445502-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör – Produktionsausschreibung: BVG Style Up: Mit unserer neuen Dienstkleidung stilvoll in die Zukunft für die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR
OJ S 129/2025 09/07/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
E-MailEinkauf.itd2@bvg.de
Tätigkeit des AuftraggebersStädtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelProduktionsausschreibung: BVG Style Up: Mit unserer neuen Dienstkleidung stilvoll in die Zukunft für die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR
BeschreibungProduktionsausschreibung: BVG Style Up: Mit unserer neuen Dienstkleidung stilvoll in die Zukunft für die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR
Kennung des Verfahrensf173bce9-0277-484c-aad8-26c621d2d607
Interne KennungITD2-0117-2025
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 18000000 Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 18000000 Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBerlin
Postleitzahl10179
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen1.Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vorliegenden Vergabeverfahren (Dokument "Verfahrensleitfaden") bei. Die dort enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren und die Besonderheiten, die zu beachten sind. Darin sind auch Checklisten für die einzureichenden Unterlagen enthalten. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. - bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. 3. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt, der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 4. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen" unter der URL https://vergabekooperation.berlin, nachfolgend "Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform unter der vorliegenden Vergabe zu registrieren, damit sie über Änderungen des Vergabeverfahrens benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung. 5. Bieterfragen sind ausschließlich als Bieternachrichten über die Vergabeplattform (unter vorgenanntem Link) einzureichen (nicht per E-Mail). Das betreffende Dokument und Ziffer, auf die sich die Bieterfrage bezieht, ist zu benennen. 6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die mind. 7 Kalendertage vor der in der Bekanntmachung genannten Frist zum Eingang der Teilnahmeanträge bzw. mind. 10 Kalendertage vor der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Angebotsfrist an die bezeichnete Stelle (Beschaffer) unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche Anfragen und Anfragen per E-Mail, Fax oder Post werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor, verspätete Fragen nicht zu beantworten. 7. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern zum TNW/Angebot sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen. 8. Die Bewerber müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen abgeben und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend. 9. Sofern ein Teilnahmeantrag durch eine Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllte Erklärung "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung" einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der Bewerbergemeinschaft im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. 10. Bewerber/Bewerbergemeinschaften dürfen nur einen Teilnahmeantrag und ein Angebot einreichen. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft dürfen zudem nicht zugleich als Einzelbewerber oder als Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft am Verfahren teilnehmen. 11. Die unter "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes / Ausschlussgründe und Eignungskriterien" benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (nachfolgend auch "BewGe") in einem gesonderten Formular "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. 12. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen an die unter der Rubrik "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes/Eignungskriterien" werden die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft gesamthaft ausgewertet und betrachtet. 13. Bewerbergemeinschaften haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haben zu erklären, dass die Bildung der Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von jedem Mitglied der BewGe zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/Bietergemeinschaften" zur Verfügung. Es kann auf Anlagenverwiesen werden. 14. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 15. Wenn sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft für die Eignung auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens stützen möchte (eines Nachunternehmers, eines Dritten oder eines verbundenen Konzernunternehmens (sogenannte Eignungsleihe)), dann müssen für dieses eignungsleihgebende Unternehmen zusätzlich folgende Unterlagen eingereicht werden: 'Verpflichtungserklärung Eignungsleihe' - insoweit auf dessen Leistungsfähigkeit Bezug genommen wird. Hierin muss das eignungsleihgebende Unternehmen auch erklären, dass es dem Bewerber im Auftragsfalle die entsprechenden Kapazitäten und ggf. die betreffenden Fähigkeiten höchstpersönlich tatsächlich zur Verfügung stellt. 16. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen (eignungsleihgebenden) Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses zusätzlich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. 17. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 18. Sofern zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen Unterauftragnehmer/ Nachunternehmer vorgesehen sind, ist das Formblatt "Unterauftrag-/ Nachunternehmerleistung" einzureichen. 19. Der Teilnahmeantrag muss fristgemäß, also vor Ablauf der Teilnahmefrist (s. Angaben zur Einreichung) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. 20. Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen: a.) Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. 21. Mögliche Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der KW 47/ 48 2025 (17. - 27.11.2025) statt. Der AG behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen über alle Inhalte, insbesondere auch der Leistungsbeschreibung (Stofflichkeiten, Zutaten etc.) sowie des Vertragsentwurfs einschließlich der Preisanpassungsklauseln zu verhandeln Der Auftraggeber behält sich ferner vor, mehrere Verhandlungsrunden, verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe jeweils neuer Angebote, durchzuführen. Nach Abschluss der Verhandlungen werden den Bietern mögliche Änderungen mitgeteilt und diese aufgefordert überarbeitete verbindliche Angebote abzugeben. 22. Datenschutz: Der Bewerber/Bieter hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der Bewerber/Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend der Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann8
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenWeitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Ausschlussgründe Zusätzliche Informationen". Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung") nachweisen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelKonfektion
BeschreibungArtikel: W - Blazer schwarz, W - Weste klassisch schwarz, W - Hose, Sommer- und Wintervariante schwarz, W - Hosenrock schwarz, W - Rock schwarz, W - Kleid schwarz, W - Jumpsuit schwarz, W - Hemdblusen-kleid schwarz, M - Sakko schwarz M - Weste klassisch schwarz, M - Hose schwarz, W- Rock sportiv W = weibliche Schnittführung; M = männliche Schnittführung Höchstmenge - insgesamt 250.000 Artikel
Interne KennungLOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 18000000 Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör
Optionen
Beschreibung der OptionenDie BVG hat folgende zwei einseitigen Verlängerungsoptionen um je weitere 24 Monate: Verlängerungsoption 1: 01.02.2030 - 31.01.2032 Verlängerungsoption 2: 01.02.2032 - 31.02.2034
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBerlin
Postleitzahl10179
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bewerber/Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ist und mit dem die Europäische Union keine internationale Übereinkunft zum gegenseitigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt geschlossen hat, haben keinen Anspruch auf Einhaltung der Vergabegrundsätze wie insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung, und auf Einhaltung von die Vergabegrundsätze konkretisierenden Regelungen. Insbesondere werden sie nicht nach § 134 GWB benachrichtigt. Auf die Regelungen des § 55 SektVO wird hingewiesen. Der AG behält sich vor, bei Lieferaufträgen Angebote gem. § 55 Abs. 1 SektVO zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 % des Gesamtwerts aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum sind und mit denen auch keine Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang besteht (sog. "Drittstaaten"). Der AG behält sich vor, zu diesem Zweck und zur Einhaltung seiner Pflicht nach § 55 Abs. 2 SektVO die Herkunft der Waren entsprechend abzufragen. Bei Widersprüchen zwischen der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Bekanntmachung und anderen Bekanntmachungen oder diesem Verfahrensbrief ist die im EU-Amtsblatt veröffentlichte Bekanntmachung maßgeblich.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumDurchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Umsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren. Mindestanforderung: Es wird ein Gesamtmindestumsatz i. H. v. 500.000,00 EUR jährlich im Durchschnitt der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre gefordert. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumSpezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Mindestumsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Mindestanforderung: Es wird ein Mindestumsatz von 300.000,00 EUR jährlich im Durchschnitt der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, gefordert. Als vergleichbar gelten an dieser Stelle: Herstellung von Dienstbekleidung. Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumMuster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des EignungskriteriumsEinreichung von maximal 5 Referenzmustern aus einem oder mehreren in der Eigenerklärung als Referenz genannten Aufträgen unter Angabe, aus welchem das Muster stammt. Die Referenzmuster sind postalisch oder per Boten vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag bei der BVG Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts VEM-ITD2 (42200) D0220 - Vergabe-Nr. ITD2-0117-2025 Holzmarktstr. 15-17 10179 Berlin einzureichen. Für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der oben genannten Anschrift maßgeblich.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDokument Bewerber_Nachweise und Anforderungen ist auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumTechniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsBenennung der geplanten Produktionsstätte für das jeweilige Los für die Vertragslaufzeit als Eigenerklärung als gesonderter Anlage zum Teilnahmeantrag Benennung einer 2. gleichwertigen Produktionsstätte (Ausweich-Produktionsstätte als Rückfallebene) für das jeweilige Los als Eigenerklärung als gesonderter Anlage zum Teilnahmeantrag
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des EignungskriteriumsZertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig* bezogen auf die geplante Produktionsstätte und die 2. Produktionsstätte (Rückfallebene), *die Gleichwertigkeit ist schriftlich mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, Nachweis ist als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des EignungskriteriumsKann-Kriterium Sofern und soweit vorhanden, d.h. wird bei mehr als 5 geeigneten Bietern im Rahmen der Erstellung der Rangliste für die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter positiv bewertet, ist aber kein Mindestkriterium für die Eignung: Nachweis: Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder gleichwertig* bezogen auf die geplante Produktionsstätte und die 2. Produktionsstätte (Rückfallebene), *die Gleichwertigkeit ist ggf. schriftlich mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen; Nachweis ist ggf. als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des EignungskriteriumsZertifiziertes Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig* bezogen auf die geplante Produktionsstätte und die 2. Produktionsstätte (Rückfallebene), *die Gleichwertigkeit ist schriftlich mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen; Nachweis ist als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des EignungskriteriumsZertifiziertes Arbeitsschutzmanagementsystem nach DIN EN ISO 45001 oder gleichwertig* bezogen auf die geplante Produktionsstätte und die 2. Produktionsstätte (Rückfallebene), *die Gleichwertigkeit ist schriftlich mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen; Nachweis ist als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumSupply-Chain-Management
Beschreibung des EignungskriteriumsKann-Kriterium Sofern und soweit vorhanden, d.h. wird bei mehr als 5 geeigneten Bietern im Rahmen der Erstellung der Rangliste für die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter positiv bewertet, ist aber kein Mindestkriterium für die Eignung: Nachweis: Mitgliedschaft in einer Multi-Stakeholder-Initiative (amfori BSCI, Fair Wear Foundation oder gleichwertig*) bezogen auf die geplante Produktionsstätte und die 2. Produktionsstätte (Rückfallebene), *die Gleichwertigkeit ist ggf. schriftlich mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über mindestens 2 Aufträge zur Herstellung von Dienstbekleidung in der geplanten Produktionsstätte und Lieferung in den letzten 5 Jahren inkl. kurzer Projektbeschreibung und Angabe von Ansprechpersonen des Referenzgebers mit Kontaktdaten; die Aufträge müssen entweder abgeschlossen sein oder bereits zwei Jahre laufen. Enthalten in der "Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben", die als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen ist.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über mindestens 5 Aufträge zur Herstellung von Kleidung, die in der geplanten Produktionsstätte hergestellt wurden, und Lieferung, die die Varianz des Loses widerspiegeln mit der im betreffenden Los ausgeschriebenen Leistung in Bezug auf Art, Umfang und Lieferzeiten vergleichbar sind, in den letzten 5 Jahren inkl. aussagekräftiger Projektbeschreibung und Angabe von Ansprechpersonen des Referenzgebers mit Kontaktdaten; die Aufträge müssen entweder abgeschlossen sein oder bereits zwei Jahre laufen. Enthalten in der "Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben", die als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen ist.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber1
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungspunkte
BeschreibungQualität, Nachhaltigkeit, Timeline
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungWertungspreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten AuftragsunterlagenAspekte des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unterhttps://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-195422f10b6-580e126427d303cf
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://vergabekooperation.berlin
