1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH
Tätigkeit des Auftraggebers: Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: EVC HotSpots - Ausführung Montage LWL Netz
Beschreibung: Verlegung von LWL-Minikabeln in ein bestehendes Mikrorohrverbandsnetz
Kennung des Verfahrens: 4fa27787-0a54-4359-a295-1688b9a982cc
Interne Kennung: EVC HS-20-2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45300000 Bauinstallationsarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45314300 Kabelinfrastruktur, 45314310 Verlegen von Kabeln
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Karl-Liebknecht-Straße 130
Stadt: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land, Gliederung (NUTS): Cottbus, Kreisfreie Stadt (DE402)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP9YBYHK8M# Zusätzliche Informationen: 1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Bieterbogen, den die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihrer Angebote verwenden müssen. 2. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der: - die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, - alle Mitglieder aufgeführt sind, - ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist, - die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachangebote, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässiges Doppelangebot, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle eines unzulässigen Doppelangebots müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters. 3. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Bieterbogen einzureichen. Aufgrund der Abgabe in Textform ist in dem für die Unterschrift vorgesehenen Feld der Name des Bieters (Unternehmen) und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt. Bei Bietergemeinschaften: Die im Rahmen der Eignung "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen. Die übrigen geforderten Eigenerklärungen sind nur dann von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen und geforderte Nachweise separat vorzulegen, wenn dies für die jeweilige Erklärung/jeweiligen Nachweis ausdrücklich verlangt ist. Bei Eignungsleihe: Beruft sich der Bieter auf berufliche, technische, wirtschaftliche und /oder finanzielle Leistungsfähigkeit eines Dritten, so hat er die unter "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Nachweise und Erklärungen auch von dem Dritten/dem Unternehmen mit dem Bieterbogen vorzulegen. Die übrigen geforderten Nachweise und Erklärungen sind nur dann auch von dem eignungsverleihenden Unternehmen mit dem Bieterbogen vorzulegen, wenn dies für die Eignungsleihe erforderlich ist. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter berufen möchte, muss er/sie auf Aufforderung nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung). 4. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Bieterbogens nicht älter als 12 Monate sein. 5. Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. 6. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 7. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Angebote berücksichtigt. 8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht berücksichtigt. 9. Die Teilnahme der Bieter an der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen. 10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise der Angebote beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen o. ä. wird nicht berücksichtigt. 11. Fragen zum Verfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter https://vergabemarktplatz.brandenburg.de mit dem Betreff "Fragen zum Angebotsverfahren" zu stellen. Die Beantwortung der Fragen wird über den im Verfahrensbrief genannten Link veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem >...< 2026 (12:00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter/ Bietergemeinschaften haben sich über alle veröffentlichten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. 12. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen. 13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte unternehmensbezogene Nachweise, Unterlagen und Erklärungen und fehlende und unvollständige auftragsbezogene Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen. 14. Die Auftraggeberin behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: EVC HotSpots - Ausführung Montage LWL Netz
