Kriterien für die Bewertung der Projekte
Das Preisgericht hat sein Urteil maßgeblich aus der Qualität aller Arbeiten und der Gesamtqualität zur engsten Wahl anstehender Entwürfe bilden.
Der Entscheidungsfindung dienten insbesondere folgende Beurteilungshauptkriterien:
- Qualität der architektonischen und freiraumplanerischen Konzeption
- Nutzungskonzept und Funktionalität
- Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms unter Einhaltung der Flächenvorgaben
- Qualität der innenräumlichen Organisation und Erschließungssysteme
- Barrierefreiheit
- Ressourcen und Energie (Umgang Bestand / Baustoffe)
- Wirtschaftlichkeit der Maßnahme
- Erhalt der Denkmalqualität / Ensemblewirkung