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge07/08/2025 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenInformationen zur Bewerberreduktion Sollten mehr als fünf Bewerber die Eignung gemäß Ziff. 14 der Bekanntmachung erfüllen, werden die Bewerber folgendermaßen bepunktet: Auf Grundlage der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Unterlagen wird die BVG anhand folgender Kriterien Punkte vergeben (max. 40 Punkte je Bewerber): Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder gleichwertig (10 Punkte) -Nachweis für geplante Produktionsstätte (5 Punkte) -Nachweis für 2. Produktionsstätte (Rückfallebene) (5 Punkte) Qualität der Referenzmuster in Bezug auf den Auftragsgegenstand (max. 20 Punkte insgesamt / 4 Punkte je Referenz) Die Qualität der Referenzmuster entspricht in Verarbeitung und Komplexität den Artikeln des Loses, auf das sich beworben wird, bewertet anhand folgender Aspekte (je 1 Punkt): -Schnitt- und Verarbeitungstechniken in Bezug auf die Aufgabenstellung des Loses (max. 5 Punkte) -innovative Materialauswahl und hochwertige Umsetzung durch Nahtführungen (max. 5 Punkte) -innovative Verarbeitungstechniken und vielseitige, hochwertige Details (max. 5 Punkte) -besonders nachhaltige Verarbeitung im Hinblick auf Änderungsfreundlichkeit (max. 5 Punkte) Engagement für nachhaltige Lieferketten (10 Punkte) Mitgliedschaft in einer Multi-Stakeholder-Initiative (amfori BSCI, Fair Wear Foundation oder vergleichbar) -Nachweis für geplante Produktionsstätte (5 Punkte) -Nachweis für 2. Produktionsstätte (Rückfallebene) (5 Punkte) Die Referenzmuster werden den Bewerbern nach der Zuschlagserteilung zurückgesandt. Die fünf nach Gesamtpunktzahl bestplatzierten Bewerber je Los werden zum Verhandlungsverfahren zugelassen. Bei Punktgleichheit von Bewerbern, die wenn sie als einziger Bewerber die Punktzahl hätten, noch unter den 5 bestplatzierten wären, aber bei Zulassung aufgrund Punktgleichheit mehr als 5 Bewerber zum Verhandlungsverfahren zugelassen würden, entscheidet insoweit das Los. Sofern und soweit im Laufe des Verhandlungsverfahrens Bieter ausscheiden und es noch geeignete Bewerber geben sollte, die noch nicht zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert wurden, behält sich die BVG vor, weitere Bieter zum Verhandlungsverfahren zuzulassen, so dass wieder bis zu 5 Bieter am Verhandlungsverfahren teilnehmen. Ein Rechtsanspruch auf Nachrücken besteht insoweit aber nicht. Dabei wird die BVG ggf. nachrückende Bewerber nach ihrer Rangfolge zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren auffordern. Die (bei Bewerberreduktion "am besten") geeigneten Bewerber werden aufgefordert, zunächst ein indikatives Angebot einzureichen. Dieses muss vollständig und vor Ablauf der Angebotsfrist beim AG eingereicht werden. Nach erfolgreicher Teilnahme am Teilnahmewettbewerb und Vorlage der unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung erhält de Bieter für die Abgabe eines indikativen Angebots die detaillierte (technische) Leistungsbeschreibung. Der Bieter hat bei Interesse einer Preisgleitklausel mit dem indikativen Angebot einen Vorschlag zu machen, der dann Gegenstand der Verhandlungen sein wird. Bei Nichteinreichung eines Preisanpassungsklauselvorschlags geht die BVG davon aus, dass der Bieter insoweit keinen Verhandlungsbedarf hat. Bei Aufnahme einer Preisanpassungsklausel durch die BVG wird die Leistungsbeschreibung entsprechend ergänzt und diese für alle Bieter eines Loses einheitlich vor Abgabe der finalen Angebote transparent kommuniziert. Im Hinblick darauf behält sich die BVG vor, das Preisblatt für die Abgabe der finalen Angebote zu verändern. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss. Für das indikative Angebot werden jedoch noch keine Mindestpunktzahlen gefordert. D.h. es erfolgt kein Ausschluss, wenn das indikative Erstangebot die geforderten Mindestpunktzahlen noch nicht erreicht. Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDer Auftragnehmer (AN) hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförderbogen" zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG einzuhalten, insbesondere einen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Ausführung dieses Auftrags den vergaberechtlichen Mindestlohn des Landes Berlin und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen. Darüber hinaus sind die Ausführungsbedingungen zur Nachhaltigkeit der BVG und der Supplier Code of Conduct einzuhalten. Preisanpassungsklauseln sind Gegenstand der Verhandlungen.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsformgesamtschuldnerisch haftend
Finanzielle Vereinbarungsiehe Vergabeunterlagen
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
5.1.
LosLOT-0002
TitelHosen und Cargoware
BeschreibungArtikel: W - Jeans schwarz, M - Jeans, schwarz, M - Cargohose, schwarz , M - Cargoweste /Weste m. Taschen, schwarz + Sicherheit, W - Cargoweste /Weste m. Taschen, schwarz + Sicherheit, W - Hose kurz, schwarz, M - Hose kurz schwarz W = weibliche Schnittführung; M = männliche Schnittführung Höchstmenge - insgesamt 300.000 Artikel
Interne KennungLOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 18000000 Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör
Optionen
Beschreibung der OptionenDie BVG hat folgende zwei einseitigen Verlängerungsoptionen um je weitere 24 Monate: Verlängerungsoption 1: 01.02.2030 - 31.01.2032 Verlängerungsoption 2: 01.02.2032 - 31.02.2034
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBerlin
Postleitzahl10179
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bewerber/Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ist und mit dem die Europäische Union keine internationale Übereinkunft zum gegenseitigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt geschlossen hat, haben keinen Anspruch auf Einhaltung der Vergabegrundsätze wie insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung, und auf Einhaltung von die Vergabegrundsätze konkretisierenden Regelungen. Insbesondere werden sie nicht nach § 134 GWB benachrichtigt. Auf die Regelungen des § 55 SektVO wird hingewiesen. Der AG behält sich vor, bei Lieferaufträgen Angebote gem. § 55 Abs. 1 SektVO zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 % des Gesamtwerts aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum sind und mit denen auch keine Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang besteht (sog. "Drittstaaten"). Der AG behält sich vor, zu diesem Zweck und zur Einhaltung seiner Pflicht nach § 55 Abs. 2 SektVO die Herkunft der Waren entsprechend abzufragen. Bei Widersprüchen zwischen der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Bekanntmachung und anderen Bekanntmachungen oder diesem Verfahrensbrief ist die im EU-Amtsblatt veröffentlichte Bekanntmachung maßgeblich.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumDurchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Umsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren. Mindestanforderung: Es wird ein Gesamtmindestumsatz i. H. v. 500.000,00 EUR jährlich im Durchschnitt der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre gefordert. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumSpezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Mindestumsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Mindestanforderung: Es wird ein Mindestumsatz von 300.000,00 EUR jährlich im Durchschnitt der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, gefordert. Als vergleichbar gelten an dieser Stelle: Herstellung von Dienstbekleidung. Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumMuster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des EignungskriteriumsEinreichung von maximal 5 Referenzmustern aus einem oder mehreren in der Eigenerklärung als Referenz genannten Aufträgen unter Angabe, aus welchem das Muster stammt. Die Referenzmuster sind postalisch oder per Boten vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag bei der BVG Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts VEM-ITD2 (42200) D0220 - Vergabe-Nr. ITD2-0117-2025 Holzmarktstr. 15-17 10179 Berlin einzureichen. Für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der oben genannten Anschrift maßgeblich.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDokument Bewerber_Nachweise und Anforderungen ist auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumTechniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsBenennung der geplanten Produktionsstätte für das jeweilige Los für die Vertragslaufzeit als Eigenerklärung als gesonderter Anlage zum Teilnahmeantrag Benennung einer 2. gleichwertigen Produktionsstätte (Ausweich-Produktionsstätte als Rückfallebene) für das jeweilige Los als Eigenerklärung als gesonderter Anlage zum Teilnahmeantrag
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des EignungskriteriumsZertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig* bezogen auf die geplante Produktionsstätte und die 2. Produktionsstätte (Rückfallebene), *die Gleichwertigkeit ist schriftlich mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, Nachweis ist als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des EignungskriteriumsKann-Kriterium Sofern und soweit vorhanden, d.h. wird bei mehr als 5 geeigneten Bietern im Rahmen der Erstellung der Rangliste für die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter positiv bewertet, ist aber kein Mindestkriterium für die Eignung: Nachweis: Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder gleichwertig* bezogen auf die geplante Produktionsstätte und die 2. Produktionsstätte (Rückfallebene), *die Gleichwertigkeit ist ggf. schriftlich mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen; Nachweis ist ggf. als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des EignungskriteriumsZertifiziertes Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig* bezogen auf die geplante Produktionsstätte und die 2. Produktionsstätte (Rückfallebene), *die Gleichwertigkeit ist schriftlich mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen; Nachweis ist als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des EignungskriteriumsZertifiziertes Arbeitsschutzmanagementsystem nach DIN EN ISO 45001 oder gleichwertig* bezogen auf die geplante Produktionsstätte und die 2. Produktionsstätte (Rückfallebene), *die Gleichwertigkeit ist schriftlich mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen; Nachweis ist als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumSupply-Chain-Management
Beschreibung des EignungskriteriumsKann-Kriterium Sofern und soweit vorhanden, d.h. wird bei mehr als 5 geeigneten Bietern im Rahmen der Erstellung der Rangliste für die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter positiv bewertet, ist aber kein Mindestkriterium für die Eignung: Nachweis: Mitgliedschaft in einer Multi-Stakeholder-Initiative (amfori BSCI, Fair Wear Foundation oder gleichwertig*) bezogen auf die geplante Produktionsstätte und die 2. Produktionsstätte (Rückfallebene), *die Gleichwertigkeit ist ggf. schriftlich mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über mindestens 2 Aufträge zur Herstellung von Dienstbekleidung in der geplanten Produktionsstätte und Lieferung in den letzten 5 Jahren inkl. kurzer Projektbeschreibung und Angabe von Ansprechpersonen des Referenzgebers mit Kontaktdaten; die Aufträge müssen entweder abgeschlossen sein oder bereits zwei Jahre laufen. Enthalten in der "Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben", die als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen ist.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über mindestens 5 Aufträge zur Herstellung von Kleidung, die in der geplanten Produktionsstätte hergestellt wurden, und Lieferung, die die Varianz des Loses widerspiegeln mit der im betreffenden Los ausgeschriebenen Leistung in Bezug auf Art, Umfang und Lieferzeiten vergleichbar sind, in den letzten 5 Jahren inkl. aussagekräftiger Projektbeschreibung und Angabe von Ansprechpersonen des Referenzgebers mit Kontaktdaten; die Aufträge müssen entweder abgeschlossen sein oder bereits zwei Jahre laufen. Enthalten in der "Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben", die als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen ist.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber1
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungspunkte
BeschreibungQualität, Nachhaltigkeit, Timeline
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungWertungspreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten AuftragsunterlagenAspekte des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unterhttps://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-195422f10b6-580e126427d303cf
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://vergabekooperation.berlin
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge07/08/2025 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenInformationen zur Bewerberreduktion Sollten mehr als fünf Bewerber die Eignung gemäß Ziff. 14 der Bekanntmachung erfüllen, werden die Bewerber folgendermaßen bepunktet: Auf Grundlage der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Unterlagen wird die BVG anhand folgender Kriterien Punkte vergeben (max. 40 Punkte je Bewerber): Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder gleichwertig (10 Punkte) -Nachweis für geplante Produktionsstätte (5 Punkte) -Nachweis für 2. Produktionsstätte (Rückfallebene) (5 Punkte) Qualität der Referenzmuster in Bezug auf den Auftragsgegenstand (max. 20 Punkte insgesamt / 4 Punkte je Referenz) Die Qualität der Referenzmuster entspricht in Verarbeitung und Komplexität den Artikeln des Loses, auf das sich beworben wird, bewertet anhand folgender Aspekte (je 1 Punkt): -Schnitt- und Verarbeitungstechniken in Bezug auf die Aufgabenstellung des Loses (max. 5 Punkte) -innovative Materialauswahl und hochwertige Umsetzung durch Nahtführungen (max. 5 Punkte) -innovative Verarbeitungstechniken und vielseitige, hochwertige Details (max. 5 Punkte) -besonders nachhaltige Verarbeitung im Hinblick auf Änderungsfreundlichkeit (max. 5 Punkte) Engagement für nachhaltige Lieferketten (10 Punkte) Mitgliedschaft in einer Multi-Stakeholder-Initiative (amfori BSCI, Fair Wear Foundation oder vergleichbar) -Nachweis für geplante Produktionsstätte (5 Punkte) -Nachweis für 2. Produktionsstätte (Rückfallebene) (5 Punkte) Die Referenzmuster werden den Bewerbern nach der Zuschlagserteilung zurückgesandt. Die fünf nach Gesamtpunktzahl bestplatzierten Bewerber je Los werden zum Verhandlungsverfahren zugelassen. Bei Punktgleichheit von Bewerbern, die wenn sie als einziger Bewerber die Punktzahl hätten, noch unter den 5 bestplatzierten wären, aber bei Zulassung aufgrund Punktgleichheit mehr als 5 Bewerber zum Verhandlungsverfahren zugelassen würden, entscheidet insoweit das Los. Sofern und soweit im Laufe des Verhandlungsverfahrens Bieter ausscheiden und es noch geeignete Bewerber geben sollte, die noch nicht zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert wurden, behält sich die BVG vor, weitere Bieter zum Verhandlungsverfahren zuzulassen, so dass wieder bis zu 5 Bieter am Verhandlungsverfahren teilnehmen. Ein Rechtsanspruch auf Nachrücken besteht insoweit aber nicht. Dabei wird die BVG ggf. nachrückende Bewerber nach ihrer Rangfolge zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren auffordern. Die (bei Bewerberreduktion "am besten") geeigneten Bewerber werden aufgefordert, zunächst ein indikatives Angebot einzureichen. Dieses muss vollständig und vor Ablauf der Angebotsfrist beim AG eingereicht werden. Nach erfolgreicher Teilnahme am Teilnahmewettbewerb und Vorlage der unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung erhält de Bieter für die Abgabe eines indikativen Angebots die detaillierte (technische) Leistungsbeschreibung. Der Bieter hat bei Interesse einer Preisgleitklausel mit dem indikativen Angebot einen Vorschlag zu machen, der dann Gegenstand der Verhandlungen sein wird. Bei Nichteinreichung eines Preisanpassungsklauselvorschlags geht die BVG davon aus, dass der Bieter insoweit keinen Verhandlungsbedarf hat. Bei Aufnahme einer Preisanpassungsklausel durch die BVG wird die Leistungsbeschreibung entsprechend ergänzt und diese für alle Bieter eines Loses einheitlich vor Abgabe der finalen Angebote transparent kommuniziert. Im Hinblick darauf behält sich die BVG vor, das Preisblatt für die Abgabe der finalen Angebote zu verändern. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss. Für das indikative Angebot werden jedoch noch keine Mindestpunktzahlen gefordert. D.h. es erfolgt kein Ausschluss, wenn das indikative Erstangebot die geforderten Mindestpunktzahlen noch nicht erreicht. Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDer Auftragnehmer (AN) hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförderbogen" zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG einzuhalten, insbesondere einen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Ausführung dieses Auftrags den vergaberechtlichen Mindestlohn des Landes Berlin und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen. Darüber hinaus sind die Ausführungsbedingungen zur Nachhaltigkeit der BVG und der Supplier Code of Conduct einzuhalten. Preisanpassungsklauseln sind Gegenstand der Verhandlungen.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsformgesamtschuldnerisch haftend
Finanzielle Vereinbarungsiehe Vergabeunterlagen
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
5.1.
