Zusätzliche Angaben
Die Details der Zuschlagskriterien sind in der Anlage "Bewertungsmatrix Stufe 2" angegeben.
Es wird aus dem Honorar ein Angebotsvergleichspreis berechnet. Der Angebotsvergleichspreis wird berechnet aus der Summe des Honorars und Nebenkosten sowie der Summe der Stundensätze multipliziert um den Faktor 100. Es besteht kein Anspruch auf Vergütung einer Mindeststundenzahl.
Bei Verhandlungsverfahren mit Vergabebekanntmachung behält sich die Auftraggeberin vor, den Zuschlag gemäß § 17 Absatz 11 VgV auf der Grundlage des Erstangebotes zu erteilen.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.