Beschreibung: Im Zuge des durch den Kohleausstieg bedingten Strukturwandels im Lausitzer Revier werden umfangreiche Maßnahmen in den Bereichen Wirtschaft, Technologie und Wissenschaft gefördert. Die Stadt Cottbus soll im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes von solchen Maßnahmen ebenfalls profitieren und sich zukünftig durch die geplanten Ansiedlungen von Wirtschafts- und Technologieunternehmen sowie wissenschaftlichen Einrichtungen weiterentwickeln. Für das Netzgebiet der EVC bedeutet dies, dass sich die Lastdichte im Mittelspannungsnetz an ausgewählten Standorten stark erhöhen wird und neue Herausforderungen bezüglich der Netzplanung zu bewältigen sind. Die Auftraggeberin beabsichtigt mit vorliegendem Verfahren die Vergabe von Leistungen zum Einblasen von LWL Minikabeln in ein bestehendes Mikrorohrverbandsnetz einschließlich der erforderlichen Montageleistungen zur Herstellung einer durchgehenden Verbindung zwischen verschiedenen Anfangs- und Endpunkte. Die Einzelheiten können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Interne Kennung: EVC HS-20-2026
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45300000 Bauinstallationsarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45314300 Kabelinfrastruktur, 45314310 Verlegen von Kabeln
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Karl-Liebknecht-Straße 130
Stadt: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land, Gliederung (NUTS): Cottbus, Kreisfreie Stadt (DE402)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Eignung zur Berufsausübung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: 1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014; 2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen; 3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzarbG und § 22 LkSorgPflG vorliegen; 4. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung vom 24. Juni 2024 betreffend Sanktionen gegen Russland.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz (netto) des Bieters/des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; 2. Eigenerklärungen über den Umsatz (netto) des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind; 3. Nachweis des Versicherungsschutzes: Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit den (Mindest-)Deckungssummen (jeweils zweifach maximiert p.a.) in Höhe von 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 1 Mio. EUR für Vermögensschäden sowie sonstige Schäden. Der Nachweis des Versicherungsschutzes muss durch die Vorlage einer Versicherungspolice oder vergleichbare Nachweise geführt werden. Außerdem ist eine Eigenerklärung des Bieters vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen (fort-) bestehen wird. Bei Nichtbestehen der geforderten Versicherung oder Unterschreitung der Versicherungssummen durch die bestehende Versicherung ist mit dem Bieterbogen zusätzlich zur Eigenerklärung des Bieters eine Erklärung des Versicherers vorzulegen, mit welchem der Versicherer erklärt, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen gewährt wird. Vor Zuschlagserteilung ist eine aktuelle Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherungen mit den geforderten Deckungssummen zwingend vorzulegen. Zusätzlich sind Angaben zur gegebenenfalls vereinbarten Jahreshöchstleistung erforderlich.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Referenzen: Tabellarische Referenzaufstellung der Referenzen der letzten 5 Jahre (Stichtag: Ende Angebotsfrist), deren Auftragsgegenstand mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist, jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers nebst Ansprechpartner mit Kontaktdaten, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts, des Zeitraums der Leistungserbringung und weiterer Angaben; Mindestanforderungen: Die Bieter müssen mindestens 3 vergleichbare Referenzen vorlegen, die a) Referenz beinhaltetet eine Leistung über das Einbauen/ Einblasen von insgesamt mindestens 1 km LWL Minikabeln in ein bestehendes Mikrorohrverbandsnetz innerhalb des Referenzprojekts durch den Bieter und b) die Leistung muss in den letzten 5 Jahren (Stichtag - Eingangsfrist für die Angebote) fertiggestellt worden sein; 2. Eigenerklärung über die technische Ausstattung und Ausrüstung des Unternehmens, welche für die Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags relevant ist, insbesondere Baustellengeräte (Art und Anzahl); 3. Eigenerklärung über die Einhaltung der Mindestanforderungen für Bauunternehmen im Leitungstiefbau gemäß VDE-AR-N 4220 oder gleichwertig und ggf. Vorlage von Nachweisen; 4. Namentliche Benennung des/der für die Auftragsausführung vorgesehenen Beauftragten für Arbeitssicherheit und Vorlage seines Qualifikationsnachweises als Beauftragten für Arbeitssicherheit; 5. Nachweis der Qualifikation gemäß dem MVAS/RSA 95/ZTV-SA oder gleichwertig bzw. Bereitschaftserklärung.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis (Gesamtsumme Netto als Wertungspreis)