LosLOT-0003
TitelWirkwaren, Blusen, Hemden
BeschreibungArtikel: W - Bluse lang weiß + Sicherheit, W - Bluse lang schwarz + Sicherheit, W - Bluse kurz weiß + Sicherheit, W - Bluse kurz schwarz + Sicherheit, M - Hemd kurz weiß + Sicherheit, M - Hemd kurz schwarz + Sicherheit, M - Hemd lang weiß + Sicherheit, M - Hemd lang schwarz + Sicherheit, W - Polo kurz weiß + Sicherheit, W - Polo kurz schwarz + Sicherheit, W - Polo lang weiß + Sicherheit, W - Polo lang schwarz + Sicherheit, M - Polo kurz schwarz + Sicherheit, M - Polo lang schwarz + Sicherheit M / W - Shirt kurz schwarz + Sicherheit, W - Sweatshirt schwarz + Sicherheit M - Sweatshirt schwarz + Sicherheit, M - Hoodie schwarz W = weibliche Schnittführung; M = männliche Schnittführung Höchstmenge - insgesamt 750.000 Artikel
Interne KennungLOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 18000000 Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör
Optionen
Beschreibung der OptionenDie BVG hat folgende zwei einseitigen Verlängerungsoptionen um je weitere 24 Monate: Verlängerungsoption 1: 01.02.2030 - 31.01.2032 Verlängerungsoption 2: 01.02.2032 - 31.02.2034
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBerlin
Postleitzahl10179
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bewerber/Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ist und mit dem die Europäische Union keine internationale Übereinkunft zum gegenseitigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt geschlossen hat, haben keinen Anspruch auf Einhaltung der Vergabegrundsätze wie insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung, und auf Einhaltung von die Vergabegrundsätze konkretisierenden Regelungen. Insbesondere werden sie nicht nach § 134 GWB benachrichtigt. Auf die Regelungen des § 55 SektVO wird hingewiesen. Der AG behält sich vor, bei Lieferaufträgen Angebote gem. § 55 Abs. 1 SektVO zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 % des Gesamtwerts aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum sind und mit denen auch keine Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang besteht (sog. "Drittstaaten"). Der AG behält sich vor, zu diesem Zweck und zur Einhaltung seiner Pflicht nach § 55 Abs. 2 SektVO die Herkunft der Waren entsprechend abzufragen. Bei Widersprüchen zwischen der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Bekanntmachung und anderen Bekanntmachungen oder diesem Verfahrensbrief ist die im EU-Amtsblatt veröffentlichte Bekanntmachung maßgeblich.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumDurchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Umsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren. Mindestanforderung: Es wird ein Gesamtmindestumsatz i. H. v. 500.000,00 EUR jährlich im Durchschnitt der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre gefordert. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumSpezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Mindestumsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Mindestanforderung: Es wird ein Mindestumsatz von 300.000,00 EUR jährlich im Durchschnitt der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, gefordert. Als vergleichbar gelten an dieser Stelle: Herstellung von Dienstbekleidung. Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumMuster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des EignungskriteriumsEinreichung von maximal 5 Referenzmustern aus einem oder mehreren in der Eigenerklärung als Referenz genannten Aufträgen unter Angabe, aus welchem das Muster stammt. Die Referenzmuster sind postalisch oder per Boten vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag bei der BVG Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts VEM-ITD2 (42200) D0220 - Vergabe-Nr. ITD2-0117-2025 Holzmarktstr. 15-17 10179 Berlin einzureichen. Für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der oben genannten Anschrift maßgeblich.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDokument Bewerber_Nachweise und Anforderungen ist auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumTechniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsBenennung der geplanten Produktionsstätte für das jeweilige Los für die Vertragslaufzeit als Eigenerklärung als gesonderter Anlage zum Teilnahmeantrag Benennung einer 2. gleichwertigen Produktionsstätte (Ausweich-Produktionsstätte als Rückfallebene) für das jeweilige Los als Eigenerklärung als gesonderter Anlage zum Teilnahmeantrag
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des EignungskriteriumsZertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig* bezogen auf die geplante Produktionsstätte und die 2. Produktionsstätte (Rückfallebene), *die Gleichwertigkeit ist schriftlich mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, Nachweis ist als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des EignungskriteriumsKann-Kriterium Sofern und soweit vorhanden, d.h. wird bei mehr als 5 geeigneten Bietern im Rahmen der Erstellung der Rangliste für die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter positiv bewertet, ist aber kein Mindestkriterium für die Eignung: Nachweis: Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder gleichwertig* bezogen auf die geplante Produktionsstätte und die 2. Produktionsstätte (Rückfallebene), *die Gleichwertigkeit ist ggf. schriftlich mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen; Nachweis ist ggf. als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des EignungskriteriumsZertifiziertes Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig* bezogen auf die geplante Produktionsstätte und die 2. Produktionsstätte (Rückfallebene), *die Gleichwertigkeit ist schriftlich mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen; Nachweis ist als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des EignungskriteriumsZertifiziertes Arbeitsschutzmanagementsystem nach DIN EN ISO 45001 oder gleichwertig* bezogen auf die geplante Produktionsstätte und die 2. Produktionsstätte (Rückfallebene), *die Gleichwertigkeit ist schriftlich mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen; Nachweis ist als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumSupply-Chain-Management
Beschreibung des EignungskriteriumsKann-Kriterium Sofern und soweit vorhanden, d.h. wird bei mehr als 5 geeigneten Bietern im Rahmen der Erstellung der Rangliste für die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter positiv bewertet, ist aber kein Mindestkriterium für die Eignung: Nachweis: Mitgliedschaft in einer Multi-Stakeholder-Initiative (amfori BSCI, Fair Wear Foundation oder gleichwertig*) bezogen auf die geplante Produktionsstätte und die 2. Produktionsstätte (Rückfallebene), *die Gleichwertigkeit ist ggf. schriftlich mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über mindestens 2 Aufträge zur Herstellung von Dienstbekleidung in der geplanten Produktionsstätte und Lieferung in den letzten 5 Jahren inkl. kurzer Projektbeschreibung und Angabe von Ansprechpersonen des Referenzgebers mit Kontaktdaten; die Aufträge müssen entweder abgeschlossen sein oder bereits zwei Jahre laufen. Enthalten in der "Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben", die als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen ist.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über mindestens 5 Aufträge zur Herstellung von Kleidung, die in der geplanten Produktionsstätte hergestellt wurden, und Lieferung, die die Varianz des Loses widerspiegeln mit der im betreffenden Los ausgeschriebenen Leistung in Bezug auf Art, Umfang und Lieferzeiten vergleichbar sind, in den letzten 5 Jahren inkl. aussagekräftiger Projektbeschreibung und Angabe von Ansprechpersonen des Referenzgebers mit Kontaktdaten; die Aufträge müssen entweder abgeschlossen sein oder bereits zwei Jahre laufen. Enthalten in der "Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben", die als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen ist.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber1
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungspunkte
BeschreibungQualität, Nachhaltigkeit, Timeline
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungWertungspreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten AuftragsunterlagenAspekte des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unterhttps://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-195422f10b6-580e126427d303cf
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://vergabekooperation.berlin
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge07/08/2025 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenInformationen zur Bewerberreduktion Sollten mehr als fünf Bewerber die Eignung gemäß Ziff. 14 der Bekanntmachung erfüllen, werden die Bewerber folgendermaßen bepunktet: Auf Grundlage der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Unterlagen wird die BVG anhand folgender Kriterien Punkte vergeben (max. 40 Punkte je Bewerber): Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder gleichwertig (10 Punkte) -Nachweis für geplante Produktionsstätte (5 Punkte) -Nachweis für 2. Produktionsstätte (Rückfallebene) (5 Punkte) Qualität der Referenzmuster in Bezug auf den Auftragsgegenstand (max. 20 Punkte insgesamt / 4 Punkte je Referenz) Die Qualität der Referenzmuster entspricht in Verarbeitung und Komplexität den Artikeln des Loses, auf das sich beworben wird, bewertet anhand folgender Aspekte (je 1 Punkt): -Schnitt- und Verarbeitungstechniken in Bezug auf die Aufgabenstellung des Loses (max. 5 Punkte) -innovative Materialauswahl und hochwertige Umsetzung durch Nahtführungen (max. 5 Punkte) -innovative Verarbeitungstechniken und vielseitige, hochwertige Details (max. 5 Punkte) -besonders nachhaltige Verarbeitung im Hinblick auf Änderungsfreundlichkeit (max. 5 Punkte) Engagement für nachhaltige Lieferketten (10 Punkte) Mitgliedschaft in einer Multi-Stakeholder-Initiative (amfori BSCI, Fair Wear Foundation oder vergleichbar) -Nachweis für geplante Produktionsstätte (5 Punkte) -Nachweis für 2. Produktionsstätte (Rückfallebene) (5 Punkte) Die Referenzmuster werden den Bewerbern nach der Zuschlagserteilung zurückgesandt. Die fünf nach Gesamtpunktzahl bestplatzierten Bewerber je Los werden zum Verhandlungsverfahren zugelassen. Bei Punktgleichheit von Bewerbern, die wenn sie als einziger Bewerber die Punktzahl hätten, noch unter den 5 bestplatzierten wären, aber bei Zulassung aufgrund Punktgleichheit mehr als 5 Bewerber zum Verhandlungsverfahren zugelassen würden, entscheidet insoweit das Los. Sofern und soweit im Laufe des Verhandlungsverfahrens Bieter ausscheiden und es noch geeignete Bewerber geben sollte, die noch nicht zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert wurden, behält sich die BVG vor, weitere Bieter zum Verhandlungsverfahren zuzulassen, so dass wieder bis zu 5 Bieter am Verhandlungsverfahren teilnehmen. Ein Rechtsanspruch auf Nachrücken besteht insoweit aber nicht. Dabei wird die BVG ggf. nachrückende Bewerber nach ihrer Rangfolge zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren auffordern. Die (bei Bewerberreduktion "am besten") geeigneten Bewerber werden aufgefordert, zunächst ein indikatives Angebot einzureichen. Dieses muss vollständig und vor Ablauf der Angebotsfrist beim AG eingereicht werden. Nach erfolgreicher Teilnahme am Teilnahmewettbewerb und Vorlage der unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung erhält de Bieter für die Abgabe eines indikativen Angebots die detaillierte (technische) Leistungsbeschreibung. Der Bieter hat bei Interesse einer Preisgleitklausel mit dem indikativen Angebot einen Vorschlag zu machen, der dann Gegenstand der Verhandlungen sein wird. Bei Nichteinreichung eines Preisanpassungsklauselvorschlags geht die BVG davon aus, dass der Bieter insoweit keinen Verhandlungsbedarf hat. Bei Aufnahme einer Preisanpassungsklausel durch die BVG wird die Leistungsbeschreibung entsprechend ergänzt und diese für alle Bieter eines Loses einheitlich vor Abgabe der finalen Angebote transparent kommuniziert. Im Hinblick darauf behält sich die BVG vor, das Preisblatt für die Abgabe der finalen Angebote zu verändern. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss. Für das indikative Angebot werden jedoch noch keine Mindestpunktzahlen gefordert. D.h. es erfolgt kein Ausschluss, wenn das indikative Erstangebot die geforderten Mindestpunktzahlen noch nicht erreicht. Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDer Auftragnehmer (AN) hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförderbogen" zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG einzuhalten, insbesondere einen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Ausführung dieses Auftrags den vergaberechtlichen Mindestlohn des Landes Berlin und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen. Darüber hinaus sind die Ausführungsbedingungen zur Nachhaltigkeit der BVG und der Supplier Code of Conduct einzuhalten. Preisanpassungsklauseln sind Gegenstand der Verhandlungen.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsformgesamtschuldnerisch haftend
Finanzielle Vereinbarungsiehe Vergabeunterlagen
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
5.1.
