447012-2021 - ErgebnisDeutschland-Köln: Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
OJ S 171/2021 03/09/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Postanschrift: Maarweg 149-161
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@bho-legal.com
Telefon: +49 221-2709560
Fax: +49 221-270956222
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bzga.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Gesundheitliche Aufklärung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Logistikleistung zur geplanten Großflächenplakatierung zum Infektionsschutz 2021
Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_RV_04_21
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79800000 Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung umfasst:
a. Die zu erbringende Leistung besteht in der Übernahme der Logistikleistungen zur geplanten Großflächenplakatierung zum Infektionsschutz im Jahr 2021 mit dem FAW im Umfang von 30.000 Citylightplakaten (CLP plano) und 22.000 Großflächenplakaten (18/1 gefalzt und gemappt).
b. Die Leistung umfasst insbesondere:
- Lagereingang
- Konfektionierung
- Ausgabe der Plakate an die Plakatierer
- Handling und Abrechnung der Folgekosten
Des Weiteren ergibt sich die Leistung aus dem anliegenden Vertrag (Anlage 2).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 838 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Deutschlandweit
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung umfasst:
a. Die zu erbringende Leistung besteht in der Übernahme der Logistikleistungen zur geplanten Großflächenplakatierung zum Infektionsschutz im Jahr 2021 mit dem FAW im Umfang von 30.000 Citylightplakaten (CLP plano) und 22.000 Großflächenplakaten (18/1 gefalzt und gemappt).
b. Die Leistung umfasst insbesondere:
- Lagereingang
- Konfektionierung
- Ausgabe der Plakate an die Plakatierer
- Handling und Abrechnung der Folgekosten
Des Weiteren ergibt sich die Leistung aus dem anliegenden Vertrag (Anlage 2).
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Für die ausgeschriebene Leistung kommt aufgrund technischer Besonderheiten nur ein Bieter in Betracht. Bei Logistikleistungen hat nur ein Bieter den Zugang zu 90 % der Werbeflächen deutschlandweit. Vorliegend handelt es sich um eine deutschlandweite Plakatieraktion, sodass nur dieser eine Bieter diese ausführen kann. Auch durch die Beauftragung mehrerer kleinerer Unternehmen könnte nicht deutschlandweit in dem geplanten Umfang plakatiert werden. Aufgrund dessen ist nur der eine Bieter in der Lage, den Auftrag technisch auszuführen. Die Eignung des Bieters ist im Vorfeld geprüft und bejaht worden.
Auch die Beauftragung von Media- und Logistikunternehmen einzeln kommt nicht in Betracht, da die Medialeistungen nur gemeinsam mit der Logistikleitung bei dem gleichen Bieter gebucht und realisiert werden kann. Reine Logistikanbieter mit bundesweiter Ausrichtung außerhalt der Branchenstruktur gibt es nicht.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: BZgA_RV_04_21
Bezeichnung des Auftrags:
Logistikleistung zur geplanten Großflächenplakatierung zum Infektionsschutz 2021
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
13/08/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Out-of-Home Research & Servies GmbH (Fachverband Aussenwerbung e.V.)
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 838 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
30/08/2021