Beschreibung: Im Rahmen der Zuschlagswertung wird die Gesamtsumme Netto gewertet. Die Gesamtsumme Netto wird anhand des Leistungsverzeichnisses ermittelt, welches der Bieter vollständig auszufüllen hat. Da das Zuschlagskriterium "Preis" mit 60 % gewichtet wird, kann ein Bieter innerhalb dieses Kriteriums im Ergebnis höchstens 60 gewichtete Punkte erreichen. Beim Zuschlagskriterium "Preis" erhält der Bieter mit der niedrigsten Gesamtsumme Netto 10 Punkte. Es gibt zudem nur bei diesem Kriterium halbe Punkte. Je 1,5 % höhere Vergütung gegenüber dem Bestbieter wird je ein halber Punkt weniger vergeben. Ab einer um 30 % höheren Vergütung gegenüber dem Bestbieter gibt es folglich keine Punkte mehr für dieses Kriterium.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gewährleistung
Beschreibung: Mindestgewährleistungszeitraum muss 48 Monate betragen. Da das Zuschlagskriterium Gewährleistung mit 10 % gewichtet wird, kann ein Bieter innerhalb dieses Kriteriums im Ergebnis höchstens 10 gewichtete Punkte erreichen: Beim Wertungskriterium "Gewährleistung" erfolgt die Wertung dergestalt, dass das Angebot mit dem Gewährleistungszeitraum von 48 Monaten 0 Wertungspunkte erhält. Die weitere Verteilung der Wertungspunkte erfolgt nach der unten dargestellten Tabelle. Der anzubietende Mindestgewährleistungszeitraum beträgt 48 Monate. Für den angebotenen Gewährleistungszeitraum von mehr als 72 Monaten gibt es die maximale Wertungspunktzahl von 5 Punkten für dieses Kriterium: 48 Monate - 0 Punkte; > 48 Monate bis 54 Monate - 1 Punkt; > 54 Monate bis 60 Monate - 2 Punkte; > 60 Monate bis 66 Monate - 3 Punkte; > 66 Monate bis 72 Monate - 4 Punkte; > 72 Monate - 5 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Höhe der Vertragsstrafe
Beschreibung: Da das Zuschlagskriterium "Höhe der Vertragsstrafe" mit 20 % gewichtet wird, kann ein Bieter innerhalb dieses Kriteriums im Ergebnis höchstens 20 gewichtete Punkte erreichen. Gewertet wird die Vertragsstrafe für Verzug mit dem vertragsstrafenbewährten Fertigstellungstermin (Ziff. 4.6 des Vertrags). Es sind sind maximal 10 Wertungspunkte erreichbar.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Stundensätze für Monteur und Helfer
Beschreibung: Da das Zuschlagskriterium Stundesätze mit 5 % gewichtet wird, kann ein Bieter innerhalb dieses Kriteriums im Ergebnis höchstens 5 gewichtete Punkte erreichen: Gewertet wird der angebotene Wertungsstundensatz. Aus den im Leistungsverzeichnis angegebenen Stundensätzen wird ein Wertungsstundensatz wie folgt ermittelt: a) Monteur (70%) b) Helfer (30%) Beispiel a) 100 EUR b) 80 EUR ergibt sich ein Wertungsstundensatz von 94 EUR. Beim Zuschlagskriterium "Stundensatz" erhält der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtsumme Netto 10 Punkte. Es gibt zudem nur bei diesem Kriterium halbe Punkte. Je 5 % höhere Vergütung gegenüber dem Bestbieter wird je ein halber Punkt weniger vergeben. Ab einer um 50 % höheren Vergütung gegenüber dem Bestbieter gibt es folglich keine Punkte mehr.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlag für allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn
Beschreibung: Da das Zuschlagskriterium Zuschlag für allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn mit 5 % gewichtet wird, kann ein Bieter innerhalb dieses Kriteriums im Ergebnis höchstens 5 gewichtete Punkte erreichen: Beim Wertungskriterium Zuschlag für allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn" (gemäß Ziff. 8.1 des Vertrags) erfolgt die Wertung dergestalt, dass das Angebot mit dem Zuschlag von 15% 0 Wertungspunkte erhält. Die weitere Verteilung der Wertungspunkte erfolgt folgendermaßen: 15 % = 0 Punkte 14 % = 1 Punkte 13 % = 2 Punkte 12 % = 3 Punkte 11 % = 4 Punkte 10 % = 5 Punkte 9 % = 6 Punkte 8% = 7 Punkte 7 % = 8 Punkte 6 % = 9 Punkte 5 % = 10 Punkte Die Bieter können auch Kommastellen anbieten. Jedoch gibt es bei einem angebotenen Prozentsatz zwischen zwei Zuschlägen nur die geringere Punktzahl (Beispiel: Zuschlag 8,5% ergibt 6 ungewichtete Punkte).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/07/2026 16:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen." ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bewerbe/-Bieterunterlagen" nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 52 Abs. 3 SektVO).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: siehe Vertragsentwurf
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH
Registrierungsnummer: 12-121092720476721-26
Postanschrift: Karl-Liebknecht-Straße 130
Stadt: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land, Gliederung (NUTS): Cottbus, Kreisfreie Stadt (DE402)
Land: Deutschland
Telefon: 035 351 196
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Registrierungsnummer: Tel.:03318661719
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: 0049 331 8661719
Fax: 0049 331 8661652
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e5543d23-a91a-411e-9d65-5d317aa464cc - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/06/2026 12:45:15 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 444491-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 122/2026
Datum der Veröffentlichung: 29/06/2026