Zusätzliche Angaben
Mit dem Angebot sind zusätzlich von dem Bieter einzureichen:
a) Angaben, Unterlage und Nachweise gemäß der Anlage 24 Auflistung der einzureichenden Unterlagen.
b) Für den erforderlichen Inhalt des Angebotes, insbesondere die einzureichenden Nachweise, Erklärungen und Anlagen, wird auch auf die Ziff. 6, 8 und 9.1. der Vergabeunterlage, das Formblatt 211 (Anlage 16) und die Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen in dem Formblatt 212 (Anlage 4) verwiesen.
c) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Unternehmen zu benennen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bei Vorliegen von Bietergemeinschaften ist die "Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" (Anlage 12; losweise Einreichung) losweise mit dem Angebot abzugeben. Alle beteiligten Unternehmen (Mitglieder einer Bietergemeinschaft) haben mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
- die "Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt" (Anlage 7);
- die Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage 23);
- die Erklärung Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen (Anlage 6);
- den Nachweis der Präqualifizierung oder die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Anlage 3).
Ferner ist der Ziff. III. der Auftragsbekanntmachung zu entnehmen, welche weiteren Nachweise zur Eignung von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils mit dem Angebot einzureichen sind.
d) Bei der Inanspruchnahme von Nachunternehmern sind die beteiligten Unternehmen sowie die hierfür vorgesehenen Leistungen, die durch den Nachunternehmer erbracht werden sollen in dem Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Anlage 11) losweise mit dem Angebot zu benennen. Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.
Für den Fall des Nachunternehmereinsatzes hat auch der herangezogene Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen entweder den Nachweis der Präqualifizierung zu erbringen oder die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Anlage 3) einzureichen, ggf. ergänzt durch auf gesondertes Verlangen geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle hin, nachzuweisen, dass Ihm die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. In diesem Fall ist von dem Nachunternehmer eine Nachunternehmererklärung "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"_Formblatt 236 (Anlage 14) losweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle abzugeben.
e) Für den Fall des Nachunternehmereinsatzes mit Eignungsleihe ist das Formblatt 235 "Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer" (Anlage 13; losweise Einreichung) losweise durch den Bieter mit dem Angebot einzureichen, sofern sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (Eignungsleihe).
Für diesen Fall hat der Bieter bereits mit dem Angebot für den zur Eignung herangezogenen Nachunternehmer entweder den Nachweis der Präqualifizierung zu erbringen oder die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Anlage 3) einzureichen, ggf. ergänzt durch auf gesondertes Verlangen geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise des Nachunternehmers.
Der zur Eignung herangezogene Nachunternehmer hat notwendigerweise die dem Einsatz zur Eignungsleihe entsprechenden Erklärungen (bspw. zu Referenzen oder Umsätze) mit dem Angebot einzureichen.
Ferner haben der/ die Bieter und der zur Eignungsleihe herangezogene Nachunternehmer bei Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf gesondertes Verlangen eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der Eignungsleihe (s. Anlage 14).
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9C67LU