Beschreibung der Beschaffung
Zum 01.01.2022 wird die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs im gesamten Bundesgebiet flächendeckend an allen Gerichten und Staatsanwaltschaften für alle professionellen Einreicher verpflichtend sein. Rechtsanwälte, Behörden, juristische Personen des öffentlichen Rechts, einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse, müssen somit bundesweit ab dem 01.01.2022 sämtliche vorbereitenden Schriftsätze, deren Anlagen sowie schriftlich einzureichenden Anträge und Erklärungen zwingend elektronisch bei Gericht einreichen. Um den gesetzlichen Vorgaben nachkommen zu können, soll der Auftragnehmer eine Verwaltungssoftware, über die sowohl die Klagefallbearbeitung als auch die elektronische Kommunikation mit weiteren Behörden sichergestellt werden kann, an die IT-Systeme der DAK-G anbinden und zur Nutzung durch die DAK-G im Rahmen eines Software as a Service - Modells (SaaS) betreiben und weiterentwickeln.