Beschreibung der Beschaffung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung K.d.ö.R (KBV) ist bereits in die Nutzung der E-Akte mit einigen Pilotprozessen gestartet. Für das Führen der revisionssicheren elektronischen Akte kommt das System d.3 der Firma d.velop zum Einsatz. Die E-Aktenführung erfolgt auf Basis eines dreistufigen Aktenplans, der für die Pilotprozesse festgelegt wurde. Weitere organisatorische Vorgaben sind durch einen internen Leitfaden zur E-Akte festgelegt.
Die inhaltliche Vertiefung und organisatorische Ausdehnung der E-Akte soll in mehreren Folgeprojekten in der KBV fortgeführt werden. Diese Projekte möchte die KBV durch ein externes Beratungsunternehmen begleitend unterstützt wissen.
Im Einzelnen werden folgende Leistungen benötigt:
1. Unterstützung des Projektmanagements (insb. Beratung der KBV-Projektleitung zur Termin- und Ablaufplanung und zum Risikomanagement)
2. Unterstützung des Changemanagements (Beratung der KBV-Projektleitung, Unterstützung bei entsprechenden Terminen und inhaltlichen Darstellungen)
3. Unterstützung bei der organisatorischen Ausdehnung, Vertiefung und weiterführenden Ausgestaltung des E-Akte-Systems
a) Beratung bei Erstellung von Detailkonzeptionen
b) Beratung zur Zusammenarbeit mit dem Anbieter des E-Akte-Systems, u. a. zur technischen Umsetzung der verschiedenen organisatorischen Fachkonzeptionen
4. Beratung und Unterstützung bei der Weiterentwicklung der organisatorischen Rahmenbedingungen zur elektronischen Aktenführung in der KBV (u.a. Fortführung Aktenplan, organisatorische Detailvorgaben vervollständigen)
5. Beratung und Miterarbeitung des weiteren Vorgehens zur Ausdehnung der elektronischen Aktenführung im Hause der KBV, insbesondere zu den Themen:
a) Digitalisierung Posteingang und Ausgang
b) Aussonderung und Langzeitspeicherung
c) Umgang mit Alt-Akten
d) Signaturen
e) Prozessanalyse und -gestaltung, insbesondere Umgang mit Fachverfahren wie z.B. Bundesmantelvertrag
6. Die Aufgabenerfüllung und deren Ergebnis müssen dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen und der aufsichtsrechtlichen Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit sowie durch das Bundesversicherungsamt standhalten.
Die konkreten Inhalte sind in der Leistungsbeschreibung dargestellt.