Beschreibung der Beschaffung
Zur Verpachtung steht eine Ansiedlungsfläche von ca. 53.000 m². Die Fläche ist straßenseitig erschlossen. Auf der Fläche wurde 2012 überwiegend ein Planum hergestellt und eine Drainage eingebracht. . Die Auflage der Fläche stellen größtenteils marine Sande dar. Die weitere Baureifmachung und Flächenbefestigung obliegt dem Pächter. Der Verpächter garantiert keine Tragfähigkeiten für die Fläche. Der Flächenzuschnitt kann im Zuge des Vergabeverfahrens angepasst werden. Der nächstgelegene Liegeplatz ist ca. 800m entfernt. Die Fläche liegt in einem bereits intensiv genutzten Hafengebiet. Mit hafentypischen Immissionen ist auf der Pachtfläche zu rechnen. Die Verpachtung der Fläche erfolgt zum Zwecke der Einlagerung und Veredelung von Produkten, die zum Umschlag als Projektladung über die Kaikante im Rostocker Seehafen vorgesehen sind. Der Pachtvertrag soll fest für die nächsten 20 Jahre abgeschlossen werden. Weist der Pächter einen entsprechenden Bedarf nach, kann dem Pächter ein einseitiges Optionsrecht eingeräumt werden, den Pachtvertrag zweimal für fünf Jahre zu verlängern. Der Pächter wird sich in dem Pachtvertrag zur Errichtung der in seiner Konzeption (Bestandteil des Angebotes) dargestellten Anlagen bzw. Bauwerke verpflichten. Der jährliche Pachtzins soll bei Vertragsbeginn mindestens 6,60 EUR/m² netto betragen. Der Pachtzins kann sich während der Vertragslaufzeit auf Grund der Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel verändern. Der Pächter verpflichtet sich, die in seinem Angebot angegebene Mindestumschlagmenge über die Kaikante Rostock-Überseehafen umzuschlagen. Der Pächter verpflichtet sich weiterhin mindestens die in seinem Angebot angegebene Anzahl an Vollzeitarbeitsplätzen bzw. eine den Vollzeitarbeitsplätzen entsprechende Anzahl an Teilzeitarbeitsplätzen am Standort in Rostock zu schaffen. Die Nichteinhaltung von Verpflichtungen, die der Pächter in seinem Angebot eingegangen ist (z.B. Arbeitsplätze, Investitionsvolumen, Umschlagmengen) wird durch Vertragsstrafen sanktioniert. Die vom Pächter errichteten Anlagen und Bauwerke bleiben Eigentum des Pächters. Die Pachtfläche ist bei Beendigung des Pachtvertrages beräumt an den Verpächter zurück zu geben, ohne dass der Verpächter hierfür eine Entschädigung leistet.