LosLOT-0004
TitelStrickteile
BeschreibungArtikel: W - Rollkragenpulli weiß, W - Rollkragenpulli schwarz + Sicherheit, W - Pullunder, schwarz + Sicherheit, M - Strickjacke schwarz + Sicherheit, M - Pullover schwarz + Sicherheit, M - Pullunder schwarz + Sicherheit W = weibliche Schnittführung; M = männliche Schnittführung Höchstmenge - insgesamt 200.000 Artikel
Interne KennungLOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 18000000 Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör
Optionen
Beschreibung der OptionenDie BVG hat folgende zwei einseitigen Verlängerungsoptionen um je weitere 24 Monate: Verlängerungsoption 1: 01.02.2030 - 31.01.2032 Verlängerungsoption 2: 01.02.2032 - 31.02.2034
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBerlin
Postleitzahl10179
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bewerber/Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ist und mit dem die Europäische Union keine internationale Übereinkunft zum gegenseitigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt geschlossen hat, haben keinen Anspruch auf Einhaltung der Vergabegrundsätze wie insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung, und auf Einhaltung von die Vergabegrundsätze konkretisierenden Regelungen. Insbesondere werden sie nicht nach § 134 GWB benachrichtigt. Auf die Regelungen des § 55 SektVO wird hingewiesen. Der AG behält sich vor, bei Lieferaufträgen Angebote gem. § 55 Abs. 1 SektVO zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 % des Gesamtwerts aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum sind und mit denen auch keine Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang besteht (sog. "Drittstaaten"). Der AG behält sich vor, zu diesem Zweck und zur Einhaltung seiner Pflicht nach § 55 Abs. 2 SektVO die Herkunft der Waren entsprechend abzufragen. Bei Widersprüchen zwischen der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Bekanntmachung und anderen Bekanntmachungen oder diesem Verfahrensbrief ist die im EU-Amtsblatt veröffentlichte Bekanntmachung maßgeblich.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumDurchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Umsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren. Mindestanforderung: Es wird ein Gesamtmindestumsatz i. H. v. 500.000,00 EUR jährlich im Durchschnitt der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre gefordert. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumSpezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Mindestumsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Mindestanforderung: Es wird ein Mindestumsatz von 300.000,00 EUR jährlich im Durchschnitt der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, gefordert. Als vergleichbar gelten an dieser Stelle: Herstellung von Dienstbekleidung. Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumMuster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des EignungskriteriumsEinreichung von maximal 5 Referenzmustern aus einem oder mehreren in der Eigenerklärung als Referenz genannten Aufträgen unter Angabe, aus welchem das Muster stammt. Die Referenzmuster sind postalisch oder per Boten vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag bei der BVG Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts VEM-ITD2 (42200) D0220 - Vergabe-Nr. ITD2-0117-2025 Holzmarktstr. 15-17 10179 Berlin einzureichen. Für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der oben genannten Anschrift maßgeblich.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDokument Bewerber_Nachweise und Anforderungen ist auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumTechniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsBenennung der geplanten Produktionsstätte für das jeweilige Los für die Vertragslaufzeit als Eigenerklärung als gesonderter Anlage zum Teilnahmeantrag Benennung einer 2. gleichwertigen Produktionsstätte (Ausweich-Produktionsstätte als Rückfallebene) für das jeweilige Los als Eigenerklärung als gesonderter Anlage zum Teilnahmeantrag
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des EignungskriteriumsZertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig* bezogen auf die geplante Produktionsstätte und die 2. Produktionsstätte (Rückfallebene), *die Gleichwertigkeit ist schriftlich mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, Nachweis ist als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des EignungskriteriumsKann-Kriterium Sofern und soweit vorhanden, d.h. wird bei mehr als 5 geeigneten Bietern im Rahmen der Erstellung der Rangliste für die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter positiv bewertet, ist aber kein Mindestkriterium für die Eignung: Nachweis: Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder gleichwertig* bezogen auf die geplante Produktionsstätte und die 2. Produktionsstätte (Rückfallebene), *die Gleichwertigkeit ist ggf. schriftlich mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen; Nachweis ist ggf. als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des EignungskriteriumsZertifiziertes Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig* bezogen auf die geplante Produktionsstätte und die 2. Produktionsstätte (Rückfallebene), *die Gleichwertigkeit ist schriftlich mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen; Nachweis ist als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des EignungskriteriumsZertifiziertes Arbeitsschutzmanagementsystem nach DIN EN ISO 45001 oder gleichwertig* bezogen auf die geplante Produktionsstätte und die 2. Produktionsstätte (Rückfallebene), *die Gleichwertigkeit ist schriftlich mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen; Nachweis ist als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumSupply-Chain-Management
Beschreibung des EignungskriteriumsKann-Kriterium Sofern und soweit vorhanden, d.h. wird bei mehr als 5 geeigneten Bietern im Rahmen der Erstellung der Rangliste für die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter positiv bewertet, ist aber kein Mindestkriterium für die Eignung: Nachweis: Mitgliedschaft in einer Multi-Stakeholder-Initiative (amfori BSCI, Fair Wear Foundation oder gleichwertig*) bezogen auf die geplante Produktionsstätte und die 2. Produktionsstätte (Rückfallebene), *die Gleichwertigkeit ist ggf. schriftlich mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über mindestens 2 Aufträge zur Herstellung von Dienstbekleidung in der geplanten Produktionsstätte und Lieferung in den letzten 5 Jahren inkl. kurzer Projektbeschreibung und Angabe von Ansprechpersonen des Referenzgebers mit Kontaktdaten; die Aufträge müssen entweder abgeschlossen sein oder bereits zwei Jahre laufen. Enthalten in der "Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben", die als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen ist.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über mindestens 5 Aufträge zur Herstellung von Kleidung, die in der geplanten Produktionsstätte hergestellt wurden, und Lieferung, die die Varianz des Loses widerspiegeln mit der im betreffenden Los ausgeschriebenen Leistung in Bezug auf Art, Umfang und Lieferzeiten vergleichbar sind, in den letzten 5 Jahren inkl. aussagekräftiger Projektbeschreibung und Angabe von Ansprechpersonen des Referenzgebers mit Kontaktdaten; die Aufträge müssen entweder abgeschlossen sein oder bereits zwei Jahre laufen. Enthalten in der "Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben", die als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen ist.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber1
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungspunkte
BeschreibungQualität, Nachhaltigkeit, Timeline
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungWertungspreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten AuftragsunterlagenAspekte des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unterhttps://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-195422f10b6-580e126427d303cf
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://vergabekooperation.berlin
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge07/08/2025 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenInformationen zur Bewerberreduktion Sollten mehr als fünf Bewerber die Eignung gemäß Ziff. 14 der Bekanntmachung erfüllen, werden die Bewerber folgendermaßen bepunktet: Auf Grundlage der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Unterlagen wird die BVG anhand folgender Kriterien Punkte vergeben (max. 40 Punkte je Bewerber): Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder gleichwertig (10 Punkte) -Nachweis für geplante Produktionsstätte (5 Punkte) -Nachweis für 2. Produktionsstätte (Rückfallebene) (5 Punkte) Qualität der Referenzmuster in Bezug auf den Auftragsgegenstand (max. 20 Punkte insgesamt / 4 Punkte je Referenz) Die Qualität der Referenzmuster entspricht in Verarbeitung und Komplexität den Artikeln des Loses, auf das sich beworben wird, bewertet anhand folgender Aspekte (je 1 Punkt): -Schnitt- und Verarbeitungstechniken in Bezug auf die Aufgabenstellung des Loses (max. 5 Punkte) -innovative Materialauswahl und hochwertige Umsetzung durch Nahtführungen (max. 5 Punkte) -innovative Verarbeitungstechniken und vielseitige, hochwertige Details (max. 5 Punkte) -besonders nachhaltige Verarbeitung im Hinblick auf Änderungsfreundlichkeit (max. 5 Punkte) Engagement für nachhaltige Lieferketten (10 Punkte) Mitgliedschaft in einer Multi-Stakeholder-Initiative (amfori BSCI, Fair Wear Foundation oder vergleichbar) -Nachweis für geplante Produktionsstätte (5 Punkte) -Nachweis für 2. Produktionsstätte (Rückfallebene) (5 Punkte) Die Referenzmuster werden den Bewerbern nach der Zuschlagserteilung zurückgesandt. Die fünf nach Gesamtpunktzahl bestplatzierten Bewerber je Los werden zum Verhandlungsverfahren zugelassen. Bei Punktgleichheit von Bewerbern, die wenn sie als einziger Bewerber die Punktzahl hätten, noch unter den 5 bestplatzierten wären, aber bei Zulassung aufgrund Punktgleichheit mehr als 5 Bewerber zum Verhandlungsverfahren zugelassen würden, entscheidet insoweit das Los. Sofern und soweit im Laufe des Verhandlungsverfahrens Bieter ausscheiden und es noch geeignete Bewerber geben sollte, die noch nicht zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert wurden, behält sich die BVG vor, weitere Bieter zum Verhandlungsverfahren zuzulassen, so dass wieder bis zu 5 Bieter am Verhandlungsverfahren teilnehmen. Ein Rechtsanspruch auf Nachrücken besteht insoweit aber nicht. Dabei wird die BVG ggf. nachrückende Bewerber nach ihrer Rangfolge zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren auffordern. Die (bei Bewerberreduktion "am besten") geeigneten Bewerber werden aufgefordert, zunächst ein indikatives Angebot einzureichen. Dieses muss vollständig und vor Ablauf der Angebotsfrist beim AG eingereicht werden. Nach erfolgreicher Teilnahme am Teilnahmewettbewerb und Vorlage der unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung erhält de Bieter für die Abgabe eines indikativen Angebots die detaillierte (technische) Leistungsbeschreibung. Der Bieter hat bei Interesse einer Preisgleitklausel mit dem indikativen Angebot einen Vorschlag zu machen, der dann Gegenstand der Verhandlungen sein wird. Bei Nichteinreichung eines Preisanpassungsklauselvorschlags geht die BVG davon aus, dass der Bieter insoweit keinen Verhandlungsbedarf hat. Bei Aufnahme einer Preisanpassungsklausel durch die BVG wird die Leistungsbeschreibung entsprechend ergänzt und diese für alle Bieter eines Loses einheitlich vor Abgabe der finalen Angebote transparent kommuniziert. Im Hinblick darauf behält sich die BVG vor, das Preisblatt für die Abgabe der finalen Angebote zu verändern. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss. Für das indikative Angebot werden jedoch noch keine Mindestpunktzahlen gefordert. D.h. es erfolgt kein Ausschluss, wenn das indikative Erstangebot die geforderten Mindestpunktzahlen noch nicht erreicht. Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDer Auftragnehmer (AN) hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförderbogen" zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG einzuhalten, insbesondere einen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Ausführung dieses Auftrags den vergaberechtlichen Mindestlohn des Landes Berlin und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen. Darüber hinaus sind die Ausführungsbedingungen zur Nachhaltigkeit der BVG und der Supplier Code of Conduct einzuhalten. Preisanpassungsklauseln sind Gegenstand der Verhandlungen.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsformgesamtschuldnerisch haftend
Finanzielle Vereinbarungsiehe Vergabeunterlagen
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
5.1.
