444321-2022 - ErgebnisDeutschland-Neubiberg: Entwicklung von Präsentationssoftware
OJ S 155/2022 12/08/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universität der Bundeswehr München (UniBw M)
Postanschrift: Werner-Heisenberg-Weg 39
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85577
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ZV I.3
E-Mail: BeschaffungUniBwM@heuking.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.unibw.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Lehre und Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Konzeption und Entwicklung eines Demonstrators für das Thema "Digitale Souveränität von Supply Chains"
Referenznummer der Bekanntmachung: UniBw M DTEC LT 570
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72212316 Entwicklung von Präsentationssoftware
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Im Rahmen des Projekts "Ledger Innovation and Operation Network for Sovereignty" (LIONS) beabsichtigt die UniBw M, den Bau einer Forschungsplattform für die Erforschung von Distributed-Ledger-Technologie (DSL) als eine Technologie der Digitalisierung zur Erhöhung von Resilienz und digitaler Souveränität.
Die UniBw M beabsichtigt im Rahmen des Projektes LIONS, einen Demonstrator für das Thema "Digitale Souveränität von Supply Chains" zu erwerben.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 445 794,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Hauptort der Ausführung: Universität der Bundeswehr München (UniBw M) Werner-Heisenberg-Weg 39 85577 Neubiberg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die UniBw M realisiert im Rahmen des DTEC.Bw zahlreiche Forschungsvorhaben, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung und den damit verbundenen Schlüssel- und Zukunftstechnologien. Das Zentrum ermöglicht neuartige, intensive Forschungs-kooperationen mit Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft und wird einen spezifischen Beitrag zu allen drei Handlungsfeldern der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung und zur Stärkung der digitalen Souveränität Deutschlands leisten.
Im Rahmen des Projekts "Ledger Innovation and Operation Network for Sovereignty" (LIONS) beabsichtigt die UniBw M, den Bau einer Forschungsplattform für die Erforschung von Distributed-Ledger-Technologie (DSL) als eine Technologie der Digitalisierung zur Erhöhung von Resilienz und digitaler Souveränität.
Die UniBw M beabsichtigt im Rahmen des Projektes LIONS, einen Demonstrator für das Thema "Digitale Souveränität von Supply Chains" zu erwerben.
Auftragsgegenstand ist die Konzeption und Entwicklung eines Demonstrators für das Thema "Digitale Souveränität von Supply Chains".
Der Auftragnehmer muss insbesondere folgende Leistungen erbringen:
- Ausarbeitung von mehreren Szenarvorschlägen zum Thema digitale Souveränität; Unterstützung des
Auftraggebers bei der Auswahl eines Szenars; Erstellung einer Szenarbeschreibung;
- Softwareentwicklung des "Demonstrators", der das ausgewählte Szenar gemäß der Szenarbeschreibung digital umsetzt;
- Zurverfügungstellung einer Datenbasis, die eine realitätsnahe Demonstration und Validierung ermöglicht;
- Mitwirkung an Veröffentlichungen, Messen und einem Symposium zur Präsentation gegenüber der Fachöffentlichkeit; Erstellung von Präsentationen und Dokumentationen hierfür;
- Wissenschaftliche Validierung in Form von Interviews;
- Installation des Demonstrators im Rechenzentrum der UniBw M.
Die UniBw M hat für die Konzeption und Entwicklung des Demonstrators insgesamt ein Budget von maximal
EUR 445.794,00 (netto) zur Verfügung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:
Die UniBw M durfte den Auftrag zur Beschaffung des Demonstrators für das Thema "Digitale Souveränität von Supply Chains" gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c), Abs. 6 VgV in einem Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb vergeben. Aus technischen Gründen ist die itWatch GmbH (itWatch) die einzige Auftragnehmerin im Sinne des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b), Abs. 6 VgV, die den Auftrag erbringen kann. Nur der Demonstrator der itWatch erfüllt die Anforderungen der UniBw M. Die europaweite Markterkundung hat ergeben, dass nur die itWatch den Demonstrator den Anforderungen entsprechend herstellen kann. Allein sie ist dazu in der Lage, die Anforderungen an die technische Lösung und die Methoden der Validierung für einen
Entwicklungsprozess nach wissenschaftlichen Kriterien zu erfüllen. Darüber hinaus kann aus Gründen des Schutzes von ausschließlichen Rechten gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c), Abs. 6 VgV lediglich die itWatch den Auftrag erbringen. Für die Implementierung des Demonstrators muss die UniBw M eine patentierte Technologie
der SioS GmbH verwenden. Das Deutsche Patentamt hat unter der Patentnummer 10152121.9-53 das Patent "regelbasierte Verarbeitungskontrolle mobiler Informationen" an die SioS GmbH, die Anteilseigner der itWatch ist, erteilt. Diese hat der itWatch das alleinige Nutzungsrecht dieser Technologie übertragen. Die Verwendung der patentierten Technologie ist aber zwingend notwendig, da andere Technologien mit der Blockchain-
Technologie der UniBw M nicht vereinbar sind. Eine Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV zu der Leistung der itWatch besteht nicht. Nur der Demonstrator der itWatch erfüllt alle Anforderungen der UniBw M und ermöglicht ihr, das im Rahmen des Projekts LIONS verfolgte Ziel zu erreichen und Spitzenforschung zu betreiben. Allein die itWatch verfügt über das erforderliche Wissen und über die rechtliche Möglichkeit, den benötigten Demonstrator mit den patentierten Technologien zu entwickeln. Eine Alternative
zu der Technologiebasis der UniBw M kommen nicht in Betracht. Die UniBw M hat die Auftragsparameter auch nicht im Sinne von § 14 Abs. 6 VgV künstlich eingeschränkt. Eine künstliche Einschränkung des Wettbewerbs liegt vor, wenn das Vergabeverfahren mit der Absicht konzipiert wurde, bestimmte Wirtschaftsteilnehmer
auf unzulässige Weise zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Die UniBw M hat das Vergabeverfahren nicht in der Absicht konzipiert, die itWatch zu bevorzugen oder andere Wirtschaftsteilnehmer zu benachteiligen. Vielmehr hat sich die UniBw M aus sachlichen Gründen dazu entschlossen, die Anforderungen an den
Demonstrator für das Thema "Digitale Souveränität von Supply Chain" zu formulieren. Für das Projekt LIONS ist erforderlich, dass der Demonstrator das ausgewählte Szenario digital umsetzen kann und dabei eine realitätsnahe Demonstration und Validierung ermöglicht. Ferner hat die SioS GmbH der itWatch das alleinige
Nutzungsrecht zu der Technologie "regelbasierte Verarbeitungskontrolle mobiler Informationen", die - im Gegensatz zu statischen Zugriffrechten - dynamisch auf die Situation reagiert und statt des angefragten Zugriffs eine modifizierte Verarbeitungsvorschrift anwendet. In zunehmend mobilen Arbeitssituationen sind statische Zugriffsrechte aber nur noch von nachrangigem Nutzen.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: LT 570
Bezeichnung des Auftrags:
Konzeption und Entwicklung eines Demonstrators für das Thema "Digitale Souveränität von Supply Chains"
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
31/07/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: itWatch GmbH
Postanschrift: Aschauer Str. 30
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 81549
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 445 794,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVCRT69
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber vor dem Vertragsschluss eine Bekanntmachung im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB veröffentlicht hat. Bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 135 Abs. 3 GWB tritt keine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
08/08/2022