445258-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Diverse Softwarepakete und Computersysteme – Rahmenvereinbarung zur Beschaffung einer Kita-Software im Land Brandenburg
OJ S 122/2026 29/06/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungZweckverband Digitale Kommunen Brandenburg
E-Mailvergabe@dikom-bb.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvereinbarung zur Beschaffung einer Kita-Software im Land Brandenburg
BeschreibungDer Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg, ist der führende kommunale IT-Dienstleister im Land Brandenburg mit sämtlichen Brandenburger Kommunen als seine Mitglieder. Die Aufgabe des ZV DIKOM besteht darin, seine Mitglieder bei den Herausforderungen der Verwaltungsdigitalisierung zu unterstützen - sowohl im Hinblick auf digitale Bürgerdienste als auch Optimierung interner Verwaltungsprozesse. Ziel ist es, Ämter, Gemeinden, Städte, Landkreise und Schulen im Land Brandenburg nachhaltig digitaler und effizienter zu gestalten. Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung einer Kita-Software. Vergabebestandteile sind der Erwerb (Softwareüberlassung - unbefristetes Nutzungsrecht), die Inbetriebnahme, die Migration, die Schulung sowie der Support und die Wartung für die Leistungsempfänger des Landes Brandenburg.
Kennung des Verfahrens60f1312a-7f97-4724-b500-8b7f24752d27
Interne KennungDIKOM-2026-002
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48900000 Diverse Softwarepakete und Computersysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48218000 Lizenzverwaltungssoftwarepaket
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Cottbus, Kreisfreie Stadt (DE402)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBundesland Brandenburg
2.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXVVYYDYTWGWLYEH# Der Verweis oder das Beifügen von eigenen AGB des Bieters oder die Abänderung von Zahlungsbedingungen werden kein Vertragsbestandteil bei Zuschlagserteilung. Es gelten die jeweiligen Bedingungen des Auftraggebers. Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen. Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV - auch bei Bietergemeinschaften - wird hingewiesen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungDie Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenDie Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen).
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungDie Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
BetrugDie Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
KorruptionDie Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsDie Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernDie Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es sich zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet hat.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenDie Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass sich das Unternehmen zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenDie Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenDie Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenDie Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
ZahlungsunfähigkeitDie Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterDie Bieterin/der Bieter erklärt, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitDie Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht die Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenDie Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenDie Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsDie Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenDie Bieterin/der Bieter erklärt, in Bezug auf dieses Vergabeverfahren in keinem Interessenskonflikt zu stehen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensDie Bieterin/der Bieter erklärt, in dem Vergabeverfahren nicht bei der Vorbereitung des Vergabeverfahrens durch Beratung oder auf andere Art und Weise beteiligt gewesen zu sein.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenDie Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht in einem früheren öffentlichen Auftrags den Auftrag mangelhaft erfüllt hat bzw. dies nicht zu einer Vertragsstrafe oder vorzeitigen Kündigung oder einer entsprechenden Rechtsfolge geführt hat.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenDie Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelRahmenvereinbarung zur Beschaffung einer Kita-Software im Land Brandenburg
Beschreibung"Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung, Einführung, Pflege und den Support einer modernen, zukunftsfähigen und cloudbasierten Kita-Software für die Mitgliedskommunen des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg. Die vertragliche Regellaufzeit beträgt 48 Monate. Die Abfrage der angebotenen Leistungen ist flexibel auf die unterschiedlichen Bedarfe der Kommunen ausgerichtet. Die beiden nachfolgenden Lizenzmodelle kommen hierfür in Betracht: 1. Kaufmodell: einmaliger Erwerb der Lizenzen inklusive anschließender Softwarepflege und Wartung 2. Mietmodell: laufende softwarebasierte Überlassung für die Dauer der Vertragslaufzeit Die zu beschaffene Gesamtlösung muss den administrativen Lebenszyklus im Bereich der Kindertagesbetreuung digital abbilden. Aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten zwischen Städten/Gemeinden/Ämter und den Landkreisen muss die Softwarelösung zwingend eine funktionale Differenzierung abbilden können: Kommunale Ebene (Städte, Gemeinde und Ämter): vollständige Verwaltung der Kindertagesstätten (u.a. Platzvergabe, Bedarfsplanung, Stammdatenverwaltung, Vertrags- und Beitragswesen, digitale Kassenschnittstellen sowie Eltern- und Trägerportale). Kreisebene (Landkreise): spezifische Fachanwendung zur Verwaltung, Dokumentation und Abrechnung der Kindertagespflegepersonen sowie der Steuerung der entsprechenden Pflegeplätze. Darüber hinaus umfasst der Leistungsumfang die Integration einer App-Lösung zur direkten, sicheren und datenschutzkonformen Kommunikation zwischen den Einrichtungen, den pädagogischen Fachkräften und Eltern. Die detaillierten funktionalen und technischen Anforderungen sowie der genaue Leistungsumfang sind vollumfänglich der beigefügten Leistungsbeschreibung und dem Anforderungskatalog zu entnehmen."