LosLOT-0005
TitelOutdoorjacken
BeschreibungArtikel: W - Regenjacke, schwarz + Sicherheit, W - Mantel/Parka, schwarz + Sicherheit, W - Steppjacke, schwarz + Sicherheit, W - Softshell, schwarz + Sicherheit, W - Innenjacke Fleece, schwarz + Sicherheit, W - Übergangsjacke, schwarz + Sicherheit M - Regenjacke, schwarz + Sicherheit, M - Mantel/Parka schwarz + Sicherheit M - Steppjacke, schwarz + Sicherheit, M - Softshell mit Innenjacke, schwarz + Sicherheit, M - Innenjacke Fleece, schwarz + Sicherheit, M - Übergangsjacke, schwarz + Sicherheit, M - Lederjacke, schwarz + Sicherheit W = weibliche Schnittführung; M = männliche Schnittführung Höchstmenge - insgesamt 175.000 Artikel
Interne KennungLOT-0005
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 18000000 Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör
Optionen
Beschreibung der OptionenDie BVG hat folgende zwei einseitigen Verlängerungsoptionen um je weitere 24 Monate: Verlängerungsoption 1: 01.02.2030 - 31.01.2032 Verlängerungsoption 2: 01.02.2032 - 31.02.2034
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBerlin
Postleitzahl10179
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bewerber/Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ist und mit dem die Europäische Union keine internationale Übereinkunft zum gegenseitigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt geschlossen hat, haben keinen Anspruch auf Einhaltung der Vergabegrundsätze wie insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung, und auf Einhaltung von die Vergabegrundsätze konkretisierenden Regelungen. Insbesondere werden sie nicht nach § 134 GWB benachrichtigt. Auf die Regelungen des § 55 SektVO wird hingewiesen. Der AG behält sich vor, bei Lieferaufträgen Angebote gem. § 55 Abs. 1 SektVO zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 % des Gesamtwerts aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum sind und mit denen auch keine Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang besteht (sog. "Drittstaaten"). Der AG behält sich vor, zu diesem Zweck und zur Einhaltung seiner Pflicht nach § 55 Abs. 2 SektVO die Herkunft der Waren entsprechend abzufragen. Bei Widersprüchen zwischen der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Bekanntmachung und anderen Bekanntmachungen oder diesem Verfahrensbrief ist die im EU-Amtsblatt veröffentlichte Bekanntmachung maßgeblich.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumDurchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Umsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren. Mindestanforderung: Es wird ein Gesamtmindestumsatz i. H. v. 500.000,00 EUR jährlich im Durchschnitt der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre gefordert. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumSpezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Mindestumsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Mindestanforderung: Es wird ein Mindestumsatz von 300.000,00 EUR jährlich im Durchschnitt der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, gefordert. Als vergleichbar gelten an dieser Stelle: Herstellung von Dienstbekleidung. Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumMuster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des EignungskriteriumsEinreichung von maximal 5 Referenzmustern aus einem oder mehreren in der Eigenerklärung als Referenz genannten Aufträgen unter Angabe, aus welchem das Muster stammt. Die Referenzmuster sind postalisch oder per Boten vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag bei der BVG Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts VEM-ITD2 (42200) D0220 - Vergabe-Nr. ITD2-0117-2025 Holzmarktstr. 15-17 10179 Berlin einzureichen. Für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der oben genannten Anschrift maßgeblich.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDokument Bewerber_Nachweise und Anforderungen ist auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumTechniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsBenennung der geplanten Produktionsstätte für das jeweilige Los für die Vertragslaufzeit als Eigenerklärung als gesonderter Anlage zum Teilnahmeantrag Benennung einer 2. gleichwertigen Produktionsstätte (Ausweich-Produktionsstätte als Rückfallebene) für das jeweilige Los als Eigenerklärung als gesonderter Anlage zum Teilnahmeantrag
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des EignungskriteriumsZertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig* bezogen auf die geplante Produktionsstätte und die 2. Produktionsstätte (Rückfallebene), *die Gleichwertigkeit ist schriftlich mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, Nachweis ist als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des EignungskriteriumsKann-Kriterium Sofern und soweit vorhanden, d.h. wird bei mehr als 5 geeigneten Bietern im Rahmen der Erstellung der Rangliste für die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter positiv bewertet, ist aber kein Mindestkriterium für die Eignung: Nachweis: Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder gleichwertig* bezogen auf die geplante Produktionsstätte und die 2. Produktionsstätte (Rückfallebene), *die Gleichwertigkeit ist ggf. schriftlich mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen; Nachweis ist ggf. als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des EignungskriteriumsZertifiziertes Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig* bezogen auf die geplante Produktionsstätte und die 2. Produktionsstätte (Rückfallebene), *die Gleichwertigkeit ist schriftlich mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen; Nachweis ist als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des EignungskriteriumsZertifiziertes Arbeitsschutzmanagementsystem nach DIN EN ISO 45001 oder gleichwertig* bezogen auf die geplante Produktionsstätte und die 2. Produktionsstätte (Rückfallebene), *die Gleichwertigkeit ist schriftlich mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen; Nachweis ist als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumSupply-Chain-Management
Beschreibung des EignungskriteriumsKann-Kriterium Sofern und soweit vorhanden, d.h. wird bei mehr als 5 geeigneten Bietern im Rahmen der Erstellung der Rangliste für die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter positiv bewertet, ist aber kein Mindestkriterium für die Eignung: Nachweis: Mitgliedschaft in einer Multi-Stakeholder-Initiative (amfori BSCI, Fair Wear Foundation oder gleichwertig*) bezogen auf die geplante Produktionsstätte und die 2. Produktionsstätte (Rückfallebene), *die Gleichwertigkeit ist ggf. schriftlich mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über mindestens 2 Aufträge zur Herstellung von Dienstbekleidung in der geplanten Produktionsstätte und Lieferung in den letzten 5 Jahren inkl. kurzer Projektbeschreibung und Angabe von Ansprechpersonen des Referenzgebers mit Kontaktdaten; die Aufträge müssen entweder abgeschlossen sein oder bereits zwei Jahre laufen. Enthalten in der "Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben", die als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen ist.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über mindestens 5 Aufträge zur Herstellung von Kleidung, die in der geplanten Produktionsstätte hergestellt wurden, und Lieferung, die die Varianz des Loses widerspiegeln mit der im betreffenden Los ausgeschriebenen Leistung in Bezug auf Art, Umfang und Lieferzeiten vergleichbar sind, in den letzten 5 Jahren inkl. aussagekräftiger Projektbeschreibung und Angabe von Ansprechpersonen des Referenzgebers mit Kontaktdaten; die Aufträge müssen entweder abgeschlossen sein oder bereits zwei Jahre laufen. Enthalten in der "Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben", die als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen ist.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber1
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungspunkte
BeschreibungQualität, Nachhaltigkeit, Timeline
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungWertungspreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten AuftragsunterlagenAspekte des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unterhttps://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-195422f10b6-580e126427d303cf
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://vergabekooperation.berlin
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge07/08/2025 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenInformationen zur Bewerberreduktion Sollten mehr als fünf Bewerber die Eignung gemäß Ziff. 14 der Bekanntmachung erfüllen, werden die Bewerber folgendermaßen bepunktet: Auf Grundlage der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Unterlagen wird die BVG anhand folgender Kriterien Punkte vergeben (max. 40 Punkte je Bewerber): Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder gleichwertig (10 Punkte) -Nachweis für geplante Produktionsstätte (5 Punkte) -Nachweis für 2. Produktionsstätte (Rückfallebene) (5 Punkte) Qualität der Referenzmuster in Bezug auf den Auftragsgegenstand (max. 20 Punkte insgesamt / 4 Punkte je Referenz) Die Qualität der Referenzmuster entspricht in Verarbeitung und Komplexität den Artikeln des Loses, auf das sich beworben wird, bewertet anhand folgender Aspekte (je 1 Punkt): -Schnitt- und Verarbeitungstechniken in Bezug auf die Aufgabenstellung des Loses (max. 5 Punkte) -innovative Materialauswahl und hochwertige Umsetzung durch Nahtführungen (max. 5 Punkte) -innovative Verarbeitungstechniken und vielseitige, hochwertige Details (max. 5 Punkte) -besonders nachhaltige Verarbeitung im Hinblick auf Änderungsfreundlichkeit (max. 5 Punkte) Engagement für nachhaltige Lieferketten (10 Punkte) Mitgliedschaft in einer Multi-Stakeholder-Initiative (amfori BSCI, Fair Wear Foundation oder vergleichbar) -Nachweis für geplante Produktionsstätte (5 Punkte) -Nachweis für 2. Produktionsstätte (Rückfallebene) (5 Punkte) Die Referenzmuster werden den Bewerbern nach der Zuschlagserteilung zurückgesandt. Die fünf nach Gesamtpunktzahl bestplatzierten Bewerber je Los werden zum Verhandlungsverfahren zugelassen. Bei Punktgleichheit von Bewerbern, die wenn sie als einziger Bewerber die Punktzahl hätten, noch unter den 5 bestplatzierten wären, aber bei Zulassung aufgrund Punktgleichheit mehr als 5 Bewerber zum Verhandlungsverfahren zugelassen würden, entscheidet insoweit das Los. Sofern und soweit im Laufe des Verhandlungsverfahrens Bieter ausscheiden und es noch geeignete Bewerber geben sollte, die noch nicht zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert wurden, behält sich die BVG vor, weitere Bieter zum Verhandlungsverfahren zuzulassen, so dass wieder bis zu 5 Bieter am Verhandlungsverfahren teilnehmen. Ein Rechtsanspruch auf Nachrücken besteht insoweit aber nicht. Dabei wird die BVG ggf. nachrückende Bewerber nach ihrer Rangfolge zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren auffordern. Die (bei Bewerberreduktion "am besten") geeigneten Bewerber werden aufgefordert, zunächst ein indikatives Angebot einzureichen. Dieses muss vollständig und vor Ablauf der Angebotsfrist beim AG eingereicht werden. Nach erfolgreicher Teilnahme am Teilnahmewettbewerb und Vorlage der unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung erhält de Bieter für die Abgabe eines indikativen Angebots die detaillierte (technische) Leistungsbeschreibung. Der Bieter hat bei Interesse einer Preisgleitklausel mit dem indikativen Angebot einen Vorschlag zu machen, der dann Gegenstand der Verhandlungen sein wird. Bei Nichteinreichung eines Preisanpassungsklauselvorschlags geht die BVG davon aus, dass der Bieter insoweit keinen Verhandlungsbedarf hat. Bei Aufnahme einer Preisanpassungsklausel durch die BVG wird die Leistungsbeschreibung entsprechend ergänzt und diese für alle Bieter eines Loses einheitlich vor Abgabe der finalen Angebote transparent kommuniziert. Im Hinblick darauf behält sich die BVG vor, das Preisblatt für die Abgabe der finalen Angebote zu verändern. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss. Für das indikative Angebot werden jedoch noch keine Mindestpunktzahlen gefordert. D.h. es erfolgt kein Ausschluss, wenn das indikative Erstangebot die geforderten Mindestpunktzahlen noch nicht erreicht. Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDer Auftragnehmer (AN) hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförderbogen" zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG einzuhalten, insbesondere einen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Ausführung dieses Auftrags den vergaberechtlichen Mindestlohn des Landes Berlin und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen. Darüber hinaus sind die Ausführungsbedingungen zur Nachhaltigkeit der BVG und der Supplier Code of Conduct einzuhalten. Preisanpassungsklauseln sind Gegenstand der Verhandlungen.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsformgesamtschuldnerisch haftend
Finanzielle Vereinbarungsiehe Vergabeunterlagen
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
5.1.
