448199-2023 - ErgebnisDeutschland-Wuppertal: Softwarepaket und Informationssysteme
OJ S 140/2023 24/07/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: gkv informatik GbR
Postanschrift: Luisenstraße 64
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42103
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@gkvi.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gkvi.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: IT-Dienstleister verschiedener gesetzlicher Krankenkassen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: IT-Dienstleister verschiedener gesetzlicher Krankenkassen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Standardsoftware & Beratungsleistungen - Atlassian
Referenznummer der Bekanntmachung: 04-2023
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag nach § 21 VgV mit einem Wirtschaftsteilnehmer
über die folgenden Leistungen:
1. Bezug von Subskriptionen zu den Vertragsbedingungen des Atlassian Hybrid Enterprise
License Agreement (ELA). Die Basis hierfür ist das Atlassian Subscription Agreement
zwischen gkv informatik und Atlassian Pty Ltd (ATL-001538263)
2. Bezug von Partner Subskriptionen für Atlassian Marketplace Applikationen
3. Dienstleistungen in Form von Beratungs- und technische Supportleistungen im Zusammenhang
mit Atlassian Softwareprodukten.
Folgende Gesellschaften sind zur Nutzung der bereitgestellten Subskriptionen, Marketplace Apps und Dienstleistungen berechtigt:
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
- AOK Beteiligungsgesellschaft mbH
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK-Bundesverband GbR
- AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
- AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
- AOK-Finanzmanagement GmbH
- AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
- AOK NordWest - Die Gesundheitskasse
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
- AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
- AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
- AOK Systems GmbH
- AOK-Verlag GmbH
- ARGE AOK-Rechenzentrum
- BARMER
- BARMER Institut für Gesundheitssystemforschung (bifg)
- BIT Systems Gesellschaft für IT im Gesundheitswesen mbH
- gkv informatik GbR
- HEK - Hanseatische Krankenkasse
- KomPart Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- kubusIT GbR
- KV Service Plus GmbH
- Institut für Betriebliche Gesundheitsförderung BGF GmbH
- ITSCare - IT-Services für den Gesundheitsmarkt GbR
- Pensionskasse für die Angestellten der BARMER Ersatzkasse VVaG
- Tarifgemeinschaft der AOK e. V. (TGAOK)
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Niedrigstes Angebot: 43 827 723,17 EUR / höchstes Angebot: 47 882 775,87 EUR das berücksichtigt wurde
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: gkv informatik GbR Luisenstraße 64 42103 Wuppertal
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag nach § 21 VgV mit einem Wirtschaftsteilnehmer
über die folgenden Leistungen:
1. Bezug von Subskriptionen zu den Vertragsbedingungen des Atlassian Hybrid Enterprise
License Agreement (ELA). Die Basis hierfür ist das Atlassian Subscription Agreement
zwischen gkv informatik und Atlassian Pty Ltd (ATL-001538263)
2. Bezug von Partner Subskriptionen für Atlassian Marketplace Applikationen
3. Dienstleistungen in Form von Beratungs- und technische Supportleistungen im Zusammenhang
mit Atlassian Softwareprodukten.
Folgende Gesellschaften sind zur Nutzung der bereitgestellten Subskriptionen, Marketplace Apps und Dienstleistungen berechtigt:
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
- AOK Beteiligungsgesellschaft mbH
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK-Bundesverband GbR
- AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
- AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
- AOK-Finanzmanagement GmbH
- AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
- AOK NordWest - Die Gesundheitskasse
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
- AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
- AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
- AOK Systems GmbH
- AOK-Verlag GmbH
- ARGE AOK-Rechenzentrum
- BARMER
- BARMER Institut für Gesundheitssystemforschung (bifg)
- BIT Systems Gesellschaft für IT im Gesundheitswesen mbH
- gkv informatik GbR
- HEK - Hanseatische Krankenkasse
- KomPart Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- kubusIT GbR
- KV Service Plus GmbH
- Institut für Betriebliche Gesundheitsförderung BGF GmbH
- ITSCare - IT-Services für den Gesundheitsmarkt GbR
- Pensionskasse für die Angestellten der BARMER Ersatzkasse VVaG
- Tarifgemeinschaft der AOK e. V. (TGAOK)
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: fachliche Qualifikation / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 70
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 079-239572
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 04-2023
Bezeichnung des Auftrags:
Standardsoftware & Beratungsleistungen - Atlassian
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
03/07/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: venITure GmbH
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Niedrigstes Angebot: 43 827 723,17 EUR / höchstes Angebot: 47 882 775,87 EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Änderungsbekanntmachung zum Nutzungsrecht ist einzusehen unter: 2023/S 119-375256
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMP6QFD
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der seit dem 18.4.2016 geltenden Fassung:
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen
werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) [...]
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
[...]
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten
Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit
des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
19/07/2023