebauförderungsprogramm erbracht werden müssen bzw. sollten.
Gegenstand des Auftrags ist somit die Vergabe von Sanierungsträgerleistungen gemäß § 157 BauGB der städtebaulichen Gesamtmaßnahme.