LosLOT-0006
TitelAccessoires
BeschreibungArtikel: Tuch schwarz, Tuch Muster der Vielfalt bunt, Krawatte schwarz, Krawatte Muster der Vielfalt bunt, W/ M Handschuh schwarz, Schaltuch schwarz, Schaltuch Muster der Vielfalt bunt, Scha, schwarz, Schal Muster der Vielfalt bunt, Cap schwarz, Mütze schwarz W = weibliche Schnittführung; M = männliche Schnittführung Höchstmenge - insgesamt 200.000 Artikel
Interne KennungLOT-0006
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 18000000 Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör
Optionen
Beschreibung der OptionenDie BVG hat folgende zwei einseitigen Verlängerungsoptionen um je weitere 24 Monate: Verlängerungsoption 1: 01.02.2030 - 31.01.2032 Verlängerungsoption 2: 01.02.2032 - 31.02.2034
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBerlin
Postleitzahl10179
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bewerber/Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ist und mit dem die Europäische Union keine internationale Übereinkunft zum gegenseitigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt geschlossen hat, haben keinen Anspruch auf Einhaltung der Vergabegrundsätze wie insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung, und auf Einhaltung von die Vergabegrundsätze konkretisierenden Regelungen. Insbesondere werden sie nicht nach § 134 GWB benachrichtigt. Auf die Regelungen des § 55 SektVO wird hingewiesen. Der AG behält sich vor, bei Lieferaufträgen Angebote gem. § 55 Abs. 1 SektVO zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 % des Gesamtwerts aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum sind und mit denen auch keine Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang besteht (sog. "Drittstaaten"). Der AG behält sich vor, zu diesem Zweck und zur Einhaltung seiner Pflicht nach § 55 Abs. 2 SektVO die Herkunft der Waren entsprechend abzufragen. Bei Widersprüchen zwischen der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Bekanntmachung und anderen Bekanntmachungen oder diesem Verfahrensbrief ist die im EU-Amtsblatt veröffentlichte Bekanntmachung maßgeblich.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumDurchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Umsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren. Mindestanforderung: Es wird ein Gesamtmindestumsatz i. H. v. 500.000,00 EUR jährlich im Durchschnitt der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre gefordert. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumSpezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Mindestumsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Mindestanforderung: Es wird ein Mindestumsatz von 300.000,00 EUR jährlich im Durchschnitt der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, gefordert. Als vergleichbar gelten an dieser Stelle: Herstellung von Dienstbekleidung. Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumMuster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des EignungskriteriumsEinreichung von maximal 5 Referenzmustern aus einem oder mehreren in der Eigenerklärung als Referenz genannten Aufträgen unter Angabe, aus welchem das Muster stammt. Die Referenzmuster sind postalisch oder per Boten vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag bei der BVG Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts VEM-ITD2 (42200) D0220 - Vergabe-Nr. ITD2-0117-2025 Holzmarktstr. 15-17 10179 Berlin einzureichen. Für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der oben genannten Anschrift maßgeblich.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDokument Bewerber_Nachweise und Anforderungen ist auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumTechniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsBenennung der geplanten Produktionsstätte für das jeweilige Los für die Vertragslaufzeit als Eigenerklärung als gesonderter Anlage zum Teilnahmeantrag Benennung einer 2. gleichwertigen Produktionsstätte (Ausweich-Produktionsstätte als Rückfallebene) für das jeweilige Los als Eigenerklärung als gesonderter Anlage zum Teilnahmeantrag
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des EignungskriteriumsZertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig* bezogen auf die geplante Produktionsstätte und die 2. Produktionsstätte (Rückfallebene), *die Gleichwertigkeit ist schriftlich mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, Nachweis ist als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des EignungskriteriumsKann-Kriterium Sofern und soweit vorhanden, d.h. wird bei mehr als 5 geeigneten Bietern im Rahmen der Erstellung der Rangliste für die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter positiv bewertet, ist aber kein Mindestkriterium für die Eignung: Nachweis: Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder gleichwertig* bezogen auf die geplante Produktionsstätte und die 2. Produktionsstätte (Rückfallebene), *die Gleichwertigkeit ist ggf. schriftlich mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen; Nachweis ist ggf. als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des EignungskriteriumsZertifiziertes Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig* bezogen auf die geplante Produktionsstätte und die 2. Produktionsstätte (Rückfallebene), *die Gleichwertigkeit ist schriftlich mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen; Nachweis ist als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des EignungskriteriumsZertifiziertes Arbeitsschutzmanagementsystem nach DIN EN ISO 45001 oder gleichwertig* bezogen auf die geplante Produktionsstätte und die 2. Produktionsstätte (Rückfallebene), *die Gleichwertigkeit ist schriftlich mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen; Nachweis ist als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumSupply-Chain-Management
Beschreibung des EignungskriteriumsKann-Kriterium Sofern und soweit vorhanden, d.h. wird bei mehr als 5 geeigneten Bietern im Rahmen der Erstellung der Rangliste für die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter positiv bewertet, ist aber kein Mindestkriterium für die Eignung: Nachweis: Mitgliedschaft in einer Multi-Stakeholder-Initiative (amfori BSCI, Fair Wear Foundation oder gleichwertig*) bezogen auf die geplante Produktionsstätte und die 2. Produktionsstätte (Rückfallebene), *die Gleichwertigkeit ist ggf. schriftlich mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über mindestens 2 Aufträge zur Herstellung von Dienstbekleidung in der geplanten Produktionsstätte und Lieferung in den letzten 5 Jahren inkl. kurzer Projektbeschreibung und Angabe von Ansprechpersonen des Referenzgebers mit Kontaktdaten; die Aufträge müssen entweder abgeschlossen sein oder bereits zwei Jahre laufen. Enthalten in der "Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben", die als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen ist.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über mindestens 5 Aufträge zur Herstellung von Kleidung, die in der geplanten Produktionsstätte hergestellt wurden, und Lieferung, die die Varianz des Loses widerspiegeln mit der im betreffenden Los ausgeschriebenen Leistung in Bezug auf Art, Umfang und Lieferzeiten vergleichbar sind, in den letzten 5 Jahren inkl. aussagekräftiger Projektbeschreibung und Angabe von Ansprechpersonen des Referenzgebers mit Kontaktdaten; die Aufträge müssen entweder abgeschlossen sein oder bereits zwei Jahre laufen. Enthalten in der "Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben", die als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen ist.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber1
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungspunkte
BeschreibungQualität, Nachhaltigkeit, Timeline
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungWertungspreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten AuftragsunterlagenAspekte des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unterhttps://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-195422f10b6-580e126427d303cf
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://vergabekooperation.berlin
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge07/08/2025 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenInformationen zur Bewerberreduktion Sollten mehr als fünf Bewerber die Eignung gemäß Ziff. 14 der Bekanntmachung erfüllen, werden die Bewerber folgendermaßen bepunktet: Auf Grundlage der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Unterlagen wird die BVG anhand folgender Kriterien Punkte vergeben (max. 40 Punkte je Bewerber): Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder gleichwertig (10 Punkte) -Nachweis für geplante Produktionsstätte (5 Punkte) -Nachweis für 2. Produktionsstätte (Rückfallebene) (5 Punkte) Qualität der Referenzmuster in Bezug auf den Auftragsgegenstand (max. 20 Punkte insgesamt / 4 Punkte je Referenz) Die Qualität der Referenzmuster entspricht in Verarbeitung und Komplexität den Artikeln des Loses, auf das sich beworben wird, bewertet anhand folgender Aspekte (je 1 Punkt): -Schnitt- und Verarbeitungstechniken in Bezug auf die Aufgabenstellung des Loses (max. 5 Punkte) -innovative Materialauswahl und hochwertige Umsetzung durch Nahtführungen (max. 5 Punkte) -innovative Verarbeitungstechniken und vielseitige, hochwertige Details (max. 5 Punkte) -besonders nachhaltige Verarbeitung im Hinblick auf Änderungsfreundlichkeit (max. 5 Punkte) Engagement für nachhaltige Lieferketten (10 Punkte) Mitgliedschaft in einer Multi-Stakeholder-Initiative (amfori BSCI, Fair Wear Foundation oder vergleichbar) -Nachweis für geplante Produktionsstätte (5 Punkte) -Nachweis für 2. Produktionsstätte (Rückfallebene) (5 Punkte) Die Referenzmuster werden den Bewerbern nach der Zuschlagserteilung zurückgesandt. Die fünf nach Gesamtpunktzahl bestplatzierten Bewerber je Los werden zum Verhandlungsverfahren zugelassen. Bei Punktgleichheit von Bewerbern, die wenn sie als einziger Bewerber die Punktzahl hätten, noch unter den 5 bestplatzierten wären, aber bei Zulassung aufgrund Punktgleichheit mehr als 5 Bewerber zum Verhandlungsverfahren zugelassen würden, entscheidet insoweit das Los. Sofern und soweit im Laufe des Verhandlungsverfahrens Bieter ausscheiden und es noch geeignete Bewerber geben sollte, die noch nicht zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert wurden, behält sich die BVG vor, weitere Bieter zum Verhandlungsverfahren zuzulassen, so dass wieder bis zu 5 Bieter am Verhandlungsverfahren teilnehmen. Ein Rechtsanspruch auf Nachrücken besteht insoweit aber nicht. Dabei wird die BVG ggf. nachrückende Bewerber nach ihrer Rangfolge zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren auffordern. Die (bei Bewerberreduktion "am besten") geeigneten Bewerber werden aufgefordert, zunächst ein indikatives Angebot einzureichen. Dieses muss vollständig und vor Ablauf der Angebotsfrist beim AG eingereicht werden. Nach erfolgreicher Teilnahme am Teilnahmewettbewerb und Vorlage der unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung erhält de Bieter für die Abgabe eines indikativen Angebots die detaillierte (technische) Leistungsbeschreibung. Der Bieter hat bei Interesse einer Preisgleitklausel mit dem indikativen Angebot einen Vorschlag zu machen, der dann Gegenstand der Verhandlungen sein wird. Bei Nichteinreichung eines Preisanpassungsklauselvorschlags geht die BVG davon aus, dass der Bieter insoweit keinen Verhandlungsbedarf hat. Bei Aufnahme einer Preisanpassungsklausel durch die BVG wird die Leistungsbeschreibung entsprechend ergänzt und diese für alle Bieter eines Loses einheitlich vor Abgabe der finalen Angebote transparent kommuniziert. Im Hinblick darauf behält sich die BVG vor, das Preisblatt für die Abgabe der finalen Angebote zu verändern. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss. Für das indikative Angebot werden jedoch noch keine Mindestpunktzahlen gefordert. D.h. es erfolgt kein Ausschluss, wenn das indikative Erstangebot die geforderten Mindestpunktzahlen noch nicht erreicht. Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDer Auftragnehmer (AN) hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförderbogen" zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG einzuhalten, insbesondere einen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Ausführung dieses Auftrags den vergaberechtlichen Mindestlohn des Landes Berlin und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen. Darüber hinaus sind die Ausführungsbedingungen zur Nachhaltigkeit der BVG und der Supplier Code of Conduct einzuhalten. Preisanpassungsklauseln sind Gegenstand der Verhandlungen.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsformgesamtschuldnerisch haftend
Finanzielle Vereinbarungsiehe Vergabeunterlagen
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
5.1.
