444045-2022 - ErgebnisDeutschland-Remseck: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
OJ S 155/2022 12/08/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Remseck am Neckar
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Remseck
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Klotz und Partner GmbH - Frau Daniela Hesslinger-Rupp
E-Mail: hesslinger@klotzundpartner.de
Telefon: +49 711/18744-20
Fax: +49 711/18744-33
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadt-remseck.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Westrandstraße Remseck im Zuge der L1140/L1100/L1197/L1142
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Es sind Ingenieurleistungen gem. Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung zu vergeben. Es werden folgende Objektplanungen vergeben:
Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß Teil 3, Abschnitt 4, § 47 HOAI 2021:
- LPH 1 + 2;
- optional LPH 3 + 4;
Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß Teil 3, Abschnitt 3, § 43 HOAI 2021 für Lärmschutz- und Entwässerungseinrichtungen:
- LPH 1 + 2;
- optional LPH 3 + 4;
Besondere Leistungen.
Beabsichtigt ist die Vergabe im Rahmen mehrerer Stufen. Zunächst sollen die Grundlagenermittlung (LPH 1) und Vorplanung (LPH2 ) beauftragt werden. Die Übertragung der LPH 3 + 4 ist beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht. Weiteres siehe Punkt II.2.14.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 233 706,33 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau, 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Hauptort der Ausführung: Remseck am Neckar
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Remseck am Neckar ist mit rund 27.000 Einwohnern große Kreisstadt und befindet sich nordöstlich der Stadtgrenze von Stuttgart, zwischen den Mittelzentren Ludwigsburg und Waiblingen.
Aufgrund der infrastrukturellen Lage besteht ein starkes Verkehrsaufkommen des lokalen und überregionalen Verkehrs. Dieser soll gebündelt und die aktuell häufigen Stausituationen sollen verringert werden.
Für die Umsetzung plant die Stadt Remseck den Bau der Westrandstraße und Westrandbrücke. Die bestehende Landesstraße wird auf die neu zu planende Trasse verlegt. Durch die Planung der neuen Straße und Brücke soll städtebaulich eine Neue Mitte für Remseck am Neckar entstehen. Die alte Landesstraße soll zurück gebaut werden und die ÖPNV- und Radschnellwegtrasse mit aufnehmen. Die bestehende Brücke bleibt erhalten und dient künftig ausschließlich dem ÖPNV, Fuß- und Radverkehr.
Die Ausbaulänge der Westrandstraße beträgt ca. 1.200 Meter. Hinzu kommen der Ausbau der Fellbacher Straße auf einer Länge von ca. 700 Metern, die Anbindung der Meslay-du-Maine-Straße sowie die Anschlussäste der verknüpften Landesstraßen L 1100, L 1140, L 1142.
Zu erbringende Leistungen:
Ausgeschrieben wird die Objektplanung Verkehrsanlagen für die Leistungsphasen 1+2 sowie optional für die Leistungsphasen 3+4 entsprechend der Anlage 13 der aktuellen Fassung der HOAI und gemäß den Mustertexten für Planungs- und Entwurfsleistungen für Straßenverkehrsanlagen der HVA F-StB sowie in Anlehnung an die Technischen Vertragsbedingungen Objektplanung Verkehrsanlagen (TVB-Verkehrsanlagen). Die L 1100 / L 1140 ist in die Entwurfsklasse 3 (EKL 3) einzustufen. Die Entwurfselemente sind entsprechend den aktuellen Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) zu wählen. Für die innerörtlichen Teilstrecken ist die Planung nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) durchzuführen.
Weiterführend ist die Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lärmschutz- und Entwässerungseinrichtungen) für die Leistungsphasen 1+2 bzw. optional für die Leistungsphasen 3+4 entsprechend der Anlage 12 der aktuellen Fassung der HOAI und gemäß den Mustertexten für Planungs- und Entwurfsleistungen für Straßenverkehrsanlagen der HVA F-StB sowie in Anlehnung an die Technischen Vertragsbedingungen Objektplanung Ingenieurbauwerke vollständig durchzuführen.
Bereits in Leistungsphase 2 sind aufgrund der intensiven Bürgerbeteiligung detaillierte schalltechnische Untersuchungen erforderlich, die über das Leistungsbild der HOAI für die (überschlägige) Ermittlung von Schallimmissionen als Teil der Objektplanung Verkehrsanlagen hinausgehen. Hierbei sind schalltechnische Untersuchungen nach den Vorgaben der 16. BImSchV durchzuführen und darauf aufbauend die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen zu ermitteln. Die Berechnung soll mit einer Software erfolgen, die die neue Lärmberechnungsrichtlinie RLS-19 berücksichtigt und den Im- und Export in Soundplaneigene Formate oder das Schnittstellenformat QSI ermöglicht.
Bauwerke:
Die neu zu planenden Brückenbauwerke sind nicht Bestandteil der Objektplanung Ingenieurbauwerke. Sie sind jedoch in der Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß TVB - Verkehrsanlagen (Bedingungen zu den Leistungen – Leistungsphase 3: Entwurfsplanung – Absatz: Ingenieurbauwerke) mit zu berücksichtigen. Dabei soll die Durchgängigkeit für den Kfz-Verkehr während der Bauzeit immer gewährleistet sein. Sperrungen sind nur bei Abbrucharbeiten möglich und in verkehrsarme Zeiträume zu verlagern. Dies ist im Bauablaufkonzept darzustellen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektteam (Erfahrung und Qualifikation) / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Projektabwicklung / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Organisation und Verfügbarkeit / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Projektspezifische Fragen / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Nach Abschluss des Verfahrens werden die LPH 1 + 2 beauftragt.
Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung mit den LPH 3 + 4 frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Zu Punkt II.1.4:
Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 016-038440
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Westrandstraße Remseck im Zuge der L1140/L1100/L1197/L1142
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
05/08/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH
Postanschrift: Leitzstraße 45
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail: stuttgart@kuk.de
Telefon: +49 711860520-100
Fax: +49 711860520-200
Internet-Adresse: www.kuk.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 233 706,32 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben im Tabellenblatt „Bewerber“ angegeben sein müssen. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Bewerbungsunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom17.02.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß§134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
08/08/2022