Zusätzliche Angaben
1) Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit
alle unter Punkt 9 des Angebotsaufforderungsschreibens aufgelisteten Angaben und
Nachweise zu erbringen. Bei ausländischen Bietern sind die Ausführungen im ersten
Absatz zu beachten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend
aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind.
Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft (Anhang II der
Vergabeunterlagen) zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt
zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann
zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs.
1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen
ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE
eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise,
die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: Hier wird auf die Einhaltung der Vorlage der in der Tabelle Punkt 9 des
Angebotsaufforderungsschreibens aufgeführten und umfangreich erläuterten
Nachweise hingewiesen. Dazu ist die "Bieterauskunft" bzw. der Anhang II der
Vergabeunterlagen zu verwenden. Es wird ausdrücklich auf die Ausführungen im
Punkt 9 nach der Tabelle des Angebotsaufforderungsschreibens hingewiesen.
Angaben zur Prüfung und Wertung einschl. Zuschlagskriterien sind dem Punkt 22
des Angebotsaufforderungsschreibens zu entnehmen. Die Auftraggeberin behält sich
vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise,
Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf
eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus
Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige
Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
2) Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt,
vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform
können in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der
Angebotsfrist abgegeben werden. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV entnehmen Sie
bitte Pkt. 7 des Angebotsaufforderungsschreibens. Weitergehende Informationen
3) Das Angebot muss die Preise (Stundenverrechnungssätze) und alle sonstigen geforderten Angaben und
Erklärungen enthalten.
4) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (
www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksich-tigt werden. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen über die Vergabeunterlagen: 18.11.2021, 12:00 Uhr.
5) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
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