LosLOT-0007
TitelZubehör
BeschreibungArtikel: Koffer/Trolley schwarz, Rucksack schwarz, Tasche schwarz, Gürtel W/M schwarz-gelb, Flip Jojo Höchstmenge - insgesamt 80.000 Artikel
Interne KennungLOT-0007
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 18000000 Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör
Optionen
Beschreibung der OptionenDie BVG hat folgende zwei einseitigen Verlängerungsoptionen um je weitere 24 Monate: Verlängerungsoption 1: 01.02.2030 - 31.01.2032 Verlängerungsoption 2: 01.02.2032 - 31.02.2034
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBerlin
Postleitzahl10179
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bewerber/Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ist und mit dem die Europäische Union keine internationale Übereinkunft zum gegenseitigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt geschlossen hat, haben keinen Anspruch auf Einhaltung der Vergabegrundsätze wie insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung, und auf Einhaltung von die Vergabegrundsätze konkretisierenden Regelungen. Insbesondere werden sie nicht nach § 134 GWB benachrichtigt. Auf die Regelungen des § 55 SektVO wird hingewiesen. Der AG behält sich vor, bei Lieferaufträgen Angebote gem. § 55 Abs. 1 SektVO zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 % des Gesamtwerts aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum sind und mit denen auch keine Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang besteht (sog. "Drittstaaten"). Der AG behält sich vor, zu diesem Zweck und zur Einhaltung seiner Pflicht nach § 55 Abs. 2 SektVO die Herkunft der Waren entsprechend abzufragen. Bei Widersprüchen zwischen der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Bekanntmachung und anderen Bekanntmachungen oder diesem Verfahrensbrief ist die im EU-Amtsblatt veröffentlichte Bekanntmachung maßgeblich.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumDurchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Umsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren. Mindestanforderung: Es wird ein Gesamtmindestumsatz i. H. v. 500.000,00 EUR jährlich im Durchschnitt der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre gefordert. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumSpezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Mindestumsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Mindestanforderung: Es wird ein Mindestumsatz von 300.000,00 EUR jährlich im Durchschnitt der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, gefordert. Als vergleichbar gelten an dieser Stelle: Herstellung von Dienstbekleidung. Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumMuster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des EignungskriteriumsEinreichung von maximal 5 Referenzmustern aus einem oder mehreren in der Eigenerklärung als Referenz genannten Aufträgen unter Angabe, aus welchem das Muster stammt. Die Referenzmuster sind postalisch oder per Boten vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag bei der BVG Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts VEM-ITD2 (42200) D0220 - Vergabe-Nr. ITD2-0117-2025 Holzmarktstr. 15-17 10179 Berlin einzureichen. Für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der oben genannten Anschrift maßgeblich.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDokument Bewerber_Nachweise und Anforderungen ist auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumTechniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsBenennung der geplanten Produktionsstätte für das jeweilige Los für die Vertragslaufzeit als Eigenerklärung als gesonderter Anlage zum Teilnahmeantrag Benennung einer 2. gleichwertigen Produktionsstätte (Ausweich-Produktionsstätte als Rückfallebene) für das jeweilige Los als Eigenerklärung als gesonderter Anlage zum Teilnahmeantrag
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des EignungskriteriumsZertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig* bezogen auf die geplante Produktionsstätte und die 2. Produktionsstätte (Rückfallebene), *die Gleichwertigkeit ist schriftlich mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, Nachweis ist als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des EignungskriteriumsKann-Kriterium Sofern und soweit vorhanden, d.h. wird bei mehr als 5 geeigneten Bietern im Rahmen der Erstellung der Rangliste für die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter positiv bewertet, ist aber kein Mindestkriterium für die Eignung: Nachweis: Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder gleichwertig* bezogen auf die geplante Produktionsstätte und die 2. Produktionsstätte (Rückfallebene), *die Gleichwertigkeit ist ggf. schriftlich mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen; Nachweis ist ggf. als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des EignungskriteriumsZertifiziertes Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig* bezogen auf die geplante Produktionsstätte und die 2. Produktionsstätte (Rückfallebene), *die Gleichwertigkeit ist schriftlich mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen; Nachweis ist als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des EignungskriteriumsZertifiziertes Arbeitsschutzmanagementsystem nach DIN EN ISO 45001 oder gleichwertig* bezogen auf die geplante Produktionsstätte und die 2. Produktionsstätte (Rückfallebene), *die Gleichwertigkeit ist schriftlich mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen; Nachweis ist als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumSupply-Chain-Management
Beschreibung des EignungskriteriumsKann-Kriterium Sofern und soweit vorhanden, d.h. wird bei mehr als 5 geeigneten Bietern im Rahmen der Erstellung der Rangliste für die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter positiv bewertet, ist aber kein Mindestkriterium für die Eignung: Nachweis: Mitgliedschaft in einer Multi-Stakeholder-Initiative (amfori BSCI, Fair Wear Foundation oder gleichwertig*) bezogen auf die geplante Produktionsstätte und die 2. Produktionsstätte (Rückfallebene), *die Gleichwertigkeit ist ggf. schriftlich mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über mindestens 2 Aufträge zur Herstellung von Dienstbekleidung in der geplanten Produktionsstätte und Lieferung in den letzten 5 Jahren inkl. kurzer Projektbeschreibung und Angabe von Ansprechpersonen des Referenzgebers mit Kontaktdaten; die Aufträge müssen entweder abgeschlossen sein oder bereits zwei Jahre laufen. Enthalten in der "Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben", die als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen ist.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über mindestens 5 Aufträge zur Herstellung von Kleidung, die in der geplanten Produktionsstätte hergestellt wurden, und Lieferung, die die Varianz des Loses widerspiegeln mit der im betreffenden Los ausgeschriebenen Leistung in Bezug auf Art, Umfang und Lieferzeiten vergleichbar sind, in den letzten 5 Jahren inkl. aussagekräftiger Projektbeschreibung und Angabe von Ansprechpersonen des Referenzgebers mit Kontaktdaten; die Aufträge müssen entweder abgeschlossen sein oder bereits zwei Jahre laufen. Enthalten in der "Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben", die als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen ist.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber1
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungspunkte
BeschreibungQualität, Nachhaltigkeit, Timeline
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungWertungspreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten AuftragsunterlagenAspekte des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unterhttps://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-195422f10b6-580e126427d303cf
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://vergabekooperation.berlin
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge07/08/2025 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenInformationen zur Bewerberreduktion Sollten mehr als fünf Bewerber die Eignung gemäß Ziff. 14 der Bekanntmachung erfüllen, werden die Bewerber folgendermaßen bepunktet: Auf Grundlage der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Unterlagen wird die BVG anhand folgender Kriterien Punkte vergeben (max. 40 Punkte je Bewerber): Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder gleichwertig (10 Punkte) -Nachweis für geplante Produktionsstätte (5 Punkte) -Nachweis für 2. Produktionsstätte (Rückfallebene) (5 Punkte) Qualität der Referenzmuster in Bezug auf den Auftragsgegenstand (max. 20 Punkte insgesamt / 4 Punkte je Referenz) Die Qualität der Referenzmuster entspricht in Verarbeitung und Komplexität den Artikeln des Loses, auf das sich beworben wird, bewertet anhand folgender Aspekte (je 1 Punkt): -Schnitt- und Verarbeitungstechniken in Bezug auf die Aufgabenstellung des Loses (max. 5 Punkte) -innovative Materialauswahl und hochwertige Umsetzung durch Nahtführungen (max. 5 Punkte) -innovative Verarbeitungstechniken und vielseitige, hochwertige Details (max. 5 Punkte) -besonders nachhaltige Verarbeitung im Hinblick auf Änderungsfreundlichkeit (max. 5 Punkte) Engagement für nachhaltige Lieferketten (10 Punkte) Mitgliedschaft in einer Multi-Stakeholder-Initiative (amfori BSCI, Fair Wear Foundation oder vergleichbar) -Nachweis für geplante Produktionsstätte (5 Punkte) -Nachweis für 2. Produktionsstätte (Rückfallebene) (5 Punkte) Die Referenzmuster werden den Bewerbern nach der Zuschlagserteilung zurückgesandt. Die fünf nach Gesamtpunktzahl bestplatzierten Bewerber je Los werden zum Verhandlungsverfahren zugelassen. Bei Punktgleichheit von Bewerbern, die wenn sie als einziger Bewerber die Punktzahl hätten, noch unter den 5 bestplatzierten wären, aber bei Zulassung aufgrund Punktgleichheit mehr als 5 Bewerber zum Verhandlungsverfahren zugelassen würden, entscheidet insoweit das Los. Sofern und soweit im Laufe des Verhandlungsverfahrens Bieter ausscheiden und es noch geeignete Bewerber geben sollte, die noch nicht zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert wurden, behält sich die BVG vor, weitere Bieter zum Verhandlungsverfahren zuzulassen, so dass wieder bis zu 5 Bieter am Verhandlungsverfahren teilnehmen. Ein Rechtsanspruch auf Nachrücken besteht insoweit aber nicht. Dabei wird die BVG ggf. nachrückende Bewerber nach ihrer Rangfolge zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren auffordern. Die (bei Bewerberreduktion "am besten") geeigneten Bewerber werden aufgefordert, zunächst ein indikatives Angebot einzureichen. Dieses muss vollständig und vor Ablauf der Angebotsfrist beim AG eingereicht werden. Nach erfolgreicher Teilnahme am Teilnahmewettbewerb und Vorlage der unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung erhält de Bieter für die Abgabe eines indikativen Angebots die detaillierte (technische) Leistungsbeschreibung. Der Bieter hat bei Interesse einer Preisgleitklausel mit dem indikativen Angebot einen Vorschlag zu machen, der dann Gegenstand der Verhandlungen sein wird. Bei Nichteinreichung eines Preisanpassungsklauselvorschlags geht die BVG davon aus, dass der Bieter insoweit keinen Verhandlungsbedarf hat. Bei Aufnahme einer Preisanpassungsklausel durch die BVG wird die Leistungsbeschreibung entsprechend ergänzt und diese für alle Bieter eines Loses einheitlich vor Abgabe der finalen Angebote transparent kommuniziert. Im Hinblick darauf behält sich die BVG vor, das Preisblatt für die Abgabe der finalen Angebote zu verändern. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss. Für das indikative Angebot werden jedoch noch keine Mindestpunktzahlen gefordert. D.h. es erfolgt kein Ausschluss, wenn das indikative Erstangebot die geforderten Mindestpunktzahlen noch nicht erreicht. Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDer Auftragnehmer (AN) hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförderbogen" zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG einzuhalten, insbesondere einen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Ausführung dieses Auftrags den vergaberechtlichen Mindestlohn des Landes Berlin und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen. Darüber hinaus sind die Ausführungsbedingungen zur Nachhaltigkeit der BVG und der Supplier Code of Conduct einzuhalten. Preisanpassungsklauseln sind Gegenstand der Verhandlungen.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsformgesamtschuldnerisch haftend
Finanzielle Vereinbarungsiehe Vergabeunterlagen
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
5.1.
