44529-2022 - ErgebnisDeutschland-Wuppertal: Marktforschung
OJ S 18/2022 26/01/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BARMER Justiziariat-Vergabestelle
Postanschrift: Lichtscheider Straße 89
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42285
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibungen@barmer.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://beschaffungen.barmer.de/projekte
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
IT Technologie- und Marktforschung
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79310000 Marktforschung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Marktforschungsergebnisse und Analysen über Entwicklungen, Vorgehensmodelle, BestPractices und Kennzahlen in der IT)
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Wuppertal
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Marktforschungsergebnisse und Analysen über Entwicklungen, Vorgehensmodelle, BestPractices und Kennzahlen in der IT
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Die Gartner Deutschland GmbH kauft keine Expertise extern am Markt ein. Alle Analystinnen und Analysten sind auf Vollzeitbasis angestellte IT-Fachleute, die sich ausschließlich auf die Forschungsaktivitäten im Rahmen ihrer Tätigkeit bei Gartner konzentrieren. Die Fa. Gartner nimmt auch keine Aufträge zur Erstellung von Studien im Auftrag von Anbietern an. Die Gartner Deutschland GmbH hat zusätzlich eine separate Ombuds-Organisation implementiert, die die Unabhängigkeit und Neutralität überwacht. Die Marktrecherche der BARMER IT ergab, dass die Gartner Deutschland GmbH damit das einzige Forschungsunternehmen seiner Art ist, das über eine Ombudsstelle verfügt und das vorskizzierte Gesamtsicherungssystem zur Sicherstellung von Neutralität installiert hat.
Die Erfordernis der Unabhängigkeit der herangezogenen Expertinnen und Experten zieht sich wie ein roter Faden durch das Sozialrecht, exemplarisch ist hier § 139b Abs. 3 Satz 2 SGB V zu nennen. Es handelt sich hier nicht um ein reines Eignungskriterium, schon weil Unabhängigkeit nicht durch Eignungsleihe verschafft werden kann. Unsere Rechtsordnung sieht an vielen Stellen, nicht zuletzt bei der Problematik von möglicher Befangenheit von Richterinnen und Richtern, Gutachterinnen und Gutachtern den Grundsatz vor, von familiären oder anderen Beziehungen zwingend auf Befangenheit zu schließen. Dies geschieht ausdrücklich in der Erwägung, dass auch vollkommen unbegründete Zweifel an der Unvoreingenommenheit dem notwendigen Vertrauen in den gegenständlichen Prozess empfindlich schaden. Die Unabhängigkeit der Beratung ist realiter nicht von der strukturellen und institutionellen Unabhängigkeit des Dienstleistungsunternehmens zu trennen. Ein milderes Mittel oder Ersatzlösungen zu diesem Mindestkriterium gibt es nicht.
Die Verhältnismäßigkeit ist auch insofern gewahrt, als dass die Vertragslaufzeit von drei Jahren deutlich unter der Regelvertragslaufzeit von 4 Jahren liegt, sodass anderen Unternehmen die Möglichkeit eröffnet wird, durch Einführung vergleichbarer Sicherheitssysteme verhältnismäßig bald zum Zuge zu kommen. Da die Unabhängigkeit der gegenständlichen Beratungsleistung wiederum Transparenz und Wettbewerb dient, ist nach Abwägung aller betroffenen Belange von Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit dieser Leistungsbestimmungsentscheidung auszugehen.
Nach alledem ist die Beschaffung der Leistungen nach § 14 (4) Nr. 2 b) VGV zulässig, verhältnismäßig und geboten.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
27/12/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Gartner Deutschland GmbH
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21/01/2022