Interne KennungDIKOM-2026-002
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48900000 Diverse Softwarepakete und Computersysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48218000 Lizenzverwaltungssoftwarepaket
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Cottbus, Kreisfreie Stadt (DE402)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBundesland Brandenburg
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungLaufzeit der Rahmenvereinbarung Die Rahmenvereinbarung ist befristet und beginnt mit Zuschlag; sie endet mit Ablauf von 48 Monaten. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich 2 mal jeweils um 12 Monate zu denselben Bedingungen, wenn sie nicht mit einer Frist von 6 Monaten zu ihrem Ende durch den Auftraggeber gekündigt wird. Sie endet jedoch spätestens nach 72 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibungnach Ablauf der Rahmenvereinbarung
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung

KriteriumEintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsSoweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Ber (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungPreis
BeschreibungGesamtpreis (netto) aus dem Preisblatt
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungServiceleistungen
BeschreibungServiceleistungen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl60
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen20/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXVVYYDYTWGWLYEH/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXVVYYDYTWGWLYEH
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXVVYYDYTWGWLYEH
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote28/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenVon der Möglichkeit der Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV macht der Auftraggeber Gebrauch. Der Gebrauch des Nachforderungsrechts erfolgt gegenüber allen Bietern gleichermaßen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEinzureichende Unterlagen: - Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes - Vereinbarung Einhaltung AG / AN Mindestanforderung Brandenburgisches Vergabegesetz - Vereinbarung Einhaltung AN / NU Mindestanforderung Brandenburgisches Vergabegesetz - Vereinbarung Mindestanforderungen Nachunternehmer Verleiher BbgVergG - vollständig ausgefülltes und unterschriebenes/signiertes Formblatt und Angebotsschreiben - IT-Sicherheits- und DSGVO-Konformitätskonzept - Anwendungs- und Benutzerberechtigungskonzept - Konzept zum Patch-Änderungs- und Updatemanagement - Schulungskonzept - Altdaten-Migrationskonzept - ausgefülltes Leistungsverzeichnis - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe i.S. § 48 (2) VgV
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Vergütung wird nach der Leistungserbringung fällig und ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen, soweit nachfolgend oder im Teil B dieser Rahmenvereinbarung nichts anderes vereinbart ist. Die Vergütung für als Dauerschuldverhältnis zu erbringende Leistungen (z. B. Pflegeleistungen) ist abweichend davon wie folgt fällig: quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZweckverband Digitale Kommunen Brandenburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtZweckverband Digitale Kommunen Brandenburg
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungZweckverband Digitale Kommunen Brandenburg
Registrierungsnummer12-158639862567912-91
PostanschriftGewerbeweg 3
StadtCottbus
Postleitzahl03044
Land, Gliederung (NUTS)Cottbus, Kreisfreie Stadt (DE402)
LandDeutschland
KontaktpersonZentrale Vergabestelle
E-Mailvergabe@dikom-bb.de
Telefon+49 355494971-0
Fax+49 355494971-999
Internetadressehttps://www.dikom-bb.de
Profil des Erwerbershttps://www.dikom-bb.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Registrierungsnummert:03318661719
PostanschriftHeinrich-Mann-Allee 107
StadtPotsdam
Postleitzahl14473
Land, Gliederung (NUTS)Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabekammer - Die Vorsitzende
E-MailVergabekammer@MWAE.Brandenburg.de
Telefon+49 0331866-1719
Fax+49 0331866-1652
Internetadressehttps://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de#accordion-tab-bb1c605273de
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Registrierungsnummert:03318661719
PostanschriftHeinrich-Mann-Allee 107
StadtPotsdam
Postleitzahl14473
Land, Gliederung (NUTS)Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
LandDeutschland
E-MailVergabekammer@MWAE.Brandenburg.de
Telefon+49 0331866-1719
Fax+49 0331866-1652
Internetadressehttps://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de#accordion-tab-bb1c605273de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung0ed3fbde-6d07-45e3-943a-7f9d675a155c  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung26/06/2026 11:55:34 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung445258-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe122/2026
Datum der Veröffentlichung29/06/2026