LosLOT-0008
TitelUnterziehbekleidung
BeschreibungArtikel: W - Unterziehshirt schwarz, M - Unterziehshirt schwarz, W - Unterziehhose schwarz, M - Unterziehhose schwarz W = weibliche Schnittführung; M = männliche Schnittführung Höchstmenge - insgesamt 215.000 Artikel
Interne KennungLOT-0008
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 18000000 Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör
Optionen
Beschreibung der OptionenDie BVG hat folgende zwei einseitigen Verlängerungsoptionen um je weitere 24 Monate: Verlängerungsoption 1: 01.02.2030 - 31.01.2032 Verlängerungsoption 2: 01.02.2032 - 31.02.2034
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBerlin
Postleitzahl10179
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bewerber/Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ist und mit dem die Europäische Union keine internationale Übereinkunft zum gegenseitigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt geschlossen hat, haben keinen Anspruch auf Einhaltung der Vergabegrundsätze wie insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung, und auf Einhaltung von die Vergabegrundsätze konkretisierenden Regelungen. Insbesondere werden sie nicht nach § 134 GWB benachrichtigt. Auf die Regelungen des § 55 SektVO wird hingewiesen. Der AG behält sich vor, bei Lieferaufträgen Angebote gem. § 55 Abs. 1 SektVO zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 % des Gesamtwerts aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum sind und mit denen auch keine Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang besteht (sog. "Drittstaaten"). Der AG behält sich vor, zu diesem Zweck und zur Einhaltung seiner Pflicht nach § 55 Abs. 2 SektVO die Herkunft der Waren entsprechend abzufragen. Bei Widersprüchen zwischen der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Bekanntmachung und anderen Bekanntmachungen oder diesem Verfahrensbrief ist die im EU-Amtsblatt veröffentlichte Bekanntmachung maßgeblich.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumDurchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Umsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren. Mindestanforderung: Es wird ein Gesamtmindestumsatz i. H. v. 500.000,00 EUR jährlich im Durchschnitt der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre gefordert. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumSpezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Mindestumsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Mindestanforderung: Es wird ein Mindestumsatz von 300.000,00 EUR jährlich im Durchschnitt der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, gefordert. Als vergleichbar gelten an dieser Stelle: Herstellung von Dienstbekleidung. Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumMuster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des EignungskriteriumsEinreichung von maximal 5 Referenzmustern aus einem oder mehreren in der Eigenerklärung als Referenz genannten Aufträgen unter Angabe, aus welchem das Muster stammt. Die Referenzmuster sind postalisch oder per Boten vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag bei der BVG Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts VEM-ITD2 (42200) D0220 - Vergabe-Nr. ITD2-0117-2025 Holzmarktstr. 15-17 10179 Berlin einzureichen. Für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der oben genannten Anschrift maßgeblich.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDokument Bewerber_Nachweise und Anforderungen ist auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumTechniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsBenennung der geplanten Produktionsstätte für das jeweilige Los für die Vertragslaufzeit als Eigenerklärung als gesonderter Anlage zum Teilnahmeantrag Benennung einer 2. gleichwertigen Produktionsstätte (Ausweich-Produktionsstätte als Rückfallebene) für das jeweilige Los als Eigenerklärung als gesonderter Anlage zum Teilnahmeantrag
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des EignungskriteriumsZertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig* bezogen auf die geplante Produktionsstätte und die 2. Produktionsstätte (Rückfallebene), *die Gleichwertigkeit ist schriftlich mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, Nachweis ist als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des EignungskriteriumsKann-Kriterium Sofern und soweit vorhanden, d.h. wird bei mehr als 5 geeigneten Bietern im Rahmen der Erstellung der Rangliste für die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter positiv bewertet, ist aber kein Mindestkriterium für die Eignung: Nachweis: Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder gleichwertig* bezogen auf die geplante Produktionsstätte und die 2. Produktionsstätte (Rückfallebene), *die Gleichwertigkeit ist ggf. schriftlich mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen; Nachweis ist ggf. als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des EignungskriteriumsZertifiziertes Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig* bezogen auf die geplante Produktionsstätte und die 2. Produktionsstätte (Rückfallebene), *die Gleichwertigkeit ist schriftlich mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen; Nachweis ist als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des EignungskriteriumsZertifiziertes Arbeitsschutzmanagementsystem nach DIN EN ISO 45001 oder gleichwertig* bezogen auf die geplante Produktionsstätte und die 2. Produktionsstätte (Rückfallebene), *die Gleichwertigkeit ist schriftlich mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen; Nachweis ist als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumSupply-Chain-Management
Beschreibung des EignungskriteriumsKann-Kriterium Sofern und soweit vorhanden, d.h. wird bei mehr als 5 geeigneten Bietern im Rahmen der Erstellung der Rangliste für die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter positiv bewertet, ist aber kein Mindestkriterium für die Eignung: Nachweis: Mitgliedschaft in einer Multi-Stakeholder-Initiative (amfori BSCI, Fair Wear Foundation oder gleichwertig*) bezogen auf die geplante Produktionsstätte und die 2. Produktionsstätte (Rückfallebene), *die Gleichwertigkeit ist ggf. schriftlich mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über mindestens 2 Aufträge zur Herstellung von Dienstbekleidung in der geplanten Produktionsstätte und Lieferung in den letzten 5 Jahren inkl. kurzer Projektbeschreibung und Angabe von Ansprechpersonen des Referenzgebers mit Kontaktdaten; die Aufträge müssen entweder abgeschlossen sein oder bereits zwei Jahre laufen. Enthalten in der "Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben", die als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen ist.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über mindestens 5 Aufträge zur Herstellung von Kleidung, die in der geplanten Produktionsstätte hergestellt wurden, und Lieferung, die die Varianz des Loses widerspiegeln mit der im betreffenden Los ausgeschriebenen Leistung in Bezug auf Art, Umfang und Lieferzeiten vergleichbar sind, in den letzten 5 Jahren inkl. aussagekräftiger Projektbeschreibung und Angabe von Ansprechpersonen des Referenzgebers mit Kontaktdaten; die Aufträge müssen entweder abgeschlossen sein oder bereits zwei Jahre laufen. Enthalten in der "Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben", die als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen ist.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber1
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungspunkte
BeschreibungQualität, Nachhaltigkeit, Timeline
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungWertungspreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten AuftragsunterlagenAspekte des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unterhttps://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-195422f10b6-580e126427d303cf
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://vergabekooperation.berlin
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge07/08/2025 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenInformationen zur Bewerberreduktion Sollten mehr als fünf Bewerber die Eignung gemäß Ziff. 14 der Bekanntmachung erfüllen, werden die Bewerber folgendermaßen bepunktet: Auf Grundlage der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Unterlagen wird die BVG anhand folgender Kriterien Punkte vergeben (max. 40 Punkte je Bewerber): Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder gleichwertig (10 Punkte) -Nachweis für geplante Produktionsstätte (5 Punkte) -Nachweis für 2. Produktionsstätte (Rückfallebene) (5 Punkte) Qualität der Referenzmuster in Bezug auf den Auftragsgegenstand (max. 20 Punkte insgesamt / 4 Punkte je Referenz) Die Qualität der Referenzmuster entspricht in Verarbeitung und Komplexität den Artikeln des Loses, auf das sich beworben wird, bewertet anhand folgender Aspekte (je 1 Punkt): -Schnitt- und Verarbeitungstechniken in Bezug auf die Aufgabenstellung des Loses (max. 5 Punkte) -innovative Materialauswahl und hochwertige Umsetzung durch Nahtführungen (max. 5 Punkte) -innovative Verarbeitungstechniken und vielseitige, hochwertige Details (max. 5 Punkte) -besonders nachhaltige Verarbeitung im Hinblick auf Änderungsfreundlichkeit (max. 5 Punkte) Engagement für nachhaltige Lieferketten (10 Punkte) Mitgliedschaft in einer Multi-Stakeholder-Initiative (amfori BSCI, Fair Wear Foundation oder vergleichbar) -Nachweis für geplante Produktionsstätte (5 Punkte) -Nachweis für 2. Produktionsstätte (Rückfallebene) (5 Punkte) Die Referenzmuster werden den Bewerbern nach der Zuschlagserteilung zurückgesandt. Die fünf nach Gesamtpunktzahl bestplatzierten Bewerber je Los werden zum Verhandlungsverfahren zugelassen. Bei Punktgleichheit von Bewerbern, die wenn sie als einziger Bewerber die Punktzahl hätten, noch unter den 5 bestplatzierten wären, aber bei Zulassung aufgrund Punktgleichheit mehr als 5 Bewerber zum Verhandlungsverfahren zugelassen würden, entscheidet insoweit das Los. Sofern und soweit im Laufe des Verhandlungsverfahrens Bieter ausscheiden und es noch geeignete Bewerber geben sollte, die noch nicht zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert wurden, behält sich die BVG vor, weitere Bieter zum Verhandlungsverfahren zuzulassen, so dass wieder bis zu 5 Bieter am Verhandlungsverfahren teilnehmen. Ein Rechtsanspruch auf Nachrücken besteht insoweit aber nicht. Dabei wird die BVG ggf. nachrückende Bewerber nach ihrer Rangfolge zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren auffordern. Die (bei Bewerberreduktion "am besten") geeigneten Bewerber werden aufgefordert, zunächst ein indikatives Angebot einzureichen. Dieses muss vollständig und vor Ablauf der Angebotsfrist beim AG eingereicht werden. Nach erfolgreicher Teilnahme am Teilnahmewettbewerb und Vorlage der unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung erhält de Bieter für die Abgabe eines indikativen Angebots die detaillierte (technische) Leistungsbeschreibung. Der Bieter hat bei Interesse einer Preisgleitklausel mit dem indikativen Angebot einen Vorschlag zu machen, der dann Gegenstand der Verhandlungen sein wird. Bei Nichteinreichung eines Preisanpassungsklauselvorschlags geht die BVG davon aus, dass der Bieter insoweit keinen Verhandlungsbedarf hat. Bei Aufnahme einer Preisanpassungsklausel durch die BVG wird die Leistungsbeschreibung entsprechend ergänzt und diese für alle Bieter eines Loses einheitlich vor Abgabe der finalen Angebote transparent kommuniziert. Im Hinblick darauf behält sich die BVG vor, das Preisblatt für die Abgabe der finalen Angebote zu verändern. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss. Für das indikative Angebot werden jedoch noch keine Mindestpunktzahlen gefordert. D.h. es erfolgt kein Ausschluss, wenn das indikative Erstangebot die geforderten Mindestpunktzahlen noch nicht erreicht. Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDer Auftragnehmer (AN) hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförderbogen" zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG einzuhalten, insbesondere einen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Ausführung dieses Auftrags den vergaberechtlichen Mindestlohn des Landes Berlin und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen. Darüber hinaus sind die Ausführungsbedingungen zur Nachhaltigkeit der BVG und der Supplier Code of Conduct einzuhalten. Preisanpassungsklauseln sind Gegenstand der Verhandlungen.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsformgesamtschuldnerisch haftend
Finanzielle Vereinbarungsiehe Vergabeunterlagen
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Registrierungsnummer0204:11-2000016000-38
PostanschriftHolzmarktstraße 15-17
StadtBerlin
Postleitzahl10179
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
E-MailEinkauf.itd2@bvg.de
Telefon+493025628962
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer11-1300000V00-74
PostanschriftMartin- Luther- Str. 105
StadtBerlin
Postleitzahl10825
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon+49 30-9013-8316
Fax+49 30-9013-7613
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung888b91ac-9583-4f6f-a087-e9cf9056d347  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung07/07/2025 17:49:55 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung445502-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe129/2025
Datum der Veröffentlichung09/07/2025