Zusätzliche Angaben
Der AG hat das einseitige Recht der Kündigung des Vertrages zum 31.12.2023. Die Kündigung muss schriftlich bis zum 30.06.2023 gegenüber dem Auftragnehmer erfolgen.
Vom Auftragnehmer wird bei Vertragsschluss folgende Sicherheitsleistung für die Dauer des Leistungszeitraums verlangt werden, die bis 18 Tage nach Vertragsschluss zu leisten ist:
3 % der für die Laufzeit des Vertrages geltenden Bruttoauftragssumme (ohne Berücksichtigung von Erlösen). Die Bruttoauftragssumme ist zu ermitteln aus den prognostizierten Bruttokosten für die Laufzeit von 2 Jahren gemäß Ziffer 3.8 der Bewerbungsbedingungen i.V.m. Tabelle 1 zu Teil II - Angebotsschreiben - zuzüglich 75 % der prognostizierten Bruttokosten für ein weiteres Jahr der Laufzeit des Vertrages.