Zusätzliche Angaben
>> Die Verfahrenssprache ist deutsch.
>> Es gilt deutsches Recht.
>> Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Ein Angebot von
Bietergemeinschaften
findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils
alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die
Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für
alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung
verpflichten. Das Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt und
unterzeichnet beizufügen.
>> Dem Angebot ist nach den Vorgaben der Auftraggeberin je Los das ausgefüllte
Konzept zu Serviceleistungen (Eigenerklärung zur Übersicht der Serviceleistungen
(42.1 und 42.2) - siehe BWB (20) Ziffer 3.1 beizufügen.
>> Zusätzlich ist mit dem Angebot zu Los 1 das nach den Vorgaben der Auftraggeberin ausgefüllte Konzept zur umweltfreundlichen Beschaffung von Holzmöbeln
(Eigenerklärung zur umweltfreundlichen Beschaffung von Holzmöbeln (43) - siehe BWB (20) Ziffer 3.2 beizufügen.
>> Dem Angebot sind die technischen Datenblätter der angebotenen Büromöbel (Los 1) beizufügen, die insbesondere Angaben zu den Maßen, Winkeln und Einstellmöglichkeiten der Möbel sowie eventuelle Ergänzungsmöglichkeiten der Möbel enthalten (siehe BWB (20) Ziffer 4.1).
>> Dem Angebot sind die technischen Datenblätter der angebotenen Bürostühle (Los 2) beizufügen, die insbesondere Angaben zu den Maßen, Winkeln und Einstellmöglichkeiten der Stühle sowie eventueller Ergänzungsmöglichkeiten der Stühle enthalten(siehe BWB (20) Ziffer 4.2).
>> Zur Beurteilung der technischen und qualitativen Ausführung werden im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, zur Teststellung je eines „Standard-Arbeitsplatzes“ bei Los 1 sowie je eines Modells der Bürostühle bei Los 2 aufgefordert. Die Teststellung erfolgt an einem Standort, der in Absprache zwischen der Auftraggeberin und dem Bieter vorab festgelegt wird (siehe hierzu BWB (20), Ziffer 5).Teststellung erfolgt an festzulegenden Tagen im Zeitraum vom 01.07. bis 31.07.2021.
>> Mit dem Angebot sind folgende weitere Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
> Datenschutz Auftragsverarbeitung
- „Datenschutzvereinbarung Auftragsverarbeitung“ (60),
- ein Datensicherheitskonzept, in dem der Bieter die bei ihm vorhandenen
technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und
zur Datensicherheit unter Beachtung von § 35 SGB I und des 2. Kapitels des SGB X darzustellen hat. Es sind
insbesondere die entsprechenden
Maßnahmen betreffend die Kontrolle des Zutritts, des Zugangs, des Zugriffs, der Weitergabe und der
Eingabekontrolle sowie der Einhaltung des Trennungsgebotes darzustellen (Formblatt „Sicherheitskonzept
Auftragsverarbeitung" (61)),
- Formblatt „Standorte der Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters“ (62),
- Formblatt "Auflistung der bestehenden UAN-Verhältnisse" (63),
- Formblatt „Auflistung der bestehenden Wartungsverträge“ (64),
- Formblatt "Datenschutzbeauftragter/Ansprechpartner" (65) und
- ein vom Bieter erstelltes Löschkonzept, in welchem der Prozess der Datenlöschung dargestellt wird (siehe
Ziffer 6 der BWB (20)).
>> Darüberhinaus ist mit dem Angebot eine Erklärung des Bieters zur
Betriebshaftpflichtversicherung sowie Vermögensversicherung (41)
beizufügen.
>> Eigenerklärung Angaben Gewerbezentralregisterabruf (40)
- Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro (exkl. Umsatzsteuer) holt die Vergabestelle für den Bieter,
der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung die
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz ein. Die
für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter in der „Eigenerklärung Gewerbezentralregisterabruf (40)“
anzugeben.